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Bei den konkreten Änderungen, die den Verbraucher betreffen, geht es im Mai vor allem um eines – Geld. So gibt es beispielsweise für eine Berufsgruppe mehr Lohn und für alle neue Geldscheine. Doch bevor wir uns den Neuerungen widmen, erfolgt der obligatorische Überblick über erwähnenswerte Gedenk-, Aktions- und Feiertage, die uns im Mai erwarten:
- 1. Mai: Tag der Arbeit (international)
- 8. Mai: Tag der Befreiung/Victory in Europe Day (international)
- 9. Mai: Europatag (Europa)
- 12. Mai: Muttertag (international)
- 19. Mai: Internationaler Museumstag (international)
- 23.-26. Mai: Europa- und Kommunalwahl (EU/Deutschland)
- 25. Mai: Afrika-Tag (Afrika)
- 30. Mai: Christi Himmelfahrt (Christentum)
- 31. Mai: Weltnichtrauchertag (international)
Tipp: Holen Sie für sich das Meiste aus den Feiertagen heraus. Stichwort: Brückentage. Nehmen Sie zum Beispiel die beiden Tage vor oder nach dem 1. Mai frei, kommen Sie so zu insgesamt fünf freien Tagen am Stück. Und mit dem Freitag nach Himmelfahrt kommen Sie mit nur einem Urlaubstag auf ein (hoffentlich sonniges) langes Wochenende.
Billiger ins EU-Ausland telefonieren
Seit 2017 sind zwar die Roaminggebühren Geschichte, dennoch erheben Mobilfunkanbieter häufig immer noch hohe Aufschläge für die Kommunikation ins EU-Ausland. Diese Kosten sollen nun für den Verbraucher gedeckelt werden. Ab 15. Mai liegt die zugelassene Preisobergrenze demnach bei
- maximal 19 Cent/Minute für ein Telefonat (für Festnetzanrufe UND Handy-Telefonate)
- höchstens 6 Cent für eine SMS
Mehr Zeit für die Steuerklärung
Weniger Stress für Steuerzahler: Der Stichtag für das Einreichen einer selbstverfassten Steuerklärung wurde nach hinten verschoben. Statt zum 31. Mai müssen die Unterlagen für das zurückliegende Jahr dem Fiskus künftig erst zum 31. Juli vorliegen.
Tipp: Auch für Steuerzahler, die sich Unterstützung für ihre Erklärung holen, verlängert sich die Abgabefrist um zwei Monate, von Dezember 2019 auf Februar 2020.
Mehr Lohn für Maler und Lackierer
Auch im Mai darf sich eine Berufsgruppe über mehr Geld freuen. Dieses Mal sind die Maler und Lackierer die Glücklichen, denn für Sie steigt der Mindestlohn. Die neuen Lohnmindestgrenzen liegen jetzt
- bei 10,85€/Stunde (bisher 10,60) für ungelernte Arbeiter
- bei 12,95€/Stunde (bisher 12,40) für Gesellen in Ostdeutschland
Auch ausländische Arbeitgeber sind übrigens verpflichtet, diese Löhne zu zahlen, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind.
Neue 100 und 200 Euro-Scheine im Umlauf
Verbraucher zahlen künftig mit neuen 100 und 200 Euro-Scheinen. Ab dem 28. Mai gibt die Europäische Zentralbank nämlich neue Exemplare der beiden größten Euro-Banknoten heraus. Diese sind Teil der so genannten „Euro-Serie“. Sie enthalten mehrere neue Sicherheitsmerkmale. Zu diesen gehören unter anderem
- der Aufdruck einer so genannten „Smaragdzahl“ links unten sowie
- ein Porträt der griechischen Mythenfigur Europa.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Geldfälschungen zu erschweren.
Tipp: „Alte“ Scheine bleiben natürlich weiterhin gültig. Sie werden nach und nach ausgetauscht.
Quellen:
https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/mehr-zeit-fuer-die-steuererklaerung-ab-2019.html
https://www.haz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Deutschland-Welt/Das-EU-Parlament-stimmt-am-Mittwoch-12.30-Uhr-ueber-entsprechende-neue-Regeln-ab
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/euroscheine-111.html
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/hoeherer-mindestlohn-fuer-geruestbauer-und-maler/150/3094/328856