Gesetze & Co. – Das ändert sich ab Oktober 2018

Im Oktober bleibt es, was Veränderungen für den Verbraucher angeht, verhältnismäßig ruhig, jedoch nicht ereignislos. So gibt es Änderungen beim Thema Leiharbeit. Für große öffentliche Aufträge wird die elektronische Vergabe Pflicht, in Spielzeug soll künftig weniger Blei zu finden sein und Gartenfreunde dürfen wieder zur Schere greifen.

Änderungen ab Oktober Heckenschnitt

In diesem Artikel

Der erste vollständige Herbstmonat hält eine ganze Reihe interessanter Feier-, Gedenk- und Aktionstage bereit. Im Oktober begeht man unter anderem:

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  • 01. Oktober: Gründungstag (chinesischer Nationalfeiertag)
  • 03. Oktober: Tag der deutschen Einheit (Deutschland)
  • 04. Oktober: Welttierschutztag (international)
  • 07. Oktober: Erntedankfest (Christentum)
  • 11. Oktober: Internationaler Mädchentag (international)
  • 16. Oktober: Welternährungstag (international)
  • 24. Oktober: Tag der Bibliotheken (Deutschland)
  • 26. Oktober: Österreichischer Nationalfeiertag
  • 29. Oktober: Tag der Republik (türkischer Nationalfeiertag)
  • 31. Oktober: Reformationstag (in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen)

Achtung: In der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober wird die Uhr um eine Stunde von 3 auf 2 Uhr zurückgestellt. Wir können somit alle eine Stunde länger schlafen. Dafür werden allerdings die Tage gefühlt kürzer, da es nun früher dunkel wird.

Heckenschnitt und Laubabfall

Laut §39 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ist Gartenbesitzern für den Zeitraum von März bis September nur ein schonender Form- und Pflegeschnitt gestattet. Erst ab Oktober dürfen sie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und anderes Gehölz wieder auf den Stock setzen oder gänzlich beseitigen. Hintergrund des Gesetzes ist der Schutz dieser Grünflächen als Nistplätze für Vögel.

Damit einher geht gleichzeitig die Frage nach den dabei anfallenden Gartenabfällen und deren Beseitigung. Viele Gärtner bedienen sich dazu eines Feuers. Davon ist aber prinzipiell abzuraten. Einerseits ist ein Feuer immer mit einem Risiko verbunden und andererseits ist das Verbrennen von Abfällen in vielen Bundesländern verboten. Informieren Sie sich also unbedingt vorher über die bei Ihnen geltende Regelung. Nur weil Sie schon seit Jahren so verfahren, müssen Sie nicht zwangsläufig das juristisch Richtige tun.

Weniger Blei in Spielzeug

Änderungen ab Oktober Blei in Spielzeug Bauklötze

Um den ohnehin schon hohen Sicherheitsstandard in der Spielzeugindustrie weiter zu festigen, erfolgt zum 28. Oktober mit Inkrafttreten einer Verordnung eine weitere Verschärfung durch die Europäische Union. Dabei geht es dieses Mal explizit um die Reduzierung der Bleianteile in Spielzeug. Die neuen Richtwerte liegen dann bei

  • 23 Milligramm (mg) statt bisher 160 mg Blei pro Kilogramm (kg) abgeschabtes Material (z.B. Kunststoff oder Lacke)
  • 2 mg statt bisher 13,5 mg Blei pro kg trockenes, staubförmiges und geschmeidiges Material (Kreide und Knete)
  • 0,5 mg statt bisher 3,4 mg Blei pro kg flüssiges Material (Tinte oder Fingermalfarbe)

Nur Spielzeug, das diese Grenzwerte nicht überschreitet darf dann noch innerhalb der EU vertrieben werden.

Elektronische Vergabe für öffentliche Ausschreibungen

Ab Oktober ist die Abgabe elektronischer Angebote für öffentliche Ausschreibungen bei europaweiten Vergaben verpflichtend. Jede andere Form, etwa schriftlich, wird nicht mehr akzeptiert. Die Bewerbung bzw. Vergabe erfolgt entweder direkt über den Server des Ausschreibenden oder über spezielle Software. Fachleute sehen hier mehrere Vorteile:

  • Standardisierung des Bewerbungs- bzw. Vergabeprozesses
  • Reduzierung der Bearbeitungszeit
  • Ressourcenersparnis (Papier, Zeit, Geld)

Ab 18. Oktober ist die elektronische Abwicklung für Vergabeverfahren im sogenannten Oberschwellenbereich verbindlich. Dafür gelten folgende Grenzwerte, die, wenn überschritten, eine EU-weite Ausschreibung nach sich ziehen müssen:

  • Bauaufträge über 5.548.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden über 144.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser, Energie, Verkehr sowie Verteidigung und Sicherheit über 443.000 Euro
  • sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge über 221.000 Euro

Im Bereich darunter gibt es Ausnahmeregelungen und Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Erst ab 2020 soll die E-Vergabe auch bei nationalen Vergaben obligatorisch werden.

Konto

Änderungen ab Oktober Kontoführung

Ab 31. Oktober müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten aller ihrer Kontodienstleistungen informieren. Kontoinhaber in EU-Mitgliedsstaaten erhalten obendrein einen kostenfreien Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebsite. Damit wird die neue EU-Zahlungskontenrichtlinie in Form des Zahlungskontengesetzes umgesetzt.

Höchstgrenze Leiharbeit

Im April des vergangenen Jahres wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert. In §1 Abs. 1b heißt es dort nun, dass Leiharbeiter nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate beim selben Entleiher tätig sein dürfen. Diese Frist endet erstmals am 30.09. Betriebe, die Leiharbeiter entgegen der gesetzlichen Vorgabe länger als die erlaubten eineinhalb Jahre beschäftigen, müssen die Arbeiter entweder übernehmen oder mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmen, die in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarungen von vornherein abweichende Regelungen festgesetzt haben.

Führerscheinprüfung

Fahrschüler aufgepasst! Wer gerade für die theoretische Führerscheinprüfung büffelt, sollte sich vergewissern, dass er auch das richtige lernt. Denn der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung wird regelmäßig im April und Oktober aktualisiert. Für Prüflinge, die nach dem 1. Oktober ihre Prüfung ablegen, gibt es dabei 28 neue Fragen, 29 weitere wurden überarbeitet.

Quellen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2826/

https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_blei_in_kinderspielzeug-10063.html
https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/Spielzeugsicherheit/_Texte/Spielzeugrichtlinie.html
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/e-vergabe-elektronische-vergabe-wird-ab-oktober-pflicht/150/3099/368201

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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