Freiwillig gesetzlich versichert und Elternzeit: Grundlagen-Wissen

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, beispielsweise als Selbständiger, der unterliegt in der Elternzeit besonderen Anforderungen. Insbesondere zwischen Ledigen und Paaren bestehen konkrete Unterschiede, zudem müssen während des Bezugs vom Elterngeld teilweise weiter Beiträge gezahlt werden.

Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung & Elternzeit

In diesem Artikel

Wer in Elternzeit gehen möchte, muss vorab immer seine Krankenkasse informieren. Diese kann gemäß der individuellen Situation und Lebenslage Empfehlungen ausstellen und berät Versicherte, wie sie vorzugehen haben. Wer sich freiwillig gesetzlich versichert hat, erhält ebenfalls ein Elterngeld. Aufgrund der freiwilligen Versicherung ist die Handhabe aber weitaus komplizierter als bei Personen, die zwangsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ein Rechenbeispiel zeigt deutlich: laufende und insgesamt höhere Kosten sind nicht auszuschließen und müssen vor der Beantragung bedacht werden. Eine Schlüsselrolle spielt der Ehepartner, sofern vorhanden.

Video-Tipp

Unterscheidung beim Elterngeld nach Versicherungsstand

Antrag auf Elterngeld

Zur Erinnerung: für gesetzlich Pflichtversicherte ändert sich nichts, wenn diese in Elternzeit gehen. Während der gesamten Dauer dieser bleibt die Versicherung erhalten. Eine Beitragsfreiheit existiert ebenfalls nahezu immer, wodurch sich laufende Kosten erheblich reduzieren können. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die oder der Versicherte in Teilzeit mit maximal 30 Stunden in der Woche weiterarbeitet – dann kommt das bekannte Splitting zwischen Arbeitnehmer und -geber zum Einsatz.

Bei Privatversicherten gestaltet sich die Situation ebenfalls unterschiedlich. Mütter und Väter müssen die Prämien der PKV selbst tragen, mitunter führt das sogar zu einer Verdoppelung der zu leistenden Beiträge. Dafür haben Privatversicherte oftmals einen Anspruch auf ein höheres Elterngeld. Wer in Teilzeit arbeitet, kann außerdem mitunter in die gesetzliche Versicherung zurückkehren, um den laufenden Prämien der PKV zu entgehen.

Eine ganz besondere Situation ergibt sich nun, wenn Mütter oder Väter freiwillig gesetzlich versichert sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie selbständig sind oder als Arbeitnehmer mehr als 5.062,50 Euro im Monat verdienen (Stand: Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2019). In beiden Fällen können Betroffene zwischen der GKV und der PKV wählen. Wer vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert war, der bleibt das auch während dieser Zeit. Soweit so gut, besteht der eigentliche große Unterschied aber gar nicht mit Hinblick auf den Versicherten, sondern seinen Partner.

Beitragsfreiheit – Lebenspartner entscheidet

Zwei grundlegende Situationen sind möglich, die nachfolgend einmal dargelegt werden sollen. Eine dritte Variante ergibt sich, wenn der Ehegatte oder Lebenspartner in der PKV ist. Dessen Einkommen findet dann anteilig bei der Berechnung der Beiträge Berücksichtigung. Das Elterngeld zählt selbst aber nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

In der ersten Variante existiert ein Ehepartner, der in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dadurch ergibt sich in der Elternzeit ein Anspruch auf Zugehörigkeit zur Familienversicherung. Dieser Anspruch wäre kostenfrei umzusetzen und bringt keine Kosten mit sich. Folglich ist auch der Versicherungsschutz während der Elternzeit dann kostenfrei möglich. Anderenfalls würde eine Situation entstehen, wo kontinuierliche Wechsel in und aus der Familienversicherung realisiert werden. Der Gesetzgeber sieht daher die Kostenfreiheit vor, um die Situation an die Gegebenheiten der Familienversicherung anzugleichen.

