Gesetze & Co. – Das ändert sich ab November 2018

Herbstlich, verregnet, der erste Frost und Schnee – so kennen und lieben (oder hassen) wir den November. Nichtsdestotrotz hält der elfte Monat wieder eine Reihe von Änderungen für die Verbraucher bereit, über die wir Sie an dieser Stelle in gewohnter Form informieren wollen.

Änderung ab November Kalenderblatt

In diesem Artikel

Insbesondere für alle Karnevalisten ist der November von Bedeutung, beginnt am 11. des Monats um 11 Uhr 11 doch die Fastnachtszeit. Auch sonst bietet er eine Reihe interessanter Feier-, Gedenk- und Aktionstage, um sich das graue Wetter zu verschönen, bevor am 2. Dezember mit dem 1. Advent die Weihnachtszeit eingeläutet wird. Hier eine kleine Auswahl:

Video-Tipp

  • 01. November Allerheiligen (in katholisch geprägten Ländern)
  • 11. November Martinstag (in katholisch geprägten Ländern)
  • 14. November Weltdiabetestag (international)
  • 16. November Bundesweiter Vorlesetag (Deutschland)
  • 17. November Weltstudententag (international)
  • 18. November Volkstrauertag (Deutschland)
  • 21. November Buß- und Bettag (nur in Sachsen)
  • 22. November Thanksgiving (USA, Kanada)

Tipp: Sollten Sie beabsichtigen Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, so muss spätestens am 30. November Ihre Kündigung bei Ihrem alten Versicherer vorliegen.

Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. PStRÄndG) dürfen Staatsbürger mit mehreren Vornamen die Reihenfolge dieser ändern lassen. Wenn Franz Ferdinand lieber Ferdinand gerufen werden und dies auch deutlich machen möchte, kann er sich nun Ferdinand Franz nennen. Um dies offiziell zu machen, reicht ab November ein Besuch auf dem Standesamt, das das Geburtenregister für die betreffende Person führt. Ziel des Ganzen ist es laut Bundestag die Verwendung ungebräuchlicher Vornamen zu verhindern.

Ausgenommen von dieser Änderung sind weiterhin:

  • durch Bindestrich verbundene Namen
  • die Schreibweise der Vornamen
  • Vornamen wegzulassen oder hinzuzufügen

Musterfeststellungsklage

Änderung ab November Gerichtsutensilien

Das Gesetz zur Änderung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuFKlaG) erlaubt ab 1. November Verbraucherverbänden in einem Musterprozess stellvertretend für Verbraucher vor Gericht zu ziehen, um zur Klärung von Vorfragen sowie zur Verjährungshemmung beizutragen. Gibt das Gericht der Musterklage recht, müssen Verbraucher ihre Rechte zwar nachfolgend einzeln einklagen, die Gerichte sind dann allerdings an das Urteil des Musterprozesses gebunden. Der erste Prozess sieht dabei eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die VW-AG im Rahmen der Abgasaffäre um Diesel-Fahrzeuge vor.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Einreichen einer Klage des Verbraucherverbands beim zuständigen Gericht (OLG am Sitz des beklagten Unternehmens) auf einer Basis von zehn betroffenen Verbrauchern
  2. Veröffentlichung der Klage bei Zulassung durch das Gericht, Eröffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz
  3. Registrierung von mindestens 40 weiteren Betroffenen innerhalb der nächsten beiden Monate nach Veröffentlichung

Aber Achtung! Solche Klagen dürfen nur von Verbänden angestrengt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 4-jähriges Bestehen
  • keine (materielle) Gewinnabsicht durch den Prozess
  • Bezug ihrer Zuwendungen: maximal 5 Prozent von Unternehmerseite
  • mindestens 350 Mitglieder oder Dachverband mit wenigstens 10 Mitgliedsverbänden

Trotz dieser Einschränkungen ist der verbraucherfreundliche Zweck des Gesetzes unübersehbar, ermöglicht es doch die gerichtliche Feststellung einer bestimmten Rechtsverletzung für die betroffenen Verbraucher und ebnet ihnen so den Weg zu möglichen Ansprüchen, etwa in Form von Schadensersatzzahlungen.

Tipp: Ob auch Sie im VW-Fall zu den Geschädigten und damit Klageberechtigten zählen, finden Sie über diese, vom ADAC eingerichtete, Plattform heraus. Auf dieser können Sie nach Eingabe Ihrer Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ganz leicht feststellen, ob Sie sich für die Musterklage registrieren lassen können.

