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Grundsätzlich gilt es zuallererst einmal festzuhalten, dass eine Gebäudeversicherung in Deutschland KEINE Pflicht ist. Dennoch ist sie sehr empfehlenswert. Wer keine solche Versicherung abschließt handelt äußerst fahrlässig. Daneben setzen viele Darlehensbanken diese Versicherung mittlerweile voraus. In Mietshäusern ist für ihren Abschluss – sofern vertraglich nicht anders geregelt – der Vermieter zuständig.
Achtung: Der Artikel bezieht sich vor allem auf die Versicherung von Wohngebäuden. Dazu gehören auch teilweise gewerblich genutzte Gebäude, solange sie zu mindestens 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt werden. Für gewerbliche oder industrielle Zwecke müssen andere Versicherungen abgeschlossen werden.
Was wird mit einer Gebäudeversicherung versichert?
Mit der Gebäudeversicherung werden im Normalfall
- fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, mit
- ihren Gebäudebestandteilen, zum Beispiel Einbauküchen, und
- ihrem Gebäudezubehör, etwa Klingel- und Briefkastenanlagen,
gegen eine Vielzahl von Natureinflüssen versichert.
Weitere Grundstücksbestandteile, wie beispielsweise Gartenlauben oder Carports, müssen explizit mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden. NICHT in der Versicherung enthalten sind außerdem
- Photovoltaikanlagen
- Nachträgliche angebrachte oder eingefügte Sachen, zum Beispiel Markisen
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Tipp: Für Schäden an der Einrichtung empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Hausratversicherung.
Der klassische Dreifachschutz
Hierbei spricht man von den drei Versicherungen, die jede gute Gebäudeversicherung verbindet. Darüber hinaus kann jede der drei auch einzeln abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um
- Feuerversicherung, bietet Schutz gegen
- Brand
- Blitzschlag
- Ex-/Implosion
- Leitungswasserversicherung, schützt gegen
- Schäden durch Leitungswasser
- Frost- und sonstige Bruchschäden
- Sturmversicherung, deckt Schäden ab durch
- Sturm (ab Windstärke 8)
- Hagel
Ausnahmen bestehen hier etwa bei Sengschäden durch Zigarettenglut sowie Schäden, die durch fahrlässig geöffnete Fenster oder durch nachlässigen Umgang mit Wasser, etwa gefrorenen Leitungen, entstehen. Diese werden nicht übernommen.
Versicherte Kosten
Grundsätzlich versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und anfallenden
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
Dazu kommen weitere Aufwendungen, die ggf. aber gesondert versichert werden müssen. Dazu gehören unter anderem
- Mietausfall
- Dekontaminationskosten
- Mehrkosten bei Wiederherstellung
- Gebäudebeschädigungen durch Dritte
- Sachverständigenkosten
- Graffitischäden
Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung auf jeden Fall darauf, was die Police zu diesem Punkt besagt!
Was ist zu tun, um Versicherungsschutz zu erhalten?
Schäden durch Unwetter oder ähnliches, müssen – wie jeder andere Versicherungsschaden – unmittelbar und selbständig beim Versicherer angezeigt werden. Zur Dokumentation ist es angebracht, Fotos der Schäden zu machen.
Achtung: Als Versicherungsnehmer besteht für Sie Schadenminderungspflicht. Sie sind also verpflichtet bereits aufgetretene Schäden in ihrem Ausmaß – soweit möglich – zu begrenzen.
Um vollen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Hausbesitzer außerdem noch auf folgende Punkte achten:
- Regelmäßige Wartung des Gebäudes
- Ausreichende Heizung im Winter
- Regelmäßige Kontrolle leerstehender Gebäude, frostfrei zu halten
- Entleerung der Wasserleitungen in leerstehenden bzw. ungenutzten Gebäudeteilen
Elementarschäden absichern!
Viele Versicherungsnehmer denken, dass eine Gebäudeversicherung alles abdeckt. Doch dem ist leider nicht so. Schäden, die durch Starkregen, Hochwasser, Schnee oder weiteres Unwetter verursacht wurden, sind nicht mitversichert. Dafür benötigen Sie eine extra abzuschließende Elementarschadenversicherung. Diese kann nicht separat, sondern nur in Kombination mit einer Gebäudepolice abgeschlossen werden.
