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Ohne Weiteres darf der Stromanbieter die Energiezufuhr nicht abstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsrückstand ist. Ist dieser Betrag auf dem Kundenkonto offen, darf der Versorger das Abklemmen des Stroms in Erwägung ziehen. Allerdings muss er seinen Kunden zuvor auf die offene Zahlung hinweisen. Erst nach der schriftlichen Mahnung darf der Stromversorger eine Sperre ankündigen. Dabei hat er gesetzlich festgelegte Fristen einzuhalten. Zwischen der Androhung und dem tatsächlichen Abklemmen des Stromanschlusses müssen mindestens vier Wochen liegen. Rückt der Termin ohne greifbare Lösung näher, ist das Unternehmen verpflichtet, den Kunden erneut auf die Stromsperre hinzuweisen. Diese letzte Ankündigung erfolgt üblicherweise drei Tage vor dem Termin.
Gibt es Ausnahmen?
Wer seinen Rückstand beim Stromanbieter nicht bezahlen kann oder will, muss im Ernstfall wohl oder übel eine Stromsperre in Kauf nehmen. Es gibt allerdings Situationen, in denen der Versorger trotz vorliegender Gründomanbieterwechsel trotz e, die ihn zum Sperren der Stromversorgung berechtigen, diese nicht ausführen darf. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Stromsperre:
- das Wohl von Kindern und Neugeborenen gefährdet ist,
- eine Gefahr für die Gesundheit älterer Menschen und chronisch Kranker besteht,
- wichtige medizinische Geräte (Beatmungsgerät oder Dialyse) nicht funktionieren oder
- die Gesundheit Schwangerer und ihres ungeborenen Babys gefährdet ist.
Darüber hinaus haben Betroffene jederzeit die Möglichkeit, ihrem Stromversorger Gründe vorzubringen, warum ihr Stromanschluss nicht gesperrt werden darf. Weitere mögliche Gründe, die unter die Härtefallregelung fallen könnten, sind zum Beispiel, wenn die finanzielle Existenz gefährdet ist oder der Studienabschluss beeinträchtigt wird. In der Regel werden jedoch nur die genannten Härtefälle berücksichtigt.
Keine Aussicht auf Aufschub bei drohender Sperre gibt es hingegen bei Verweisen darauf, dass
- die Kühltruhe voller Lebensmittel ist,
- man im Sommer einen Kühlschrank benötigt,
- man TV oder Radio nicht nutzen kann oder
- es abends durch fehlenden Strom dunkel ist.
Bein drohender Stromsperre schnell reagieren
Wenn Sie mit den Zahlungen an Ihren Energieversorger in Rückstand geraten sind, sollten Sie schnell handeln, um eine drohende Sperre zu vermeiden. Denn durch die Sperre müssen Sie nicht nur mit den unangenehmen Folgen leben, es kommen auch vermeidbare Kosten auf Sie zu, die Ihre Verbindlichkeiten weiter erhöhen. Diese belaufen sich meist auf 50 Euro und fallen sowohl für das Abklemmen der Leitung an, als auch für das spätere Freischalten des Stroms.
Haben Sie bereits eine Mahnung erhalten, sollten Sie – sofern es Ihnen möglich ist – den offenen Betrag bezahlen. Wenn Sie einen kurzfristigen finanziellen Engpass haben, besteht vielleicht die Möglichkeit, sich das Geld vorübergehend von Familie oder Freunden zu leihen. Ist auch das in absehbarer Zeit nicht möglich, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Legen Sie dem Stromversorger Ihre aktuelle Situation dar.
- Bieten Sie eine für Sie zu bewältigende Ratenzahlung an.
- Überweisen Sie die erste Rate schon vor dem Gespräch.
- Stellen Sie sicher, dass Sie nicht erneut in Rückstand geraten.
Weitere Optionen
Oftmals lässt sich auf diese Weise eine Stromsperre verhindern. Neben einer Ratenzahlung kommen aber noch weitere Optionen infrage, mit denen Sie die Schulden begleichen können:
- Abschlag erhöhen
Wenn der offene Betrag nicht zu hoch ist, kann das Erhöhen des monatlichen Abschlags eine Möglichkeit sein, die Schulden zu begleichen. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine Ratenzahlung, die jedoch automatisch durch den Anbieter eingezogen wird und somit nicht so schnell vergessen werden kann. - Stundung der Rückstände
Erhalten Sie bald Weihnachtsgeld oder schließen Sie als Selbstständiger einen Auftrag ab und können den offenen Betrag in absehbarer Zeit bezahlen, können Sie bei Ihrem Versorger eine Stundung beantragen. In diesem Fall zahlen Sie den offenen Betrag inklusiver möglicher Kosten für die Stundung zu einem späteren Zeitpunkt in einer Summe zurück. - Übernahme der Stromschulden beantragen
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Stromschulden stellen. Bei positivem Entscheid gewährt Ihnen das Jobcenter ein Darlehen, welches Sie später in Raten zurückzahlen müssen. Die Höhe der monatlichen Zahlungen beträgt meist 10 Prozent des Regelsatzes.
