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Der Umstieg von fossil-nuklearen zu erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Schritt hin zu einem bewussteren und nachhaltigeren Umgang mit unserer Umwelt. Leider ist er aber (noch) ein Zuschussgeschäft. Mit der EEG-Umlage leistet jeder Letztverbraucher von Strom seinen Beitrag zur Energiewende. Den gesetzlichen Rahmen und Ablaufplan dieser, hat der Gesetzgeber im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien oder kurz dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vorgegeben.
Was ist das EEG und was wird darin geregelt?
Das EEG ist das gesetzliche Hauptinstrument zur Steuerung der Energiewende. Gemäß der Definition in §1 Abs.1 ist der Kern des Gesetzes:
- die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung,
- eine Verringerung der Kosten zur Energieversorgung,
- die Schonung fossiler Energieressourcen sowie
- die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen.
In Zahlen ausgedrückt soll dies vor allem am Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch festgemacht werden. Dieser soll laut §1 Abs.2 EEG
- bis zum Jahr 2025 40 bis 45 Prozent,
- 2035 55 bis 60 Prozent und
- bis 2050 mindestens 80 Prozent
betragen.
Um dies tatsächlich zu gewährleisten, besteht für Netzbetreiber nach §2 EEG Anschluss- und Abnahmeverpflichtung zur Aufnahme von Strom aus regenerativen Energien. Produzenten dieses Stroms erhalten wiederum eine Vergütung in Form einer festen Pauschale (ältere Anlagen) beziehungsweise einer Marktprämie, deren Höhe sich immer am aktuellen Strompreis an der Böse orientiert. Gefördert werden dabei Betreiber von Anlagen, die regenerativen Strom durch
- Wasserenergie
- Windenergie
- Geothermie
- Sonnenenergie
- Biomasse
erzeugen.
Die Höhe der Fördersätze ist abhängig von Anlagentechnik und Standort und berücksichtigt gleichzeitig auch die unterschiedlich hohen Investitionen in die jeweiligen Technologien bzw. die Kosten der Anlagen. Daneben ist im EEG eine Degression geregelt, die jährlich sinkende Fördersätze vorsieht. Langfristig sollen diese Anlagen auch ohne staatliche Fördermittel rentabel sein. Die bis dahin anfallenden Kosten sollen dem Verursacherprinzip nach angemessen verteilt werden. Das heißt, sie werden auf den Verbraucher „umgelegt“.
Was ist die EEG-Umlage?
Gemäß §60 Abs. 1 EEG sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berechtigt und verpflichtet, von Versorgern, die Strom an Letztverbraucher liefern, die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der Einnahmen und nach Maßgabe des EEG bzw. der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) zu verlangen. Die EEG-Umlage stellt also prinzipiell die Differenzkosten zwischen dem Marktpreis für Strom und den aufgewandten Fördermitteln für erneuerbare Energieträger dar. Für die Ermittlung der EEG-Umlage dienen die §§56-62 EEG sowie §§3-5 EEV und §§3-6 der Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEAV). Wichtig ist hierbei, dass es sich bei der Festsetzung ihrer Höhe immer nur um eine, unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitute erarbeitete, wissenschaftliche Prognose für das kommende Kalenderjahr handelt. Die ÜNB sind verpflichtet, die dann zukünftig zu entrichtende Umlage immer am 15. Oktober auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Zusammensetzung und Berechnung der EEG-Umlage 2019
Zur Ermittlung der Umlage wird zunächst die Stromerzeugung aus EEG-geförderten Anlagen für das kommende Kalenderjahr geschätzt. Dabei fließen Informationen über den Bestand an EEG-Anlagen, den erwarteten Ausbau und die jährlichen Betriebsstunden ein. Darauf basierend werden anschließend die Kosten ermittelt, die, wie bereits erwähnt, insbesondere von den jeweiligen Vergütungssätzen der Anlagen abhängen.
Die EEG-Umlage berechnet sich aus dem Quotienten des Umlagebetrages, also der Differenz aus Einkünften und Ausgaben, und des prognostizierten Endverbrauchs von Strom. Dabei spricht man von der Kernumlage. Daneben wird eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 6 Prozent des erwarteten Defizits veranschlagt. Damit sollen Prognoserisiken, etwa schlechtes Wetter oder unvorhergesehene Änderungen am Börsenstrompreis abgefedert werden. Sie sorgt so für eine Erhöhung der Kernumlage für 2019 um 0,42 ct/kWh. Da die Prognosen der letzten Jahre aus Verbrauchersicht jedoch eher pessimistisch waren – es wurde also mit höheren Differenzkosten als den tatsächlich anfallenden kalkuliert – hat sich auf dem EEG-Konto ein Plus von über 3,5 Milliarden Euro angesammelt. Dieses fließt ebenfalls mit in die Berechnung ein und senkt so die Umlage um 1,035 ct/kWh (Kontoausgleich).