Tatsächlich sind in Deutschland aber nur 2 von 5 Häusern auf diese Weise versichert, obwohl laut Zahlen des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) ein Versicherungsschutz gegen solche Naturgefahren für 99 Prozent aller Gebäude umsetzbar wäre.
Bei Abschluss einer Elementarschadenversicherung kommen unter Umständen, etwa bei erhöhtem Hochwasserrisiko, hohe Prämien und eine Selbstbeteiligung zwischen 500 und maximal 5.000 Euro (in Ausnahmefällen auch bis zu 25.000) auf den Versicherten zu. Im Vergleich zur möglichen Höhe der Schäden ist das aber ein kalkulierbares Risiko.
Tipp: Achten Sie also bei der Wahl Ihres Elementarschadenversicherers nicht nur auf den Preis und die Bedingungen, sondern auch auf die genauen Vertragsinhalte!
Wird eine Gebäudeversicherung Pflicht?
Als Folge der Hochwasser der letzten Jahre gab es wiederkehrende Diskussionen über eine obligatorische Gebäudeversicherung mit Schutz vor Elementarschäden für Hausbesitzer. Jedoch konnte man sich auf Bundesebene nicht auf eine einheitliche Linie verständigen.
Als erstes Bundesland positioniert sich Bayern ab 1. Juli 2019 in dieser Hinsicht klarer. Denn ab diesem Zeitpunkt erhalten Hochwasseropfer keine Soforthilfe aus Steuergeldern, wenn die Gebäude gegen Elementarschäden versicherbar gewesen wären. Sachsen verfährt ähnlich. Eine zukünftige, länderübergreifende Regelung scheint möglich.
Kosten – Häufige Unwetter, höhere Prämien
Im Zuge des vermehrten Auftretens von Sturmtiefs und Hochwassern, aber auch steigenden Reparaturkosten etwa in Altbauten haben die Versicherer flächendeckend ihre Preise erhöht. Teilweise wurden die Beiträge verdoppelt. Entweder der Kunde zahlt oder er erhält die Kündigung.
Tipp: Eine Kündigung durch den Versicherer sollten Sie vermeiden, da Kunden, denen der Vertrag gekündigt wurde, bei anderen Versicherungen als Risiko gelten. Hier empfiehlt sich eine fristgemäße Kündigung des Versicherten oder – sollte das nicht mehr möglich sein – die (zähneknirschende) Annahme des Angebots, während gleichzeitig der Markt nach einem neuen Anbieter sondiert wird.
Wie üblich, gibt es keine festgelegte Versicherungssumme. Die Höhe des zu zahlenden Beitrages orientiert sich an den Gebäudemerkmalen des zu versicherten Hauses. Dazu gehören unter anderem
- Lage
- Wohnfläche
- Gebäudetyp
- Geschossanzahl.
Wirft man einen Blick auf die Tarife, stellt man fest, dass man den Dreifachschutz (Feuer, Leitungswasser, Sturm) schon für einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag im Jahr erhalten kann. Auch hier gilt natürlich wieder, dass nach oben prinzipiell keine Grenzen gesetzt sind.
Grundsätzlich gilt – wie für alle Versicherungen – nutzen Sie die zahlreichen Vergleichsmöglichkeiten! Auf diesem Weg finden Sie den für Sie passenden Anbieter, um sich und Ihr Haus optimal zu schätzen.
Abschließend bleibt außerdem festzuhalten, dass eine Gebäudeversicherung – gerade bei den zunehmenden Wetterextremen – absolut empfehlenswert ist. Über 90 Prozent der Deutschen können nicht irren.
Quellen:
https://www.bundderversicherten.de/files/merkblatt/35-m-unwetter.pdf
https://www.gdv.de/resource/blob/6182/55b2a393d1c49dad829d50cb0de2fa26/01-allgemeine-wohngebaeude-versicherungsbedingungen–vgb-2010—wert-1914–data.pdf
https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/milliardenverluste-die-praemien-steigen-stark/9180214-3.html
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Lohnt-sich-eine-Versicherung-gegen-Hochwasser,elementarschadenversicherung100.html
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Welche-Versicherung-zahlt-bei-Unwetterschaeden,versicherungunwetter105.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/elementarschaden-haeufiger-unwetter-hoehere-praemien-12813
https://www.versicherungsbote.de/id/4805872/Wohngebaeudeversicherung-Elementarversicherung-Schaeden-2013-/
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebäudeversicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%A4udeversicherung