Auch als Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, als Rentner und als Sozialhilfeempfänger können Sie einen Antrag auf Übernahme Ihrer Stromschulden stellen. Diesen Antrag müssen Sie bei Ihrem lokalen Sozialamt einreichen. Die Übernahme erfolgt wie beim Jobcenter auf Basis eines Darlehens.
Anbieterwechsel trotz Stromsperre?
Ein Wechseln des Stromanbieters ist heute einfacher denn je. Und ein regelmäßiger Vergleich macht auch durchaus Sinn, um den günstigsten Tarif zu finden und Geld zu sparen. Aber lässt sich durch den Wechsel des Anbieters das Abklemmen des Stroms verhindern?
Grundsätzlich ist es möglich, eine Stromsperre durch einen Anbieterwechsel zu vermeiden. Allerdings macht diese Variante nur dann Sinn, wenn die Sperre noch nicht erfolgt ist. Zudem ist ein Wechsel schwierig, wenn sich in der Schufa bereits negative Einträge finden. Um es trotzdem zu versuchen, gehen Sie wie folgt vor:
- Ermitteln Sie Ihren jährlichen Stromverbrauch.
- Vergleichen Sie die Tarife verschiedener Anbieter.
- Wählen Sie den günstigsten Tarif aus.
- Schließen Sie den Vertrag online ab.
Der neue Anbieter übernimmt den Rest für Sie, einschließlich der Kündigung beim bisherigen Stromversorger. Aber auch wenn der Anbieterwechsel gelingt und die Stromsperre verhindert werden kann, bleiben die Schulden bei dem alten Anbieter bestehen. Sie müssen sich also weiterhin um dessen Begleichung bemühen. Hilfe erhalten Sie zum Beispiel bei einer Schuldnerberatung.
Stromsperre vorbeugen
Eine finanzielle Notsituation lässt sich nicht vorhersehen. Sie können aber einiges tun, um Ihren Energieverbrauch zu senken und hohe Nachzahlungen am Ende des Jahres zu vermeiden. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, die Kosten in den Griff zu bekommen:
- Trennen Sie nicht benötigte Elektrogeräte vom Stromnetz.
- Ersetzen Sie Glühbirnen gegen sparsame LED-Leuchtmittel.
- Tauen Sie regelmäßig Ihren Gefrierschrank ab.
- Prüfen Sie die Temperatur Ihres Kühlschranks.
- Nutzen Sie die Temperaturzonen optimal aus.
- Schaffen Sie stromsparende Haushaltsgeräte an.
Vielerorts gibt es Zuschüsse, wenn Sie sich entscheiden, Ihren alten Kühlschrank oder Ihre Waschmaschine gegen ein sparsameres Gerät zu ersetzen und Ihren Energieverbrauch zu senken. Ansprechpartner sind die Stromversorger und Kommunen. Aber auch die Caritas bietet Haushalten mit geringem Einkommen, die am kostenlosen Stromspar-Check teilnehmen, einen 150 Euro Gutschein für den Kauf eines neuen Geräts an.
Tipp: Schreiben Sie sich Ihren Energieverbrauch anhand des Zählerstandes auf. Überprüfen Sie, wie dieser von Monat zu Monat durch Ihre Stromsparmaßnahmen sinkt.
Wenn der Strom schon gesperrt ist
Ist die Stromsperre aktiv, sollten Sie sich zeitnah einen Rechtsbeistand suchen. Fehlt Ihnen dazu das Geld, bieten die Verbraucherzentralen eine kostenlose Rechtsberatung an. Auch die Amtsgerichte bieten Geringverdienern und Empfängern staatlicher Hilfe die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Mit diesem Schein können Sie die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.
Quellen:
https://www.stromspiegel.de/beratung/foerderung-und-zuschuesse/#c109555
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/stromsperre-was-nun-11674
https://www.caritas-nrw.de/nachrichten/2017/stromsperren-verhindern