Elterngeld bei Zwillingen: das steht Ihnen 2018/2019 zu

Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes zeitweise weniger arbeiten oder ganz pausieren, bekommen vom Staat finanzielle Unterstützung durch das sogenannte Elterngeld. Diese staatliche Leistung erhalten anspruchsberechtigte Eltern auch, wenn sie Mehrlinge, also Zwillinge, Drillinge, usw. bekommen. Hier erfahren Sie, wie viel Geld Mehrlingseltern zu steht.

In diesem Artikel

Genau wie bei der Geburt eines einzelnen Kindes können Sie als Zwillingseltern auch beim Elterngeld bei Zwillingen verschiedene Varianten des Elterngelds miteinander kombinieren können. Dazu zählen:

Video-Tipp

  • Basiselterngeld (Basis-EG),
  • ElterngeldPlus (EG-Plus) und der
  • Partnerschaftsbonus.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes ist vor allem von dem monatlich verfügbaren Nettoeinkommen des Elternteils abhängig, das die Kinderbetreuung übernimmt und deshalb finanzielle Einbußen erleidet. Dabei gilt, dass Personen mit höherem Einkommen einen niedrigeren Prozentsatz (65 %) ihres monatlich verfügbaren Nettoeinkommens erhalten als Eltern mit niedrigem Einkommen, die bis zu 100 % ihres Einkommens als Leistung beziehen können. Außerdem ist es von großer Bedeutung, für welche Variante oder Kombination Sie sich entscheiden. Weitere Einflussgrößen sind:

  • Höhe des Einkommens während des Elterngeldbezugs
  • Anspruch auf weitere staatliche Leistungen
  • Anzahl der Geschwisterkinder
  • Zwillinge oder andere Mehrlinge

Erhöht sich das Elterngeld bei Zwillingen?

Elterngeld bei Zwillingen Mehrlingszuschlag mehr Elterngeld

Anders als bei der Elternzeit, auf die Eltern von Zwillingen einen doppelten Anspruch haben, sieht der Gesetzgeber keine Verdoppelung des Elterngeldes für Zwillinge vor.

Zunächst war das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht eindeutig formuliert, sodass Eltern von Zwillingen theoretisch einen Anspruch auf doppeltes Elterngeld einfordern konnten. Ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel bestätigte diesen Anspruch – unter anderem wegen der unklaren Formulierung des Gesetzestextes. Daraufhin konkretisierte der Gesetzgeber die entsprechenden Passagen für Zwillinge und andere Mehrlinge, die zum 1. Januar 2015 in Kraft traten.

Seitdem gilt für Eltern von Zwillingen ebenfalls der einfache Elterngeldsatz, der jedoch durch einen Mehrlingszuschlag aufgestockt wird. Der Mehrlingszuschlag liegt bei einfachen Elterngeld (Basis) bei 300 Euro und bei ElterngeldPlus bei 150 Euro. Der Mehrlingszuschlag wird pro Mehrling gezahlt. Das heißt beim Elterngeld bei Zwillingen, erhalten Sie neben dem einfachen Elterngeld zusätzlich für jedes weitere Kind:

  • bei Zwillingen: 1x 300 Euro (Basis) bzw. 1x 150 Euro (Plus)
  • bei Drillingen: 2x 300 Euro (Basis) bzw. 2x 150 Euro (Plus)
  • bei Vierlingen: 3x 300 Euro (Basis) bzw. 3x 150 Euro (Plus)
  • usw.

Begründung: Das Elterngeld soll finanzielle Einbußen auffangen, die durch das wegfallende oder geringere Gehalt des betreuenden Elternteils entstehen. Diese Einbußen sind jedoch unabhängig davon, wie viele Kinder betreut werden. Zusätzliche Ausgaben für den erhöhten Bedarf von mehreren Kindern sollen durch den Mehrlingszuschlag gedeckt werden.

