In diesem Artikel
Wohl auch aufgrund der Bedeutung des Weihnachtsfestes gibt es weit weniger anderweitige Feier-, Gedenk- und Aktionstage als im Rest des Jahres. Dessen ungeachtet haben wir – wie gewohnt – an dieser Stelle eine kleine Auswahl für Sie zusammengestellt:
- 1. Dezember: Welt-AIDS-Tag (international)
- 3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (international)
- 5. Dezember: Internationaler Tag des Ehrenamtes (international)
- 6. Dezember: Nikolaustag (römisch-katholische Kirche)
- 8. Dezember: Tag der Bildung (Deutschland)
- 9. Dezember: Welt-Anti-Korruptions-Tag (international)
- 11. Dezember: Internationaler Tag der Berge (international)
- 18. Dezember: Internationaler Tag der Migranten (international)
Man könnte aber auch sagen, dass es sich hierbei um die Ruhe vor dem Sturm handelt. Denn mit Beginn des neuen Jahres kommen erfahrungsgemäß zahlreiche Neuerungen auf den Verbraucher zu.
So wird es etwa neue gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Teilzeitarbeit geben. Mit der sogenannten Brückenteilzeit ist es Arbeitnehmern ab Januar 2019 möglich, ihre Arbeitszeit freiwillig, beispielsweise aus privaten oder gesundheitlichen Gründen, zu reduzieren, ohne dabei jedoch den gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr in eine Vollzeitstelle zu verlieren.
Tipp: Bis zum 2. Dezember können Sie außerdem noch für den, vom gemeinnützigen Verein foodwatch verliehenen, Goldenen Windbeutel abstimmen. Dieser Preis ‚prämiert‘ die dreisteste Werbelüge. Dabei geht es vor allem um die Diskrepanz zwischen Werbeversprechen und den tatsächlichen Eigenschaften der damit beworbenen Lebensmittel.
Elektroschrott
Schon im August kam es mit der Einführung des offenen Anwendungsbereiches („Open Scope“) zu deutlichen Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) (Wiado berichtete). Ab 1. Dezember greifen diese Regelungen nun auch bei der Abgabe/Entsorgung von Altgeräten. Alte Möbel oder Textilien, die verbaute Elektronik enthalten, gelten ab jetzt als Elektroschrott, d.h. für sie ist eine separate Sammlung und Entsorgung notwendig.
Hinweis: Eine Schrankwand mit eingebauter Beleuchtung wird dabei allerdings nicht komplett zum Elektroschrott, sondern nur die Teile, in denen die elektrischen Teile so eingebaut wurden, dass sie nicht offen erreichbar sind. Geräte dieser Art müssen jedoch nicht mehr vom Sperrmüll mitgenommen werden.
Geoblocking-Verordnung der EU
Mit dem Ziel einen echten Binnenmarkt im Internethandel zu schaffen, tritt ab dem 3. Dezember die Verordnung gegen Geoblocking in Kraft. Damit ist es Händlern, die Online-Handel innerhalb der EU betreiben, ab jetzt untersagt, Kunden aufgrund
- der Staatsangehörigkeit,
- des Wohnsitzes, oder
- des Ortes der Niederlassung
zu diskriminieren und dabei vom Erwerb ihrer Produkte auszuschließen. Bis jetzt konnten Anbieter durch Erkennung der IP-Adresse Kunden bestimmten Regionen bzw. Länder zuordnen und ihnen dadurch, etwa durch Umleiten auf eine nationale Unterseite, gezielt Zugriff auf besondere Angebote und Aktionen verweigern. Das ist nun vorbei. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, diese betreffen unter anderem
- urheberrechtlich geschützte, audiovisuelle Medien, z.B. Streaming-Dienste, Online-Spiele oder E-Books,
- finanzielle, soziale oder gesundheitliche Dienstleistungen oder
- Verkehrsdienstleistungen, wie etwa Flugtickets.
Unternehmen profitieren nur, wenn die gekaufte Ware für den Eigenbedarf vorgesehen ist. Außerdem sind Anbieter nicht verpflichtet, ihre Waren EU-weit zu versenden.
Tipp: Händler sind damit auch gezwungen, allen Kunden einheitliche Zahlungsbedingungen bzw. -methoden anzubieten.
Neuer Bahn-Fahrplan
Der Fahrplanwechsel kommt. Dieses Jahr bereits zum 9. Dezember. Damit einhergehend gibt es auch wieder einige Veränderungen für Bahn-Kunden. Neben Preisänderungen wird es auch neue Zugverbindungen und ein erhöhtes Platzangebot für stark frequentierte Routen geben. Eine Übersicht über Neuerungen, die sowohl die Streckenführung als auch die -auslastung betreffen, stellt die Bahn hier zur Verfügung.
Für Verbraucher sicherlich nicht weniger interessant sind jedoch auch die bereits erwähnten Preisentwicklungen. Hier kommt es – wenig überraschend – zu leichten Erhöhungen. Im Mittel verteuert sich das Reisen mit dem Zug durch den Fahrplanwechsel um 0,9 Prozent.
Die ab Dezember greifenden Änderungen in der Übersicht:
- der Flexpreis (ohne Zugbindung und kostenfreiem Umtausch) steigt um 1,9 Prozent
- die BahnCard 100 wird 2,9 Prozent teurer
- der Bordpreis (das Entgelt, das beim Ticketkauf im Zug zusätzlich zu zahlen ist) steigt von 12,50 auf 19 Euro
- Preise für Streckenzeitkarten (Wochen- bzw. Monatskarten) werden um 2,9 Prozent erhöht, die Mindestlaufzeit dabei jedoch auf 3 Monate begrenzt
Von diesen Änderungen ausgenommen sind dabei die Spar- bzw. die erst kürzlich eingeführten Super-Sparpreise (Wiado berichtete) sowie BahnCard 25 und 50.
Tipp: Wer schnell ist und bis zum 8.12. bucht, fährt noch zu den alten Preisen.
Quellen:
https://www.elektrogesetz.de/themen/offener-anwendungsbereich/
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/geo-blocking/
https://www.bahndampf.de/deutsche-bahn/db-fahrplanwechsel