Falschparker melden: so gehen Sie am besten vor

Falschparker gibt es insbesondere in Mittel- und Großstädten, wo Parkplätze oft Mangelware sind, zur Genüge. Sie machen damit ihr eigenes Problem, den fehlenden Parkplatz, zum Problem aller anderen. Neben Ordnungshütern sind es aber auch Privatpersonen, die Falschparker melden können.

Falschparker melden

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Selbst Hand anzulegen ist oft der einzige Ausweg, um einen Falschparker auf sein Vergehen hinzuweisen. Dabei sollten sich Privatleute strikt an die Gesetze halten: was eine Meldung an das Ordnungsamt umfasst, nicht aber den Falschparker selbst einzuparken oder ihn zu blockieren. Wer rechtlich auf der sicheren Seite möchte, überlässt die Arbeit daher den Ordnungshütern. Mit der Mitteilung an selbige endet die Befugnis für Privatleute. Möglichkeiten, um Falschparker anzeigen zu können, gibt es aber reichlich. Sogar eine App, ganz bequem vom Smartphone aus benutzbar, hat sich in der jüngeren Vergangenheit etabliert.

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Unterschiede zwischen den Kommunen

Mit Hinblick auf lästiges Falschparken muss zuerst erwähnt werden, dass selbiges Sache der Kommunen ist. Das ist insofern wichtig, weil Kommunen teilweise ganz eigene Regelungen dahingehend unterhalten. Während einige Kommunen Meldungen von Privatpersonen aktiv fördern und das beispielsweise mit einer eigenen App oder einer separaten Mail-Adresse unterstützen, fehlen diese Kontaktmöglichkeiten bei anderen Kommunen völlig. Wer gegen rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge vorgehen möchte, muss sich also zuerst bei der eigenen Kommune informieren, welche Möglichkeiten dahingehend überhaupt existieren.

Hinweis: Die Zahl der Privatleute, die falsch geparkte Fahrzeuge melden, nimmt in der jüngeren Vergangenheit drastisch zu. Nach dem WDR konnte in einer Großstadt wie Aachen eine Verdreifachung der Meldungen beobachtet werden, in Düsseldorf immerhin noch fast eine Verdoppelung.

Auch wenn sich die Vorgehensweise der Kommunen unterscheidet, orientieren sie sich alle natürlich an dem in Deutschland gültigen Gesetz. Der Gesetzgeber schreibt nach Ermessen ein Bußgeld vor, was in § 47 Abs.1 OWiG geregelt wird. Wenn eine Privatperson ein falsch geparktes Fahrzeug anzeigen möchte, müssen Ordnungshüter das als „Anfangsverdacht“ werten. Mit der Anzeige durch die Privatperson ist also nicht automatisch ein Vergehen bewiesen. Es soll Ordnungshüter lediglich anregen, diesem vermeintlichen Vergehen nachzugehen und es selbst zu prüfen.

Falschparker melden

Nach der Meldung steht das Ordnungsamt in der Pflicht den Sachverhalt zu prüfen, hierfür gelten die Vorschriften in § 152 Abs. 2 StPo. Damit dieser Sachverhalt geprüft werden kann, müssen einige Umstände gegeben sein.

Anzeigen von Falschparkern – das ist zu beachten

Damit Ordnungshüter dem Anfangsverdacht stichhaltig nachgehen dürfen, müssen die folgenden Umstände gegeben sein:

  • die Anzeige darf nicht anonym stattfinden, selbige müssen nämlich nicht geprüft werden
  • wer anzeigt, muss dazu bereit sein, das Vergehen vor Gericht als Zeuge zu bestätigen
  • des Weiteren muss eine Anzeige alle generellen Mindestkriterien erfüllen, also Art des Verstoßes, Tatzeit und Adresse

Diese Vorschriften sollen dazu dienen, dem Denunziantentum entgegenzuwirken. Wer tatsächlich anzeigen möchte, muss also damit rechnen, dass spätestens bei einer Gerichtsverhandlung der Angezeigte Ihren Namen erfährt.

