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Grundlegendes zum Meldegesetz
Das neue Meldegesetz, das 2014 in Kraft trat, sieht eine erleichterte Datenweitergabe durch Meldebehörden vor. Die folgenden Gruppen erhalten ohne Widerspruch des Betroffenen stets Daten:
- Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Parteien und Wählergruppen
- Rundfunk und Presse sowie Mandatsträger, die Informationen über Ehe- und Altersjubiläen ersuchen
- Verlage wie Unternehmen, die Adressbücher erstellen
Wer nicht möchte, dass das Meldeamt seine persönlichen Daten weitergibt, sollte einen Widerspruch einlegen. Nach einem Widerspruch dürfen die Meldebehörden persönliche Daten zu Werbezwecken nicht mehr an Unternehmen weitergeben. Verbraucher haben die Möglichkeit ein Formular anzufordern, das den Adresshandel untersagt. Der Vordruck ist aber nicht zwingend erforderlich – ein formloses Schreiben reicht vollkommen aus.
Welche Daten dürfen weitergegeben werden?
Die Meldebehörde ist zu einer umfassenden Datenweitergabe befugt. Es existiert die einfache und die erweiterte Meldeauskunft. Die einfache Auskunft umfasst die folgenden Daten:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschrift
- ggf. Geburtsdatum
Bei einer erweiterten Auskunft werden – nach Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses – die folgenden Daten erteilt:
- Familienname
- Vorname
- Doktorgrad
- Anschrift
- Lebend oder tot
- gesetzlicher Vertreter
- frühere Anschriften
- Staatsangehörigkeit
- Tag und Ort der Geburt
- Tag und Ort des Versterbens
- Familienstand
Verbraucher haben das Recht, die Namen der Unternehmen zu erfahren, die eine Datenauskunft verlangt haben. Das Recht auf Auskunft ist in den Meldegesetzen der Länder geregelt. Auf der Grundlage dieser Gesetze ist ein gezielter Widerspruch möglich. Ein solcher Widerspruch ist aufgrund des Meldegesetzes des Bundes aus dem Jahr 2014 notwendig geworden. Mittlerweile ist eine Einwilligung des Bürgers nicht mehr erforderlich, sondern ein Einspruch desselben. Die Meldeämter geben Daten nur an Unternehmen weiter, die ein „berechtigtes Interesse“ am Erhalt von Daten darlegen. Die Hürde für den Nachweis eines „berechtigten Interesses“ ist sehr gering. Das anfragende Unternehmen muss im Grunde nur ein Standard-Schreiben verfassen. Die Meldebehörden geben die benötigten Daten gerne heraus. Denn sie verdienen durch die damit verbundenen Gebühreneinnahmen.
Vorlage für einen Widerspruch
Wir zeigen Ihnen in unserer Anleitung, wie Sie der Weitergabe Ihrer Daten durch das Meldeamt widersprechen.
Max Mustermann
Musterstr. 12
12345 Musterhausen
An das Einwohnermeldeamt
Meldestr. 12
12345 Musterhausen
Musterhausen, den 01.01.2018
Widerspruch gegen die Datenweitergabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich widerspreche der Weitergabe von Daten, die die Meldebehörde über mich gespeichert hat. Gleichfalls untersage ich die Erteilung von Auskünften, die in Zusammenhang mit diesen Daten stehen.
Dieser Widerspruch gilt unbegrenzt bis ich ihn widerrufe. Ich möchte insbesondere der Datenweitergabe an die folgenden Stellen widersprechen:
- Personen, Organisationen und Unternehmen, die meine Daten zu Werbezwecken oder zum Adresshandel abfragen
- Telefonbuch- und Adressverlage sowie vergleichbare Verzeichnisse
- Vertreter von Rundfunk und Presse
- kommunale und parlamentarische Vertretungskörperschaften, die eine Veröffentlichung von Ehe-, Alters- oder anderer Jubiläen beabsichtigen
- Einzelpersonen und Organisationen, die meine Daten im Hinblick auf Bürgerinitiativen, Abstimmungen sowie Bürger- und Volksbegehren abfragen
- Parteien und Wählergruppen sowie vergleichbare Träger, die meine Daten zur Wahlwerbung und Wahlinformation nutzen möchten
Ich möchte der Weitergabe meiner Daten für schriftliche und persönliche Anfragen Dritter widersprechen. Die Datenweitergabe soll auch für automatisierte Abrufe über das Internet gesperrt sein.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Max Mustermann
Unsere Anleitung stellt lediglich ein unverbindliches Muster für den Widerspruch dar. Sie haben die Möglichkeit, dieses Muster nach Belieben abzuändern. Einige Personen möchten eine Datenweitergabe für Jubiläen oder andere Anlässe weiterhin ermöglichen. In einer solchen Situation sollten Sie das Schreiben an das Meldeamt entsprechend abändern.
Weitergabe von Daten verhindern
Ihre Daten stammen nicht immer vom Finanzamt. Oftmals sind Sie selbst für die Weitergabe verantwortlich. Viele Unternehmen führen Gewinnspiele und Verlosungen durch, um an Ihre Daten zu kommen. Im Internet sollten Sie stets den Haken deaktivieren, der für die Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecken gesetzt ist. Vertragsformulare, die persönliche Daten verlangen, obwohl sie zur Abwicklung von Verträgen nicht erforderlich sind, sollten Sie nicht ausfüllen. Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten wo es nur geht. Dann sind Sie definitiv auf der sicheren Seite.