Weniger Handgepäck bei Ryanair

Änderung ab November Ryanair Handgepäck

Die Billig-Fluglinie Ryanair verschärft ab November ihre Handgepäckrichtlinien endgültig (Wiado berichtete). Ab jetzt darf nur noch ein Gepäckstück mit den Maximalmaßen 40 x 20 x 25 cm mit in die Kabine genommen werden. Wer mit Priority-Boarding fliegt, kann weiterhin einen zweiten, bis zu 10 Kilogramm schweren, Koffer – allerdings gegen einen Aufpreis von etwa 6 Euro – mitführen. Ohne dieses Boarding zahlen Kunden 8 Euro zusätzlich bei der Online-Buchung. Wer Gepäck für einen bereits gebuchten Flug nachbuchen will, zahlt dagegen schon 10 Euro. Und für Reisende, die das zweite Handgepäckstück erst am Schalter aufgeben oder versuchen es in den Flieger zu schmuggeln, werden sogar 20 bzw. 25 Euro fällig. Die Fluglinie begründet dies mit einer Verringerung der Wartezeiten, um einen reibungsloseren Ablauf der Flüge gewährleisten zu können.

Schadstoffe in Kinderspielzeug

War im Zuge der Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie Ende Oktober bereits der Richtwert für Blei in Kinderspielzeug drastisch gesenkt worden (Wiado berichtete), so rückt man nun Phenol bzw. Bisphenol A auf den Leib. Während Ersteres im Ruf steht, Erbgut zu verändern, soll Letzteres schädliche inbesondere bei Kindern Auswirkungen auf das Hormonsystem haben. Ab 26. November erfolgt deshalb eine Begrenzung des Migrationswertes – das ist der Wert, der beim Umgang maximal freigesetzt werden – auf 0,04 Milligramm pro Liter Bisphenol A, statt der bisher erlaubten 0,1 Milligramm. Die Werte gelten dabei für Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und für Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann.

Notbremsassistent wird Pflicht

Mit Beginn des Novembers wird der Notbremsassistent bei Nutzfahrzeugen ab einem Gewicht für 3,5 Tonnen Pflicht. Ist diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme nicht vorhanden, erhalten neu zugelassene Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis. Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von über 8 Tonnen müssen diese Einrichtung bereits seit 3 Jahren besitzen.

WhatsApp-Backup

Änderung ab November WhatsApp

Die Kooperation zwischen dem Messengerservice WhatsApp und Google gibt den Nutzern die Möglichkeit, die Backups der eigenen Chats künftig im Google Drive abzulegen. Dabei wird ab jetzt der eigene Speicherplatz geschont. Der Beginn der Zusammenarbeit ist für den 12. November vorgesehen. Backups, deren Aktualisierung über ein Jahr zurückliegt, werden dabei jedoch von den Google-Servern gelöscht. Daher empfiehlt es sich unbedingt vor dem Merger ein manuelles Back-Up durchzuführen:

  1. Starten Sie die App
  2. Über die drei Punkte rechts oben gelangen Sie ins Menü
  3. Öffnen Sie dort „Einstellungen“
  4. Navigieren Sie über „Chats“ zu „Chat-Backup“
  5. Abschließend tippen Sie „Sichern“

Tipp: Google empfiehlt das manuelle Backup übrigens schon am oder vor dem 30. Oktober durchzuführen. Auf Google Drive können Sie anschließend einstellen, in welchem Intervall Ihre persönliche Datensicherung durchgeführt werden soll. Egal, welche dieser Handlungen Sie durchführen, Sie befinden sich dabei am besten in einem WLAN, um Ihre mobilen Daten zu schonen.

„Ehe für Alle“

Schon im vorigen Jahr konnten gleichgeschlechtliche Paare offiziell die Ehe beschließen. Wurden die Ehepartner im Eheregister bisher als „Ehefrau“ bzw. „Ehemann“ geführt, heißt es dort ab November nun offiziell „Ehegatten“.

Quellen:
https://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_bisphenol_a_in_verbrauchernahen_produkten-7195.html#topic_189812
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/so-verhindern-sie-dass-whatsapp-ihre-nachrichten-loescht,R21Czw7
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw20-de-personenstandsrechtliche-vorschriften/505122
https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen/-Gepack/neue-gepackrichtlinien-gultig-ab-1-november
https://www.spielzeug-kindersicherheit.de/de/richtlinie-eu-2017-738-hoehere-anforderungen-an-spielzeugsicherheit-308030

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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