Beispiel: Mutter Sara hatte vor der Geburt ihrer Zwillinge Hanni und Nanni ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro. Ihr Mann Paul verdiente 2.300 Euro (netto). Beide beantragen jeweils für 6 Monate Basiselterngeld. Sara erhält in dieser Zeit 1.925 Euro Elterngeld (1.625 Euro + 300 Euro Mehrlingszuschlag), Paul 1.795 Euro (1.495 Euro + 300 Euro Mehrlingszuschlag). Entscheiden sich Hannis Eltern für EG-Plus, würde Sara über den doppelten Zeitraum 962,50 Euro (812,50 Euro + 150 Euro Mehrlingszuschlag) und Paul 897,50 Euro (747,50 Euro + 150 Euro) erhalten.

Mindest- und Höchstbetrag für Zwillinge

Elterngeld bei Zwillingen Schwangere rechnet

Durch den Mehrlingsaufschlag erhöht sich auch der Mindest- und Höchstbetrag an Elterngeld bei Zwillingen, den Sie erhalten können. Bei einem Kind liegt der Mindestbetrag bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro Basiselterngeld, durch den Mehrlingsaufschlag erhalten Sie für Ihre Zwillinge also mindestens 600 und maximal 2.100 Euro. Wenn Sie sich für ElterngeldPlus entschieden haben, erhalten Sie bei einem Kind mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro. Dieser Betrag erhöht sich durch den Mehrlingsaufschlag bei Zwillingen auf mindestens 450 Euro und höchstens 1.050 Euro.

Verlängert sich die Bezugsdauer bei Zwillingen?

Das Basiselterngeld können Sie für maximal 12 Lebensmonate bekommen. Bei der gemeinsamen Beantragung mit dem Partner oder der Partnerin kann sich die Bezugsdauer auf 14 Monate verlängern, die Sie beliebig zwischen sich aufteilen können. EG-Plus erhalten Sie doppelt so lange wie das Basis-EG – allerdings ist es auch nur halb so hoch wie dieses.

Diese gesetzlich vorgeschriebene maximal mögliche Bezugsdauer von Basis-EG und ElterngeldPlus gilt sowohl für einzeln geborene Kinder als auch für Mehrlinge. Eine Verlängerung der Bezugsdauer für Zwillinge ist demnach nicht vorgesehen.

Wann lohnt sich ElterngeldPlus?

Es gibt Möglichkeiten, durch die geschickte Kombination von EG-Plus und dem Einkommen aus Teilzeitarbeit, insgesamt mehr Elterngeld zu erhalten. Grund: Für Eltern, die in Teilzeit arbeiten und ihre Kinder betreuen, entspricht EG-Plus mehr als die Hälfte des Basiselterngeldes, weil die Einkommenseinbuße als Berechnungsgrundlage dient.

Beispiel: Mutter Sara möchte ab dem 7. Lebensmonat der Zwillinge wieder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und verdient in dieser Zeit monatlich 1.600 Euro (netto). Die Differenz zu Ihrem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro beträgt 900 Euro. Das Teilzeit-Basiselterngeld beträgt 65 % der Einkommenseinbuße, was bei Sara 585 Euro entspricht. Würde sie das Basis-EG in EG-Plus umwandeln, erhielte sie den gleichen Betrag über den doppelt so langen Zeitraum. Voraussetzung hierfür ist, dass das EG-Plus in Teilzeit nie höher sein darf als das halbe Basis-EG ohne Teilzeit.

Wenn beide Eltern gleichzeitig für vier Monate in Teilzeit beschäftigt sind, das heißt, 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie einen sogenannten Partnerschaftsbonus. Dieser besteht in einem Anspruch auf vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

Achtung: Wenn Sie während des Elterngeldbezugs mehr verdienen, als Sie vorher angegeben haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Quellen:
https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752
https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/arbeitsvertrag/elterngeld-und-elternzeit-bei-zwillingen-die-ansprueche/
http://www.kinder-tipps.com/finanzen/elterngeld-bei-zwillingen/ 

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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