Gesetze & Co. – Das ändert sich ab Dezember 2019

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Weihnachten steht vor der Tür. Erfahrungsgemäß kommt mit Beginn des neuen Jahres ein Vielzahl von Änderungen auf die Verbraucher zu. Ist der Dezember also die Ruhe vor dem Sturm? Mitnichten! Denn auch in diesem Monat gibt es eine Reihe von Neuerungen. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das ändert sich Dezember 2019

In diesem Artikel

Bevor wir uns etwas dem neuen Bahnfahrplan oder der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen von YouTube und WhatsApp widmen, erfolgt an dieser Stelle – wie gewohnt – ein kurzer Überblick über erwähnenswerte Ereignisse sowie wichtige Gedenk- und Feiertage im Dezember.

Video-Tipp

  • 1. Dezember: Welt-AIDS-Tag (international)
  • 2. Dezember: 25. UN-Klimakonferenz in Madrid (bis 13. Dezember)
  • 3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (international)
  • 6. Dezember: Nikolaustag
  • 10. Dezember: Tag der Menschenrechte
  • 20. Dezember: Internationaler Tag der menschlichen Solidarität (international)
  • 28. Dezember: Beginn der Vierschanzentournee 2019/20 (bis 6. Januar)

Bahnfahrplan

Das ändert sich Dezember 2019 Deutsche Bahn

Zum 15. Dezember tritt der Winterfahrplan bei der Deutschen Bahn in Kraft. Auf der Strecke Berlin-München und Berlin-Frankfurt werden mehr Züge eingesetzt. Sodass die ICEs hier im Stundentakt verkehren.

Außerdem hat die Bahn eine neue Strecke zwischen Dresden, Berlin und Rostock eingerichtet. Täglich können Kunden hier 10 Fahrten mit dem IC nutzen.

Eine Preiserhöhung, wie es bei der Deutschen Bahn mit in Kraft treten des Winterfahrplans eigentlich üblich ist, wird es in diesem Jahr jedoch nicht geben.

Paketboten-Schutz-Gesetz

Ab dem 1. Dezember tritt ein neues Gesetzt in Kraft, welches die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern soll.

Große Paketdienstleister geben ihre Aufträge teilweise an Subunternehmer weiter. Einige dieser Nachunternehmen haben bisher keine oder nicht ausreichende Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Mit dem Gesetzt will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem nun einen Riegel vorschieben.

Das Paketboten-Schutz-Gesetzes mit Nachunternehmerhaftung sieht vor, dass der Hauptunternehmer nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge eines von ihm beauftragen Subunternehmens nachzahlen muss. Diese Subunternehmen können sich jedoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, wenn sie ihre Abgaben immer ordnungsgemäß geleistet haben. Mit dieser Bescheinigung wird dann auch der Hauptunternehmer von der Haftung befreit, sollte das Nachunternehmen seiner Zahlung doch nicht nachkommen.

Paketboten-Schutz-Gesetz

Ehrliche Unternehmen sollen durch dieses Gesetzt außerdem vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.

WhatsApp verbietet Newsletter-Versand

Das Facebook-Tochterunternehmen WhatsApp verbietet am dem 1. Dezember den Versand von Newslettern über den Messenger. Wie in den FAQs des Unternehmens nachzulesen ist, handelt es sich dabei um eine ‚eine private Messaging-Plattform‘, deren Produkte ’nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt‘ sind. Das Unternehmen behält sich außerdem vor ab dem 7.12. gegen Nutzer, die gegen die Richtlinien verstoßen, rechtlich vorzugehen.

Neue EU Pflanzengesundheitsverordnung

Ab dem 14. Dezember tritt ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Damit keine Schädlinge eingeschleppt oder weiter getragen werden, sollen bestimmte Pflanzen besser kontrolliert werden. In der EU wird außerdem ein einheitlicher Pflanzenpass eingeführt, der vor allem für dem Transport der Gewächse eine tragende Rolle spielt. Er muss gut leserlich an den Pflanzen angebracht sein. Darauf zu lesen sind Herkunftsland, Botanischer Name,  Ländercode und die Registriernummer des Betriebes und Rückverfolgbarkeitscode.

https://www.tagesschau.de/inland/bahn-fahrplan-101.html
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/paketboten-schutz-gesetz.html
https://meedia.de/2019/06/11/whatsapp-newsletter-sind-ab-dezember-verboten-facebook-tochter-geht-gegen-massenversand-vor/
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/psd/pflanzenpass-anbaumaterial.htm

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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