Für 2019 ergibt sich damit also folgendes Bild:
- Prognostizierte Kosten: 26.798.220.083,53 Euro (€)
- – Zu erwartende Einnahmen: 2.044.431.143,12 €
- = Prognostizierte Deckungslücke: 24.753.788.940,41 €
- + Liquiditätsreserve: 1.492.658.649,28 €
- – EEG-Kontostand: 3.651.835.354,72 €
- = Umlagebetrag: 22.594.612.234,97 €
- : Prognostizierter Letztverbrauch von Strom: 352.788.373 MWh
- = EEG-Umlage für 2019: 64,05 €/MWh = 6,405 ct/kWh
Durch die EEG-Umlage fallen für einen Vierpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr also zusätzliche Kosten von rund 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro pro Jahr an.
Die EEG-Umlage und der Strompreis
Damit macht die EEG-Umlage etwa ein Viertel des durchschnittlichen Strompreises für Privathaushalte in Deutschland aus. Dieser hat sich seit der Jahrtausendwende und der Verabschiedung des EEGs mehr als verdoppelt: von 13,94 auf 29,42 ct/kWh in 2018. Daneben haben sich die Kosten für Steuern und Abgaben seit diesem Zeitraum verdreifacht. Zeichneten sie sich 1998 noch für nur rund 24 Prozent des Strompreises verantwortlich, sind es heute schon 54.
Tipp: Die wirksamste Kontrolle vor zu hohen Strompreisen ist ein funktionierender Wettbewerb. Dazu kann jeder Stromverbraucher beitragen, indem er regelmäßig die angebotenen Strompreise vergleicht und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechselt. Dafür bieten sich Online-Stromrechner, beispielsweise dieser oder dieser an. Nur so entsteht ein Druck auf die Anbieter, den Preis möglichst niedrig zu halten.
Entwicklung der EEG-Umlage
Die Höhe der EEG-Umlage ist abhängig von einer Vielzahl verschiedener Einflussfaktoren. Dazu gehören, neben möglichen Veränderungen der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem auch:
- der zu erwartende Strompreis an der Börse,
- die Höhe des Endverbrauchs,
- der Zubau an EEG-geförderten Anlagen,
- die Einspeisemenge des von EEG-geförderten Anlagen erzeugten Stroms,
- die Anzahl der Befreiungen von der Zahlung der Umlage,
- der Umfang der Direktvermarktung nach §20 EEG,
- der aktuelle EEG-Kontostand und
- die Liquiditätsreserve.
Seit 2003 ist die Umlage von 0,41 ct/kWh auf über 6 ct/kWh gestiegen. Insbesondere durch den Photovoltaikboom kam es um 2010 herum zu einem deutlichen Anstieg. Nichtsdestotrotz hat sich über die letzten Jahre eine gewisse Stabilität entwickelt.
Ein Grund dafür sind neben dem gut gefüllten EEG-Konto die gestiegenen Großhandelspreise für geförderten Strom. Dadurch ist es Produzenten von Ökostrom möglich, ihren Strom an der Börse zu höheren Preis zu verkaufen. Gleichzeitig sinken die Fördersätze für (neue) EEG-Anlagen und sorgen so zumindest momentan für keine zusätzlichen Belastungen für den Geldbeutel des Verbrauchers.
Kritik
Seit ihrer Einführung 2003 ist die EEG-Umlage nicht unumstritten. Viele Stimmen sehen in ihr einen Hauptgrund für den ständig steigenden Strompreis und kritisieren gleichzeitig die mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien massiv wachsenden Förderkosten. Auch die Verteilungswirkung des EEG wird von vielen Seiten bemängelt. Vor allem die Besondere Ausgleichsregelung (§§63 EEG) ist einigen ein Dorn im Auge. Diese erlaubt stromkostenintensiven Unternehmen auf Antrag die Zahlung einer reduzierten EEG-Umlage. So müssen begünstigte Betriebe nur für die erste Gigawattstunde die volle Umlage entrichten. Für den darüber hinaus verbrauchten Strom werden jedoch nur noch 15 Prozent der Umlage fällig. Begründet wird dieses Zugeständnis mit der Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Ihnen solle also durch die Zahlung der Umlage in voller Höhe kein Nachteil entstehen.
- 2.092 Unternehmen (inklusive 137 Schienenbahnen) nutzten 2017 diese Regelung
- privilegierter Gesamtverbrauch von 105.683 GWh PLUS rund 50 TWh Eigenverbrauch
- Ausfall von ca. 5 Mrd. Euro zur Finanzierung der EEG-Kosten
Folglich zahlen so auch weniger Stromverbraucher mehr Geld, da die Fördersumme auf eine entsprechend kleinere Strommenge verteilt wird.
