In diesem Artikel
Bevor wir uns etwas dem neuen Bahnfahrplan oder der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen von YouTube und WhatsApp widmen, erfolgt an dieser Stelle – wie gewohnt – ein kurzer Überblick über erwähnenswerte Ereignisse sowie wichtige Gedenk- und Feiertage im Dezember.
- 1. Dezember: Welt-AIDS-Tag (international)
- 2. Dezember: 25. UN-Klimakonferenz in Madrid (bis 13. Dezember)
- 3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (international)
- 6. Dezember: Nikolaustag
- 10. Dezember: Tag der Menschenrechte
- 20. Dezember: Internationaler Tag der menschlichen Solidarität (international)
- 28. Dezember: Beginn der Vierschanzentournee 2019/20 (bis 6. Januar)
Bahnfahrplan
Zum 15. Dezember tritt der Winterfahrplan bei der Deutschen Bahn in Kraft. Auf der Strecke Berlin-München und Berlin-Frankfurt werden mehr Züge eingesetzt. Sodass die ICEs hier im Stundentakt verkehren.
Außerdem hat die Bahn eine neue Strecke zwischen Dresden, Berlin und Rostock eingerichtet. Täglich können Kunden hier 10 Fahrten mit dem IC nutzen.
Eine Preiserhöhung, wie es bei der Deutschen Bahn mit in Kraft treten des Winterfahrplans eigentlich üblich ist, wird es in diesem Jahr jedoch nicht geben.
Paketboten-Schutz-Gesetz
Ab dem 1. Dezember tritt ein neues Gesetzt in Kraft, welches die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche verbessern soll.
Große Paketdienstleister geben ihre Aufträge teilweise an Subunternehmer weiter. Einige dieser Nachunternehmen haben bisher keine oder nicht ausreichende Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Mit dem Gesetzt will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem nun einen Riegel vorschieben.
Das Paketboten-Schutz-Gesetzes mit Nachunternehmerhaftung sieht vor, dass der Hauptunternehmer nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge eines von ihm beauftragen Subunternehmens nachzahlen muss. Diese Subunternehmen können sich jedoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, wenn sie ihre Abgaben immer ordnungsgemäß geleistet haben. Mit dieser Bescheinigung wird dann auch der Hauptunternehmer von der Haftung befreit, sollte das Nachunternehmen seiner Zahlung doch nicht nachkommen.
Ehrliche Unternehmen sollen durch dieses Gesetzt außerdem vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.
Das Facebook-Tochterunternehmen WhatsApp verbietet am dem 1. Dezember den Versand von Newslettern über den Messenger. Wie in den FAQs des Unternehmens nachzulesen ist, handelt es sich dabei um eine ‚eine private Messaging-Plattform‘, deren Produkte ’nicht für Massen- oder automatisierte Nachrichten bestimmt‘ sind. Das Unternehmen behält sich außerdem vor ab dem 7.12. gegen Nutzer, die gegen die Richtlinien verstoßen, rechtlich vorzugehen.
Neue EU Pflanzengesundheitsverordnung
Ab dem 14. Dezember tritt ein neues Pflanzengesundheitssystem in Kraft. Damit keine Schädlinge eingeschleppt oder weiter getragen werden, sollen bestimmte Pflanzen besser kontrolliert werden. In der EU wird außerdem ein einheitlicher Pflanzenpass eingeführt, der vor allem für dem Transport der Gewächse eine tragende Rolle spielt. Er muss gut leserlich an den Pflanzen angebracht sein. Darauf zu lesen sind Herkunftsland, Botanischer Name, Ländercode und die Registriernummer des Betriebes und Rückverfolgbarkeitscode.
https://www.tagesschau.de/inland/bahn-fahrplan-101.html
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/paketboten-schutz-gesetz.html
https://meedia.de/2019/06/11/whatsapp-newsletter-sind-ab-dezember-verboten-facebook-tochter-geht-gegen-massenversand-vor/
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/psd/pflanzenpass-anbaumaterial.htm