Elterngeld beantragen, aber wann? Alle Fristen auf einen Blick

Ein wesentlicher Aspekt bei der Beantragung von Elterngeld sind die Fristen. Sie müssen einen Antrag innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums vorlegen, um die Leistungen zu erhalten. Dabei ist es wichtig, nicht zu lange mit dem Antrag zu warten.

Elterngeld beantragen

In diesem Artikel

Wenn Sie Elterngeld beantragen wollen, müssen Sie bestimmte Fristen einhalten. Ein Unterschied zwischen Müttern und Vätern besteht hier nicht. Beide Elternteile müssen den Antrag zusammen ausfüllen und beantragen. Einzige Ausnahme besteht bei Alleinerziehenden, diese können sich selbst um den Antrag kümmern.

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Elterngeld beantragen – die Fristen im Überblick

Die Fristen zur Beantragung gestalten sich wie folgt:

  • Beginn des Zeitfensters: Geburtstag des Kindes; bei Adoptionen der Einzug in den Haushalt, nicht der Geburtstag
  • Ende des Zeitfensters: 14. Monat nach der Geburt
  • rückwirkende Zahlungen werden nur für die vorangegangen 3 Lebensmonate nach dem Antrag gezahlt

Diese Fristen gelten für alle Formen des Elterngeldes. Sie müssen beim nachträglichen Beantragen darauf achten, nicht zu spät den Antrag abzuschicken. Eine Beispielrechnung verdeutlicht das, in welcher das Elternpaar erst fünf Monate nach Geburt des Kindes die Leistung beantragt:

  • Geburtstag des Kindes: 1. Oktober 2018
  • Zeitraum, in dem Sie Elterngeld beantragen können: 1. Oktober 2018 bis 1. Dezember 2019
  • Antrag eingegangen: 1. Februar 2019
  • aufgrund der 3 Monatsregelung besteht kein Anspruch auf eine Zahlung im Oktober 2018

Die Fristen gelten ebenfalls für Deutsche, die im Ausland wohnen und wieder zurück nach Deutschland kommen. Sie müssen noch vor dem letzten Tag der 14 Monate in Deutschland mit einem festen Wohnsitz angemeldet sein, bevor Sie die Leistungen beantragen können. Die Einreise zählt nicht. Das heißt, wenn Sie im 14. Lebensmonat des Kindes wieder nach Deutschland zurückziehen und sich angemeldet haben, erhalten Sie noch die letzten Monate gezahlt. Es steht Ihnen einmal während des Bezugszeitraums frei, diesen ohne die Angabe eines speziellen Grunds zu ändern. Ein Beispiel:

  • Elterngeldleistungen wurden für einen Zeitraum von 12 Monaten beantragt
  • Sie befinden sich im 10. Monat und entscheiden, die Elternzeit auf 14 Monate zu verlängern
  • nach Abgabe des Änderungsantrags werden ihnen zwei zusätzliche Monate angerechnet

Beachten Sie, dass die Änderung des Bezugszeitraumes nur unbezahlte Monate betrifft. Sie können den bereits abgerechneten Zeitraum nicht in die Änderung miteinbeziehen. Für weitere Änderungen werden entsprechende Bearbeitungsgebühren fällig.

Elterngeld beantragen

Arten von Elterngeld

Wenn Sie sich dazu entscheiden, Elterngeld zu beantragen, müssen Sie den Antrag an die zulässig Elterngeldstelle schicken, die durch Ihren Wohnort bestimmt wird. Achten Sie darauf, dass jedes Bundesland die Zuteilung der Elterngeldstelle anders regelt. So müssen Sie sich in Baden-Württemberg an die Landeskreditbank Baden-Württemberg richten, während Sie in Berlin den Antrag an die Jugendämter der einzelnen Bezirke senden. Wie lange Sie die Leistungen beziehen können, hängt von der Art des Elterngelds ab:

  • Basis: bis zu 12 Monate, zusätzlich 2 Vaterschaftsmonate
  • ElterngeldPlus: bis zu 24 Monate, zusätzlich 4 Monate Partnerschaftbonus, Vaterschaftsmonate fallen weg

Das heißt, Sie können über einen Zeitraum von 12 bis 28 Monaten die Leistungen beziehen, solange natürlich Punkte wie die Arbeitszeit geklärt sind. Zum Beispiel erlaubt Ihnen ElterngeldPlus in Teilzeit zu arbeiten, ohne das Sie eine Minderung der monatlichen Leistungen hinnehmen müssen. Zwar erhalten Sie monatlich nur die Hälfte des Elterngeldes, dafür beziehen Sie es ohne weitere Abzüge über den doppelten Zeitraum, während Sie Ihr Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung ebenfalls bekommen. Falls beide Eltern in Teilzeit arbeiten wollen, sind die vier Partnerschaftsmonate zusätzlich möglich. ElterngeldPlus können Sie auch beantragen, ohne einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Dies ist möglich, wenn Sie sich über die ersten zwei Jahre komplett der Pflege ihres Kindes verschreiben möchten. Jedoch fallen monatliche 900 Euro ohne zusätzliche Beschäftigung häufig etwas mager aus.

Tipp: Selbstständige und Unternehmen können ebenfalls die Plus-Variante beantragen. Falls Sie in dieser Zeit arbeiten wollen, müssen Sie aber nachweisen, dass Sie nicht länger als 30 Wochenstunden der Beschäftigung nachgehen.

Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld
https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html
https://www.vaeter-zeit.de/elterngeld/antrag.php
https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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