Privatleute können Falschparker digital melden

Beachten Sie hierzu erneut, dass sich die Vorgehensweisen in den Kommunen unterscheiden können. Viele nutzen mittlerweile die App „Wegeheld“. In dieser können Sie Fotos hochladen und alle wichtigen Informationen hinterlegen, damit Ordnungshüter das Vergehen gezielt verfolgen können. Die App liefert also gewissermaßen eine digitale Vorlage, um Falschparkerei einfach melden zu können.

App "Wegeheld"

Dabei ist zu beachten, dass nicht jede Kommune in Deutschland ein Freund der App ist. Während die App beispielsweise in Mönchengladbach akzeptiert ist und vom Ordnungsamt eingesetzt wird, ist die Meldung über „Wegeheld“ in Mainz strikt untersagt. In Wiesbaden wiederum soll sie eingeführt werden, steht aber deutlich in der Kritik. Bequem mit dem Smartphone oder Tablet Falschparker zu melden, ist also nur in einigen Teilen Deutschlands möglich.

Generell entfachen „Wegeheld“ und Co., aber beispielsweise auch eine Dashcam, die falsch geparkte Autos aufzeichnet, eine Debatte um Privatsphäre. Einige Kommunen und auch Gerichte, wie das OLG Celle, werfen Meldern sogar das fahrlässige Erheben von unbefugten Daten vor. Schon das Weiterleiten von Fotos, was über „Wegeheld“ zwangsläufig passieren würde, stellt damit eine Verletzung des Datenschutzes dar und wird gegebenenfalls geahndet.

Mitteilungen an das Ordnungsamt und Anzeigen

Der Großteil der deutschen Kommunen unterstützt Meldungen gegen falsch geparkte Fahrzeuge. In der Landeshauptstadt Sachsens, Dresden, können Melder beispielsweise über eine Telefonnummer falsch geparkte Fahrzeuge melden. Außerdem gibt es eine Vorlage, mit der Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten gemeldet werden können. Diese Vorlage wäre dann zu nutzen, wenn Sie nicht nur Meldung geben, sondern direkt auch selbst rechtlich gegen den Falschparker vorgehen möchten.

Tipp: Prüfen Sie immer über die Webseite Ihrer Stadt beziehungsweise der Kommune, welche Optionen diese selbst ausschreiben. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr gemeldeter Sachverhalt tatsächlich geprüft wird.

Eigenes Vorgehen bei Falschparkerei

Übrigens besteht natürlich auch immer die Möglichkeit, die falsch geparkten Fahrzeuge und ihre Halter nicht sofort dem Ordnungsamt mitzuteilen. Sie dürfen falsch geparkte Fahrzeuge nicht als „Revanche“ einparken. Genauso aber wird normalerweise die Polizei nicht tätig, um sich über unmittelbar geparkte Falschautos zu kümmern. Es besteht die Möglichkeit einen Abschleppdienst zu rufen. Die Kosten müssen Sie aber selbst begleichen. Sie können diese später beim Falschparker geltend machen, dafür sind aussagekräftige Beweise (Videos und Fotos mit Zeitpunkt) notwendig. Falls sich dieser weigert zu zahlen, können Sie strafrechtlich dagegen vorgehen.

Fahrzeugkralle

Im Sinne der Nachbarschaftlichkeit ist mitunter empfehlenswert, von solchen drastischen Schritten beim ersten Vergehen abzusehen. Sie könnten beispielsweise einen Zettel an der Windschutzscheibe befestigen und auf diesem klar Ihren Standpunkt deutlich machen. Ebenfalls könnte auf dem Zettel das weitere Vorgehen, also Meldung und Anzeige, dargelegt werden, sofern sich die Falschparkerei vom gleichen Fahrzeug und -halter wiederholt. Von möglichen Sachbeschädigungen, die im Internet häufig als „Revanche“ empfohlen werden, wie beispielsweise das Auto mit Sahne zu besprühen, ist unbedingt abzusehen. Damit machen Sie sich nur selbst strafbar.

Über unsere Autorin
Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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