In diesem Artikel
Bevor wir uns den wichtigsten Neuerungen widmen, die in diesem Monat unter anderem Straßenverkehr und Sicherheitspersonal betreffen, soll an dieser Stelle wie immer ein Überblick über erwähnenswerte Feier-, Gedenk- und Aktionstage im Juni gegeben werden.
- 1. Juni: Internationaler Kindertag
- 5. Juni: Welttag der Umwelt
- 8. Juni: Tag des Meeres
- 9. Juni: Pfingstsonntag
- 10. Juni: Pfingstmontag
- 14. Juni Weltblutspendetag
- 20. Juni: Fronleichnam
- 20. Juni: Beginn der Sommerferien (Berlin und Brandenburg)
- 21. Juni: Sommeranfang
Tipp: Auch im Juni kann man die Feiertage clever als Brückentage nutzen. So kommen Arbeitnehmer mit nur vier Urlaubstagen nach Pfingsten im Idealfall auf neun freie Tage am Stück. Und Beschäftigte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pflanz und dem Saarland können sich mit nur einem Urlaubstag am Freitag, den 21. Juni, ein verlängertes Wochenende sichern.
Amazon dreht am Verkaufsgebühren-Rad
Nachdem er sie 2017 schon einmal abgeschafft hatte, führt der Online-Riese zum 5. Juni die Mindestverkaufsgebühren wieder ein. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen in diesem Zusammenhang:
- Mindestverkaufsgebühr 30 Cent pro Artikel (unabhängig vom Verkaufspreis)
- Ausnahmen: Lebensmittel und Medien
- Baby-, Beauty- und Drogerieartikel: Senkung der prozentualen Verkaufsgebühr von 15 auf acht Prozent (maximaler Einkaufspreis: zehn Euro)
- Möbel und Wohnaccessoires: Zehn statt 15 Prozent (Mindesteinkaufspreis: 200 Euro)
- Schmuck: 5 statt 20 Prozent (Mindesteinkaufspreis: 250 Euro)
- Uhren: 5 statt 15 Prozent (Mindesteinkaufspreis: 250 Euro)
Amazon hat dazu auch eigene Informationsseite eingerichtet.
Neues Register für Sicherheitskräfte
Bundesweit neu eingerichtet wird zum 1. Juni ein sogenanntes Bewacher-Register. Darin sollen künftig Details zu Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen festgehalten werden, die bei Großveranstaltungen und in speziellen Tätigkeitsfeldern, zum Beispiel in Flüchtlingsunterkünften oder in Fußballstadien, eingesetzt werden. Die Datenbank erlaubt es Behörden genau zu verfolgen, wer wo im Einsatz ist. So soll die Zuverlässigkeit der Firmen und die Qualifikation ihres Personals überprüft werden.
Der E-Scooter kommt
Voraussichtlich ab 15. Juni dürfen elektronische Tretroller, besser bekannt als E-Scooter, in Deutschland zugelassen werden. Falls Sie sich mit der Absicht tragen, einen solchen Roller zu erwerben, haben wir hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
- Mindestalter: 14 Jahre
- Nutzung der Radwege vorgeschrieben
- die der Gehwege untersagt
- keine Helmpflicht
- kein spezieller Führerschein
- Versicherungspflicht
- Promillegrenze gilt
Tipp: Der ADAC weist darauf hin, dass beim Kauf unbedingt darauf zu achten sei, dass der Scooter die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und über eine gültige Betriebserlaubnis verfügt.
Kurz vermerkt
Mehr Geld für saarländische Stahlindustrie
Die mehr als 15.000 Arbeitnehmer erhalten künftig 3,7% mehr Lohn. Daneben dürfen sie sich über rückwirkende Einmalzahlungen in Höhe von 100 Euro für die beiden vergangenen Monate freuen. Ab 2020 tritt zudem eine zusätzliche tarifliche Vergütung von 1000 Euro pro Jahr (oder fünf frei Tage) in Kraft. Auch die Auszubildenden profitieren. Ihre Ausbildungsvergütung erhöht sich um 60 bis 90 Euro pro Monat.
Regeländerungen im Fußball
Im Internationalen Fußball gibt es ab 1. Juni zahlreiche Regelmodifikationen. Diese wurden schon im März von den Regelhütern des International Football Association Boards (IFAB) beschlossen. Dabei sollen besonders die modifizierten Regelungen zum Handspiel mehr Klarheit und Transparenz schaffen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem das Formieren der Freistoßmauer oder Auswechslungen. Obwohl das Champions League-Finale auf den Stichtag fällt, gelten dort übrigens noch die alten Regelungen.
Diesel-Fahrverbote in Berlin
Spätestens zum 1. Juli heißt es auf 15 Straßenabschnitten der Bundeshauptstadt „nichts geht mehr“ für Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 1 bis 5. Damit wird eine Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt, bei Grenzwertüberschreitungen Luftreinhaltepläne zu verschärfen und Fahrverbote anzuordnen. Wo es genau Einschränkungen gibt, lesen Sie hier.
Netflix erhöht Preise
Der Streaming-Dienst Netflix erhöht zum 5. Juni seine Preise für Neukunden. Betroffen sind dabei zwei der drei angebotenen Abo-Modelle:
- Standard-Abo (2 Geräte gleichzeitig, HD-Qualität): 11,99 Euro statt bisher 10,99
- Premium-Abo (4 Geräte, Ultra-HD): 15,99 Euro statt 13,99
Von der Preiserhöhung ausgenommen ist (noch) das Basis-Paket. Auch der Preis für Bestandskunden soll zeitnah angepasst werden.
Keine Gratis-Snacks mehr bei Eurowings
Ab 4. Juni ist die kostenlose Verpflegung für Passagiere, die Economy Class reisen und den sogenannten Smart-Tarif gebucht haben, Geschichte. Als eine Art ‚Ausgleich‘ soll diesen Passagieren künftig auch das Priority-Boarding der Lufthansa-Tochter zur Verfügung stehen.
Quelle:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/e-mobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Bewacherregister/bewacherregister_node.html
https://www.berlin.de/special/auto-und-motor/nachrichten/4947848-2301467-drohende-fahrverbote-was-dieselfahrer-wi.html
https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/eisen-und-stahl/37-prozent-mehr-geld-plus-1000-euro-oder-freie-tage
https://www.netzwelt.de/netflix/169104-netflix-preise-so-teuer-abos-erhoehung.html
https://www.spiegel.de/reise/deutschland/luftfahrt-eurowings-streicht-kostenlose-snacks-in-der-economy-class-a-1268802.html
https://www.sportschau.de/fussball/allgemein/fussball-regelaenderungen-ifab-regelhueter-102.html