In diesem Artikel
Der neue Monat bringt hoffentlich nicht nur eine Abkühlung mit sich, sondern auch einige interessante Termine, Gedenk- und Aktionstage. Eine Auswahl:
- 01. September: Antikriegstag (Deutschland)
- 04. September: Tag der Currywurst (Deutschland)
- 08. September: Weltbildungs-/alphabetisierungstag (international)
- 09. September: Tag des offenen Denkmals (Deutschland)
- 21. September: Weltfriedenstag & Welt-Alzheimertag (international)
- 26. September: Europäischer Tag der Sprachen (Europa)
- 27. September: Welttourismustag (international)
- 28. September: Tag des Deutschen Butterbrotes (Deutschland)
- 30. September: Tag der Gehörlosen (international)
Achtung: Der 30. September ist auch ein wichtiges Datum für Verträge. Da die Kündigungsfrist oft drei Monate beträgt, ist er der letzte Termin, um Verträge pünktlich zum Jahresende zu kündigen.
Erhöhung der Kfz-Steuer durch neue Schadstoffnorm für PKWs
Ab 01. September müssen alle Neuwagen zwingend die Auflagen der Schadenstoffklasse 6c erfüllen. Obwohl sich die geltenden Grenzwerte dabei nicht verändert haben, wird es dennoch zu einem Anstieg der Kfz-Steuer kommen. Denn durch den neuen Prüfzyklus WLTC (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Cycle) und das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure) erhöhen sich die Abgaswerte der neu zugelassenen Fahrzeuge. Das (noch) aktuelle Verfahren gilt in Fachkreisen als unrealistisch, der neue Test als strenger mit dem Ergebnis alltagstauglichere Werte zu liefern. So wird beispielsweise die Dauer des Tests verlängert, höhere Geschwindigkeiten gefahren und realistischer beschleunigt.
Achtung: Auf dem Papier wird dadurch für den Kunden auch der Verbrauch der Wagen höher. Tatsächlich aber bleibt er unverändert, da die bisher angegebenen Werte zu niedrig waren.
Damit steigt auch der für den Verbraucher ausgewiesene CO2-Wert durchschnittlich um etwa 20 Prozent. Folglich erhöht sich ebenfalls die aus Hubraum und CO2-Ausstoss berechnete Kfz-Steuer. Um Ihnen einen Eindruck über die finanziellen Konsequenzen zu vermitteln, hat ein großes Automagazin eine Liste beliebter Modelle und deren alter bzw. neuer Steuer zusammengestellt.
Daneben sorgt die Auslastung der industriellen Testkapazitäten und die Einführung des Partikelfilters für Benziner derzeit für längere Wartezeiten und Lieferengpässe beim Neuwagenkauf. Kritiker sehen in diesem Fall jedoch ein Versagen der Politik und der Kontrollbehörden. Statt die tatsächlichen Verursacher des Abgasskandals zur Kasse zu bitten, würden hier einfach die entstehenden Kosten auf den Verbraucher umgelegt.
Zweites Handgepäck bei Billigflieger kostet in Zukunft
Bei Ryanair dürfen Passagiere ab jetzt nur noch ein Handgepäckstück, das unter den Sitz passt, kostenlos mitführen. Für kleinere Koffer werden zukünftig mindestens sechs Euro fällig. Damit sollen Wartezeiten und Verspätungen reduziert werden.
Die neuen Regelungen gelten ab 1. November auch für bereits gebuchte Flüge. Rückwirkend betroffene Passagiere können aber gegen eine Gebühr von 10 Euro ein zweites Gepäckstück zusätzlich buchen oder sich den Flugpreis erstatten lassen. Für die sogenannten Priority-Kunden ändert sich dagegen nichts.
IKEA verschärft ab September Rückgaberecht
Hatten Kunden bis jetzt ein Jahr Zeit, Waren ohne Angabe von Gründen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben, weht Ihnen nun ein schärferer Wind entgegen. Ab September gekaufte Waren dürfen sie nämlich nur dann gegen Rückerstattung retournieren, wenn sie neu und unbenutzt sind. Kunden dürften sie zwar auspacken und testweise aufbauen, aber nicht verwenden. Nur für Matratzen bleibt die Jahresfrist bestehen. Dadurch sollen Ressourcen geschützt, aber auch Missbrauch durch Kunden vorgebeugt werden, heißt es aus Konzernkreisen. So hätten etwa viele Kunden quasi erst mit Ablauf der Umtauschfrist von ihrem Recht Gebrauch gemacht.
Damit verschärft das Möbelhaus zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren sein Retourenrecht. Bereits 2016 wurde die zu diesem Zeitpunkt zwei Jahre geltende zeitliche Unbegrenztheit zurückgenommen.
Aus für die Halogenlampe
Nach der Glühlampe 2012 verschwindet zum 1. September nun auch die Halogenlampe aus den Produktionsstätten der Leuchtmittelindustrie in der EU. Einzige Ausnahmen: Halogenlampen mit G9- und R7s-Fassungen sowie mindestens Energieklasse C.
Damit soll energieeffizienteren Varianten wie LEDs oder Energiesparlampen der Weg weiter geebnet werden. Der Nutzung bereits gekaufter Exemplare steht jedoch ebenso wenig im Wege wie dem Vertrieb vor September produzierter Lampen.
Tipp: War Watt bei Glüh- und Halogenlampe noch die wichtigste Einheit, gilt es ab September jetzt auf Lumen zu achten. Als Faustregel gilt: 1 Watt entspricht etwas mehr als 10 Lumen. Möchten Sie beispielsweise eine 60-Watt-Glühlampe ersetzen, benötigen Sie etwa 700 bis 800 Lumen.
Quellen:
http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/motor/abgastest-wltp-chaotisch-und-teuer-15724267.html
https://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/zum-1-september-nach-zu-viel-missbrauch-ikea-verschaerft-sein-rueckgaberecht-weiter_id_9279994.html
https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2018/08/berlin-brandenburg-ryanair-billig-airline-erhebt-gebuehr-auf-handgepaeck.html
https://rp-online.de/politik/eu/halogenlampenverbot-2018-produktionsverbot-in-der-eu-ab-september_aid-31723135
https://www.welt.de/motor/article172993561/Herbst-2018-Dank-WLTP-verbrauchen-Autos-20-Prozent-mehr.html