Im Bund dagegen sieht man das anders. So heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dass nur vier Prozent aller Industrieunternehmen von der Ausnahmeregelung betroffen seien. Daneben finanziere die Wirtschaft etwa zwei Drittel der EEG-Umlage, während Privathaushalte rund 34 Prozent beitragen. Die Lasten seien also fair verteilt, heißt es.
Zahlen einer von der Stiftung Energie & Klimaschutz durchgeführten Umfrage lassen in der Öffentlichkeit jedoch eine andere Wahrnehmung erahnen. Das Ergebnis: 73 Prozent der Befragten erachten die Kosten der Energiewende als ungerecht verteilt. Laut Berliner Morgenpost sahen es 60 Prozent der Teilnehmer einer 2017 von Kantar Emnid vorgenommenen Studie genauso. Auch innerhalb des Haushaltssektors gäbe es Verteilungsschwierigkeiten. So sprechen sich Experten etwa für eine Entlastung von Geringverdienern und Alleinerziehenden aus.
Ausblick
Wie bereits schon weiter oben skizziert, liegt die EEG-Umlage momentan bei etwas unter 7 ct/kWh. Für das kommende Jahr prognostizieren Experten, auch aufgrund des deutlich positiven Saldos des EEG-Kontos, eine stabile Umlage auf dem Niveau dieses Jahres. Bis etwa 2023 wird dann allerdings ein weiterer Anstieg, um etwa noch 1-2 ct/kWh, erwartet. Ein Grund dafür läge in den dann gestiegenen Förderkosten, insbesondere durch den Zubau neuer Anlagen. Danach sollte die EEG-Umlage aber bis 2035 spürbar auf circa 5 ct/kWh sinken. Begründet wird dies vor allem durch das Ausscheiden teurer Altanlagen aus der Förderung. Zentrale Indikatoren für die zukünftige Höhe der EEG-Umlage sind dann nicht mehr die staatlichen Zuschüsse, sondern Börsenstrompreis, Stromverbrauch und Ausnahmeregelungen für Industrie und Eigenverbrauch.
Nach Schätzungen soll bis zu diesem Zeitpunkt auch der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bei knapp unter 60 Prozent liegen. Somit würde also ein, im EEG formuliertes, Zwischenziel auf dem Weg zur Energiewende erreicht sein. Und das ist – trotz aller Kritik – eine gute Nachricht für uns und unsere Umwelt.
Tipp: Für Interessierte bietet sich auch ein Blick auf den, von der Berliner Denkfabrik Agora Energiewende konzipierten, EEG-Rechner (inklusive Bedienungsanleitung) an. In diesem lassen sich unterschiedliche Szenarien und Entwicklungen der Parameter und deren Auswirkungen auf die Höhe der Umlage durchspielen.
Hier bei WIADO finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema Strom, beispielsweise zum Thema Strom sparen oder was bei drohender Stromsperre zu tun ist.
Quellen:
https://www.agora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2015/EEG-Kosten-bis-2035/Agora_EEG_Kosten_2035_web_05052015.pdf
https://www.bdew.de/media/documents/Informationen-zur-Systematik-EEG-Umlage-und_-Entwicklung.pdf
https://www.bdew.de/media/documents/1805018_BDEW-Strompreisanalyse-Mai-2018.pdf
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eeg-umlage-2018-fakten-hintergruende.pdf?__blob=publicationFile&v=10
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/hintergrundinformationen-zur-besonderen-ausgleichsregelung-antragsverfahren-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=16
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/Energielexikon/EEGUmlage.html
https://www.energie-klimaschutz.de/kosten-der-energiewende-gerecht-verteilt/
https://www.energiezukunft.eu/wirtschaft/experten-rechnen-mit-stabiler-eeg-umlage-2019/
https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Downloads/eeg-in-zahlen-pdf.pdf%3F__blob%3DpublicationFile
https://www.erneuerbare-energien.de/EE/Redaktion/DE/Standardartikel/FAQ/faq-eeg-umlage-2018.html
https://www.euwid-energie.de/eeg-umlage-hintergruende-und-faktencheck/
https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article211191057/Drei-Viertel-der-Deutschen-wuenschen-sich-EEG-Reform.html
https://www.netztransparenz.de/EEG/EEG-Umlagen-Uebersicht
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152973/umfrage/eeg-umlage-entwicklung-der-strompreise-in-deutschland-seit-2000/
https://1-stromvergleich.com/strom-report/strompreis/
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eeg-umlage-eeg-umlage-sinkt-aber-nur-ganz-leicht-1.3710358
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz#EEG-Umlage