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Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Versicherer. In den meisten Fällen wird Sie heutzutage online oder per SMS mitgeteilt. Bedenken Sie dabei jedoch, dass durch sie nur eine vorläufige Deckung für die Haftpflichtversicherung, aber noch kein vollwertiger Versicherungsschutz, besteht. Erst mit Unterzeichnung des Versicherungsvertrages wird der Versicherungsschein übermittelt. Entscheiden Sie sich letztendlich für einen anderen Versicherer als den, von dem Sie die Nummer erhalten haben, ist das kein Problem. Dann können Sie die Versicherung widerrufen und es wird tageweise abgerechnet. Die Zuteilung einer eVB-Nummer ist grundsätzlich kostenfrei.
Wie sieht eine eVB-Nummer aus?
Eine eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen, entweder Ziffern oder Großbuchstaben, und wird automatisch generiert. Die Buchstaben I und O finden keine Verwendung, um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 vorzubeugen. Die ersten beiden Zeichen kennzeichnen das Versicherungsunternehmen, welches die Ausstellung vornimmt.
Beispiel für eine eVB-Nummer: B2AF39G
Tipp: Wenn gewünscht, sollten Sie darauf achten, dass die elektronische Versicherungsbestätigung bereits auch für die Kaskoversicherung Gültigkeit besitzt. Kaskoschutz besteht anderenfalls nämlich erst ab dem Datum des regulären Versicherungsabschlusses.
Beantragung
Wie bereits erwähnt, erhalten Sie die eVB-Nummer in den meisten Fällen umgehend nachdem Sie sich für eine Versicherung entschieden haben. Hier empfiehlt sich unbedingt ein Vergleich über eines der vielen Portale, um den für Sie optimalsten und günstigen Versicherungsschutz zu finden. Für die Beantragung einer eVB-Nummer sind oftmals die folgenden Daten ausreichend:
- Name/Anschrift des Versicherungsnehmers
- Geburtsdatum
- Fahrzeugart
- Gewünschte Kennzeichenart (ob Dauer-, Saison-, Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen)
- Eventuell vom Versicherungskunden abweichende Halterdaten
Die Versicherung übermittelt die Daten dann zur Bestätigung einer gesetzlichen Haftpflicht an das Kraftfahrtbundesamt. Werden Sie anschließend bei der zuständigen Zulassungsstelle vorstellig, kann diese die Daten online abfragen.
Tipp: Achten Sie bei der Angabe der Daten unbedingt auf Vollständigkeit und Korrektheit! Haben Sie beispielsweise mehrere Vornamen, dann müssen alle angegeben werden, der Rufname allein ist NICHT ausreichend! Denn bei unvollständigen Angaben kann die Kfz-Behörde die Akzeptanz Ihrer eVB-Nummer verweigern. Für diesen Fall haben viele Versicherer auch eigene Hotlines eingerichtet.
Anlässe
Eine elektronische Versicherungsbestätigung findet vor allem bei folgenden Anlässen Verwendung:
- Neuzulassung
- Fahrzeugwechsel
- Neues Kennzeichen
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
- Ummeldung auf anderen Halter/andere Adresse
- Änderungen am Fahrzeug, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen
- Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Wechsel der Kennzeichenart (z.B. von Dauer- auf Saisonkennzeichen)
Ob Oldtimer, Motorrad oder PkW – der Fahrzeugtyp ist dabei nebensächlich. Für Anhänger oder Trailer ist eine eigene eVB erforderlich.
Kurzum: Die eVB-Nummer ist für (fast) jeden Kontakt mit den zuständigen Kfz-Behörden unerlässlich. Oftmals reicht dabei die einfache Angabe der Nummer. Ein Ausdruck oder Schreiben sind nicht notwendig.
Tipp: Bei einem Versicherungswechsel entfällt für Sie die Beantragung einer neuen eVB-Nummer: Ihr gewählter Kfz-Versicherer übermittelt die neue Nummer an das Kraftfahrtbundesamt.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer der eVB-Nummer kann jeder Versicherer selbst festlegen. Die zulässige Höchstgrenze liegt dabei bei 24 Monaten. Die übliche Gültigkeitsdauer beträgt allerdings nur 3-6 Monate. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Verwendung, erlischt sie und kann, nach Verstreichen einer Sperrfrist, erneut vergeben werden. Bitte beachten Sie, dass normale eVB-Nummern nur einmalig verwendet werden können. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Bei Ummeldung mehrerer Fahrzeuge ist also für jedes Fahrzeug eine eigene Nummer notwendig. Für Geschäftskunden mit großen Fahrzeugflotten besteht dagegen die Möglichkeit eine Dauer-eVB zu nutzen, die für alle Fahrzeuge des Unternehmens Gültigkeit hat. In diesem Fall gibt es auch keine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Achtung: Auch für ein Kurzzeitkennzeichen wird eine eVB-Nummer benötigt. Diese hat dabei aber nur eine Gültigkeit von maximal 14 Tagen.
Vorteile
Die eVB-Nummer löste 2008 die bis dahin vorgeschriebene Doppel- bzw. Deckungskarte ab. In Papierform waren darauf alle relevanten Daten des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vermerkt. Ihren Namen verdankte sie ihrer doppelten Ausführung, denn während ein Exemplar auf der Zulassungsstelle verblieb, wurde das andere an die Versicherung weitergeleitet. Das neue elektronische Verfahren erleichtert diese Praxis jetzt ungemein und bringt daneben noch weitere Vorteile mit sich:
- Vereinfachung der Beantragung
- Erhöhter Schutz gegen Missbrauch von Kfz-Versicherungsbestätigungen
- Minimierung der Erfassungsfehler bei Eingabe der Versicherungsdaten
- Verkürzung der Warte- und Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden
- Alleiniger Direktzugriff auf die eVB-Informationen durch die zuständige Zulassungsbehörde
- Eindeutige Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigung zu einer Person/Firma
- Reduzierung des Papierverbrauchs
Tipp: Sind Sie gerade auf der Suche nach einem neuen Auto, können Sie die eVB-Nummer auch schon im Voraus beantragen. Die Gültigkeit dieser beträgt dann ebenfalls je nach Versicherung 3-6 Monate.
Quellen:
http://www.autobild.de/artikel/kfz-versicherung-evb-nummer-9005295.html
https://evbnummer.net/
https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/evb-nummer-so-beantragen-sie-die-versicherungsbestaetigung_id_7458505.html