Wer sich als Selbständiger freiwillig in der GKV versichert hat, der hat pauschal erst einmal gar keinen Anspruch auf die Elterngeldzahlungen. Es ist aber möglich, dann in die Familienversicherung einzutreten. Während dieser Phase muss die Selbständigkeit jedoch ruhen, es dürfen also keine Einkommen damit erzielt werden. Viele Selbständige scheuen daher diesen Weg, aus Angst dauerhaft Kunden zu verlieren, die sie später nicht erneut akquirieren können.

Die Situation bei ledigen Personen

Alleinerziehende Mutter mit Baby

Dank dem potentiellen Zugang zur Familienversicherung sind Paare im Vorteil. Bei Ledigen hingegen greifen andere Regelungen:

  • keine Möglichkeit einer Familienversicherung
  • dadurch keine Gleichstellung durch den Gesetzgeber
  • Beiträge sind weiterhin zu zahlen

Normalerweise beziffern sich diese auf den aktuellen Mindestbetrag (Stand 2019) von 145 Euro pro Monat. Dieser setzt voraus, dass die in der Elternzeit befindliche Person während dieser Phase nicht mehr als 1.038 Euro pro Monat einnimmt. Außerdem muss noch ein Zusatzbeitrag Berücksichtigung finden, den die jeweilige Krankenkasse verlangt. Dieser kann sich zwischen den einzelnen Versicherern unterscheiden, weshalb an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen möglich sind. Im deutschlandweiten Durchschnitt beträgt er 0,9 Prozent, was also weiteren 10 Euro entsprechen würde.

Beitragshöhe

Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Faktoren, die auf die Beitragshöhe einwirken, sind:

  • Berufsstand (Arbeitnehmer, Selbständiger, Beamter oder Student)
  • Beziehungsverhältnis (Ehe, feste Partnerschaft, Zahl der Kinder oder ledig)
  • Höhe der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse

So ist die Berechnung zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber im Gegenzug sehr individuell veranlagt.

Tipp: Wenden Sie sich vorab immer an Ihre Krankenkasse. Diese wird von Ihnen, wenn nicht sowieso schon vorhanden, alle relevanten Informationen und Belege einfordern, anhand derer dann der individuelle Beitragssatz verbindlich kalkuliert wird.

Das ist bei Kassenmeldung zu beachten

Kassenmeldung des Vaters

Unabhängig der Art der Versicherung, müssen Mütter heute für gewöhnlich nicht mehr eigenständig eine Meldung an den Versicherer abgeben. Zuerst werden Mutterschaftsgeld beantragt und das „Zeugnis zum mutmaßlichen Tag der Entbindung“ ausgestellt sowie übermittelt. Da der Versicherer Information darüber erhält, wird er in der Folge automatisch Kontakt zur Mutter aufnehmen. Das ist aus seiner Sicht erforderlich, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Anders verhält es sich bei den Vätern. Diese müssen die Information über geplante Elternzeiten schriftlich bei der Krankenkasse einreichen und zugleich einen damit verbundenen Fragebogen vollständig ausfüllen. Für gewöhnlich kann der Fragebogen zusammen mit dem Antrag abgegeben werden. Dafür laden Sie ihn ganz einfach vorab auf der Webseite des Versicherers herunter und drucken ihn aus. So würden Sie alle relevanten Dokumente zusammen übermitteln, was der Bearbeitungszeit förderlich wäre. In diesem Antrag sind dann auch alle in diesem Artikel dargelegten Informationen wahrheitsgemäß zu hinterlegen. Selbige verwendet die Krankenkasse dann wiederum zur Ermittlung der Beträge beziehungsweise einer Ausstellung zur Kostenfreiheit.

Quellen:
https://www.elterngeld.de/krankenversicherung-elternzeit/#gref
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert-/124862
https://www.finanztip.de/krankenversicherung/krankenversicherung-eltern zeit/
https://www.tarif-testsieger.de/gesetzliche-krankenversicherung/eltern zeit/#freiwillig-versicherte

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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