Flugverspätung: ein Überblick über Rechte, Entschädigungen und Fristen

Für viele Reisende ist die Pünktlichkeit der wohl wichtigste Punkt bei einer Flugreise. Ob bei einer Geschäftsreise oder bei einem Flug in den Urlaub: Eine pünktliche Abreise ist aus vielen Gründen von enormer Wichtigkeit. Doch welche Rechte stehen Ihnen zu, wenn sich Ihr Flug verspätet? Wir klären Sie über das Reiserecht und etwaige Ansprüche auf Schadensersatz auf!

Flugverspätung

Passagiere von verspäteten Flügen haben verschiedene Rechte. Neben allgemeinen Ansprüchen auf Entschädigung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch vermittelt Ihnen auch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 unterschiedliche Möglichkeiten, für einen verspäteten Flug entschädigt zu werden. Die Verordnung der Europäischen Union schützt die Rechte aller Passagiere, die auf einem Flug innerhalb der Europäischen Union, einem Flug, dessen Ziel- oder Abflugflughafen in der Europäischen Union liegt oder einem Flug einer Airline mit Sitz in einem EU-Land eine Verspätung erlitten haben.

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Schadensersatz für Flugpassagiere

Die Höhe der Entschädigung hängt bei verspäteten Flügen von der Flugstrecke ab. Prinzipiell gilt der Grundsatz, dass die Entschädigung mit der Fluglänge zunimmt. Die Flugstrecke errechnet sich nach der Luftlinien-Entfernung zwischen dem Abflug- und Zielflughafen.

Die Entschädigung orientiert sich an vier Entfernungen:

1. Bei einer Strecke von bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro.
2. Für verspätete Flüge mit einer Strecke von mehr als 1.500 km innerhalb der Europäischen Union erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro.
3. Für Strecken außerhalb der Europäischen Union mit einer Länge von 1.500 bis 3.500 km ist ebenfalls eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro vorgesehen
4. Verspätete Flüge mit einer Strecke von mehr als 3.500 km sind mit 600 Euro zu entschädigen.

Der Anspruch auf Entschädigung steht jedem Fluggast mit einem gültigen Ticket zu. Sofern sich Ihr Flug verspätet hat, haben Sie außerdem einen Anspruch auf Barauszahlung oder Überweisung der entsprechenden Entschädigungssumme. Viele Fluggesellschaften versuchen ihre Passagiere mit Bonusmeilen oder Gutscheinen zufrieden zu stellen. Hier sollten Sie, sofern Sie an einer solchen Entschädigung kein Interesse haben, unbedingt auf die Auszahlung der Summe in Geld bestehen.

Anspruch auf Entschädigung

Damit Ihr Anspruch auf Entschädigung besteht, müssen Sie als Passagier eine bestätigte Buchung vorweisen können und rechtzeitig eingecheckt haben. Eine weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung ist, dass sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet hat. Entscheidender Zeitpunkt für die Berechnung der Verspätung ist das Öffnen der Türen des Flugzeugs am Flughafen. Unter besonderen Voraussetzungen ist aber auch eine Entschädigung bei einer Flugverspätung von unter drei Stunden möglich. Dies ist der Fall, wenn Sie aufgrund der Verspätung Ihres ersten Fluges einen Anschlussflug verpassen. Damit Sie in einem solchen Fall erfolgreich eine Entschädigung verlangen können, müssen Sie sowohl Ihren ersten Flug als auch Ihren Anschlussflug bei der gleichen Airline gebucht haben. Außerdem muss die Verspätung an Ihrem Zielort letztlich bei mehr als drei Stunden liegen.

Verjährung

Der Anspruch auf Entschädigung unterliegt den allgemeinen Verjährungsregelungen des § 195 des BGB. Um eine Entschädigung bei einer Verspätung verlangen zu können, müssen Sie Ihren Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend machen. Die Verjährung tritt folglich mit dem Ende des dritten Jahres nach der Verspätung des Fluges ein.

Befreiung von der Entschädigungspflicht

Der Schuldige für die Verspätung von Flügen ist normalerweise die Fluggesellschaft selbst. Deshalb richtet sich der Anspruch auf Entschädigung unmittelbar gegen die Fluggesellschaft. Manchmal ist die Airline jedoch von ihrer Entschädigungspflicht befreit. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht. Außergewöhnliche Umstände liegen in den folgenden Situationen vor:

leerer Warteraum Flughafen

Um zu ermitteln, ob Ihre Flugverspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls notwendig.

Weitere Fluggastrechte

Neben der bereits erwähnten Entschädigung für verspätete Flüge, stehen Ihnen weitere Ansprüche gegen die Fluggesellschaft zu. Grundsätzlich haben Sie bei Verspätung einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Essen und Getränken. Zumal muss die Airline auch für die Unterbringung in einem Hotel aufkommen. Dies gilt aber nur, sofern sich Ihr Flug bis zum nächsten Tag verspätet. Diese Leistungen hängen von der Verspätung in Relation zur Strecke des Fluges ab. Bei einem Flug mit einer Strecke von bis zu 1.500 km besteht Ihr Anspruch auf eine angemessene Versorgung bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden. Sofern Ihr Flug eine Strecke von bis zu 3.500 km aufweist, ist eine Verspätung von bis zu drei Stunden notwendig. Bei einer Strecke von über 3.500 km muss die Airline ab einer Flugverspätung von bis zu vier Stunden für Ihre Versorgung aufkommen.

Sofern sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden verspätet, können Sie von der Airline die Erstattung der Kosten Ihres Tickets verlangen und die gebuchte Reise kostenlos stornieren. Die Verpflegungs- und Unterbringungskosten sind separat zu beurteilen. Sie hängen nicht mit der Stornierung des Tickets oder einer etwaigen Entschädigung zusammen. Eine Verrechnung der Kosten darf daher nicht erfolgen.

Quellen:
https://www.flightright.de/ihre-rechte/reiserecht-flugverspaetung
https://www.flugrecht.de/flugverspaetung/entschaedigung.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
https://www.flightright.de/ihre-rechte/fluggastrechte-bei-verspaetung
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/fluggastrechte-bei-verspaetung-welche-rechte-haben-passagiere-a-989928.html

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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