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Ein hochwertiges Fahrrad kann heutzutage einen erheblichen materiellen Wert darstellen. Das gilt besonders im Falle von E-Bikes, für die oft mehrere Tausend Euro zu berappen sind. Aber auch, wenn ein älteres, einfacheres Modell gestohlen wird, ist das mit Unannehmlichkeiten und Schmerz verbunden. Schließlich sind mit dem Fahrrad Erinnerungen an gemeinsame Touren möglicherweise aus vielen Jahren verbunden. Ist der Fahrraddiebstahl dann auch noch in einer Gegend oder zu einer Zeit geschehen, in der öffentliche Verkehrsmittel abwesend sind, steht eventuell sogar ein langer Fußmarsch bevor.
Schritt 1: Ruhe bewahren
Wenn Sie feststellen, dass ihr Fahrrad nicht mehr an seinem Platz steht, ist der Schock natürlich groß. Bewahren Sie jetzt dennoch Ruhe. Insbesondere dann, wenn es sich um einen Ort handelt, an dem sie Ihr Fahrrad regelmäßig abstellen, sollten Sie sich zunächst fragen, ob sie es auch heute wirklich dort abgestellt haben. Vielleicht haben Sie aus irgendeinem Grunde dieses Mal eine andere Stelle gewählt.
Ist es zu Hause von seinem Platz verschwunden, kann es auch sein, dass ein Familienmitglied das Fahrrad genommen hat, ohne Bescheid zu geben. Um sich eine peinliche Situation zu ersparen, bringen Sie den Fahrraddiebstahl erst dann zur Anzeige, wenn Sie sich sicher sind, dass er wirklich stattgefunden hat. Wenige Minuten reichen aus, um das zu klären.
Schritt 2: Erforderliche Informationen zusammenstellen
Besteht Gewissheit über den Fahrraddiebstahl, heißt es unverzüglich zu handeln. Jetzt sollten Sie nach folgender Anleitung alle erforderlichen Informationen zu Ihrem Fahrrad sowie den Diebstahl bereitlegen:
- genauer Ort/Zeitraum des Diebstahls
- Rahmennummer
- Fahrradcodierung, falls vorhanden
- Gabelnummer
- Motornummer (bei E-Bikes)
- Daten der Alarm-SMS (bei GPS-Tracker)
- knappe, aber präzise Beschreibung des Rads (Typ, Alter, Marke und Zustand des Rades sowie Rahmenfarbe, -material und -höhe, weitere Ausstattungsmerkmale und eventuelle Besonderheiten (Fahrradkorb, Metall verstärkte Reifen und ähnliches))
- Persönliche Daten
- Eigentümer-Nachweis (durch Kaufvertrag oder Rechnungsbeleg)
Tipp: Die Polizei Beratungsstelle Deutschlands gibt Fahrradpass-Vorlagen im PDF-Format zum Download aus. Inzwischen ist der Fahrradpass zum selber Ausfüllen ebenfalls als App für das Smartphone erhältlich.
Schritt 3: Diebstahl anzeigen
Rufen Sie unverzüglich den Polizeinotruf 110 an oder gehen Sie falls in erreichbarer Nähe zur nächsten Polizeidienststelle. Erstatten Sie eine Anzeige und geben Sie den Beamten alle erforderlichen Daten. Das ist übrigens auch Voraussetzung dafür, dass Ihre Versicherung in Kraft treten kann.
Tipp: Vorteilhaft ist, wenn Sie ein Foto Ihres Fahrrades vorlegen können.
Schritt 4: Diebstahl-Meldung bei Versicherung
In der Regel etwas kostspieliger ist eine eigene Fahrradversicherung. Allerdings haben Sie hier die Möglichkeit einen Vollkasko-Tarif zu wählen. Er schließt nicht nur den ortsunabhängigen Diebstahl, sondern auch zahlreiche Schadens- und Reparaturkosten mit ein.
Tipp: Informieren Sie sich darüber zu welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz besteht. Meist ist er nicht nur abhängig vom Ort, sondern legt auch fest, wie das Fahrrad zu sichern ist und was bei bestimmten Tageszeiten zu beachten ist.
Schritt 5: Werden Sie selber aktiv
Oft wird ein Fahrrad nur gestohlen, um damit einmalig eine bestimmte Strecke zu überwinden. Ist das geschehen, lassen viele Diebe das Fahrrad einfach irgendwo stehen. Besonders häufig geschieht das in der näheren Umgebung von
- Bahn- und Bushaltestellen
- Bahnhöfen
- Einkaufs- und Veranstaltungszentren
- Freizeit- und Sportanlagen
Gegen Sie diese Orte ab. Sind Pinnwände vorhanden, können Sie dort auch eine Suchmeldung mit einem Foto Ihres Fahrrades hinterlassen. Außerdem gibt es einige Internetforen, die Sie bei ihrer Suche unterstützen können. Sind Sie dabei erfolgreich, melden Sie den Fund bei der Polizei. Bestätigt sich das Wiederauffinden, wird sie Ihnen das Fahrrad später aushändigen.
Quellen:
https://www.focus.de/finanzen/recht/was-tun-nach-diebstahl-kriminelle-haben-es-auf-ihr-fahrrad-abgesehen-was-sie-unbedingt-beachten-muessen_id_5726941.html
https://www.check24.de/hausratversicherung/fahrraddiebstahl/melden/
https://www.allsecur.de/hausratversicherung/fahrraddiebstahl-ratgeber/