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Der kalendarische Frühlingsanfang fällt in den März und fast könnte man meinen, dass nach dem eher winterlich kargen Februar, auch die den Verbraucher betreffenden Neuregelungen dieses (Frühlings-)Erwachen widerspiegeln. Bevor wir uns allerdings den ab März greifenden Veränderungen widmen, soll an dieser Stelle wie gewohnt ein kurzer Überblick über erwähnenswerte Gedenk-, Feier- und Aktionstage gegeben werden:
- 3. März: Tag des Artenschutzes
- 8. März: Internationaler Frauentag
- 14. März: Weißer Tag (Südostasien)
- 15. März: Weltverbrauchertag
- 17. März: St. Patrick’s Day
- 21. März: Frühlinganfang (kalendarisch)
- 27. März: Welttag des Theaters
- 30. März: Earth Hour
Tipp: Und halbjährlich grüßt das Murmeltier: Auch in diesem März steht wieder eine Zeitumstellung an. In der Nacht vom 30. auf den 31. werden die Uhren eine Stunde vorgestellt. Es könnte allerdings eine der letzten Zeitumstellungen sein.
Höhere Mütterrente
- pro Kind statt wie bisher 2 jetzt 2,5 Rentenpunkte
- West-Mütter erhalten 16,02 Euro mehr pro Kind im Monat
- Ost-Mütter 15,35 Euro
Neurentnerinnen erhalten diese Erhöhung übrigens schon seit Januar (WIADO berichtete). Allen anderen wird die Erhöhung ab März rückwirkend nachgezahlt.
Tipp: Mütterrente ist nicht nur auf Mütter beschränkt. Das Elternteil, welches hauptsächlich (und nachweislich) für die Erziehung der Kinder zuständig war, hat Anspruch auf diese Erhöhung. Folglich steigt auch für die betroffenen Väter die Mütterrente.
Neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin
Was im Januar vom Berliner Senat beschlossen wurde, wird nun Realität. Der 8. März, der Internationale Frauentag, wird in Berlin zum gesetzlichen Feiertag. Da er in diesem Jahr auf einen Freitag fällt, bedeutet das für die Berlinerinnen und Berliner ein verlängertes Wochenende.
Heckenschnitt verboten
Ab März heißt es ‚Vorsicht!‘ für Gartenfreunde und Hausbesitzer. Denn ab 1. März tritt, mit Rücksicht auf die tierischen und pflanzlichen Bewohner der Gehölze, wieder das Hecken- und Baumschnittverbot (§39 des Bundesnaturschutzgesetzes) in Kraft. Die Eckdaten im Überblick:
- Gültigkeitsdauer bis einschließlich 30. September
- Verbot radikaler Schnitte
- nur „schonende Form- und Pflegeschnitte“ erlaubt
Mehr Geld auf dem Bau
Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder
Besitzer von Mopeds oder Mofas kennen das alljährliche Spielchen bereits und benötigen ab März ein grünes Versicherungskennzeichen, um offiziell für den Straßenverkehr zugelassen zu sein. Die alten blauen Kennzeichen verlieren damit ihre Gültigkeit. Wer dennoch noch mit einem erwischt wird, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich so strafbar.
Kleinkrafträder müssen zwar nicht amtlich zugelassen werden, jedoch ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Über Ihre Versicherung erhalten Sie das neue Kennzeichen.
Tipp: Auch E-Bikes zählen zu den Kleinkrafträdern.
Quellen:
https://www.abendblatt.de/politik/ausland/article216532093/Muetterrente-II-So-viel-bekommen-Rentner-dazu.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuer-mindestlohn-in-drei-branchen-316748