In diesem Artikel
Bevor wir uns den ab August greifenden Änderungen widmen, unter anderem gibt es im Zuge des Starke-Familien-Gesetzes mehr Geld für einkommensschwache Familien, soll an dieser Stelle aber wie gewohnt ein Überblick über erwähnenswerte Termine in diesem Monat gegeben werden.
- 1. August: Bundesfeiertag (Schweiz)
- 2. August: Internationaler Tag des Bieres
- 8. August: Augsburger Friedensfest
- 13. August: Jahrestag des Mauerbaus
- 15. August: Mariä Himmelfahrt (römisch-katholisch)
- 16. August: Beginn der 57. Spielzeit der Fußball-Bundesliga
- 23. August: Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus (Europa)
- 24. August: G7-Gipfel in Biarritz (bis 26. August)
- 28. August: Beginn der Internationalen Filmfestspiele von Venedig (bis 7. September)
- 31. August: Beginn der Basketball-Weltmeisterschaft in China (bis 15. September)
Tipp: Im August beginnt in vielen Bundesländern wieder das neue Schuljahr. Insbesondere am ersten Wochenende warnt der ADAC deshalb vor einer erhöhten Staugefahr aufgrund der vermehrten Urlaubsrückkehrer.
Mehr Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen
Mit dem Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes will die Bundesregierung sozial schwächeren Familien sowie Alleinerziehenden unter die Arme greifen. Dazu die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Schulstarterset zur Finanzierung einer angemessenen Schulausstattung steigt von 100 auf 150 Euro
- Beitrag für Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. durch Vereinsmitgliedschaften) erhöht sich von 10 auf 15 Euro
- Wegfall der Eigenteile bei Verpflegungs- und Beförderungskosten
- Lernförderung/Nachhilfe auch für nicht akut versetzungsgefährdete Schüler nötig
- Erleichterung der Antragstellung
Tipp: Ein Checkheft mit allen weiteren wichtigen Infos finden Sie hier.
Eine weitere Entlastung erfahren Familien mit geringem Einkommen durch das Gute-Kita-Gesetz. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, hat jetzt Anspruch auf eine Befreiung von den Kita-Gebühren. Bis zu 1,2 Millionen Kinder sollen ab August von der Neu-Regelung profitieren.
Tipp: Bildung ist Ländersache. Frühbildung auch. Eine Übersicht über die Änderungen im jeweiligen Bundesland hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Sie hier zusammengestellt.
Mehr BAföG für Studierende
Ab 1. August dürfen sich Studenten, die BAföG beziehen, über eine Erhöhung und damit über mehr Geld freuen. Hintergrund ist die seit 2012 ständig sinkende Zahl der auf diesem Wege geförderten Studierenden. Das sind die wichtigsten Neuerungen:
- Erhöhung des Förderungshöchstsatzes von 735 auf 861 Euro/monatlich (ab 2020)
- Bedarfssätze steigen um 7 Prozent (5 in 2019, 2 in 2020)
- Wohnzuschlag wird von 250 auf 325 Euro erhöht
- Erhöhung der Einkommensfreibeträge der Eltern in drei Schritten um insgesamt 16 Prozent
- Freibetrag des Eigenvermögens von Förderungsberechtigten steigt von 7500 auf 8200 Euro
Mehr Geld für Azubis
Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten ab August ebenfalls mehr Geld vom Staat. Der Höchstbetrag steigt dabei von 622 auf 716 Euro. Im nächsten Jahr kommen dann noch einmal 7 Euro darauf. Anspruchsberechtigt sind Lehrlinge, deren Ausbildungsstätte „zu weit“ vom Elternhaus entfernt ist, d.h. für Hin- und Rückweg mehr als zwei Stunden nötig sind.
Tipp: In Nordrhein-Westfalen und Sachsen dürfen sich Azubis zudem über günstigere Konditionen bei der Nutzung von Bus und Bahn freuen. In Berlin sind Schüler ab August sogar kostenlos unterwegs.
Mehr Neuerungen kurz notiert
Wer den Plus-Service der Playstation nur monatlich nutzt, zahlt ab August 8,99 statt 7,99 Euro. Die Preise für das Quartals- und Jahrespaket bleiben dagegen unverändert bei 24,99 bzw. 59,99 Euro.
Ab August tritt ebenfalls das „Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft“ in Kraft. Damit soll unter anderem die bessere Integration von Berufssoldaten in das zivile Arbeitsleben, etwa durch Praktika und Berufsberatung, gewährleistet werden. Es sieht außerdem eine bessere Absicherung bei Unfällen im Einsatz vor.
Asylbewerbern, bei denen noch unklar ist, ob sie längerfristig in Deutschland bleiben dürfen, stehen ab August jetzt auch Sprach- und Integrationskurse offen. Voraussetzungen: Die Betroffenen sind vor dem 1. August eingereist und werden seit mindestens drei Monaten geduldet.
Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-starke-familien-gesetz-1651380
https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz
https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html
https://www.mdr.de/sachsen/ab-august-zahlen-azubis-weniger-fuer-bus-und-bahn-100.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeswehr-soll-attraktiver-arbeitgeber-bleiben-1583632
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/979/979-pk.html#top-2