Gesetze & Co. – Das ändert sich ab August 2018

In dieser Rubrik informieren wir Sie ab jetzt pünktlich gegen Endes eines jeden Monats über anstehende Veränderungen für den Verbraucher zum nächsten Ersten. Dabei werden neben Gesetzesänderungen natürlich auch andere verbraucherelevante Themen eine wesentliche Rolle spielen.

Änderungen für Verbraucher ab August 2018

In diesem Artikel

Alles neu macht der August? Nein, aber dennoch kommen zum neuen Monat einige Neuerungen auf den Verbraucher zu, unter anderem in Sachen Kinderbetreuung und Elektroschrott. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, was sich ab August ändert.

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Weitestgehende Abschaffung der Kita-Gebühren in Berlin, Hessen und Niedersachsen

Die Gebühren für die Betreuung in Kindertagesstätten variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Regierungen Berlins, Hessens und Niedersachsens lösen nun eines ihrer Wahlversprechen ein und schaffen ab August größtenteils kostenfreie Kita-Plätze. War in Hessen und Niedersachsen bis jetzt das dritte Betreuungsjahr schon beitragsbefreit, kommen nun die Kinder ab einem Alter von 3 Jahren bis zum Ende ihrer Kindergartenzeit in den Genuss kostenloser Betreuung. Diese gibt es in Hessen für maximal 6 Stunden pro Tag, das heißt 30 Stunden in der Woche, während in Niedersachsen sogar 8 Stunden kostenfreie Betreuung täglich möglich sind. Die Hauptstadt geht in dieser Hinsicht sogar noch einen Schritt weiter und verlangt auch für Kinder unter einem Jahr keine Gebühren mehr. Die folgenden fünf Jahre waren schon seit 2007 schrittweise beitragsfrei geworden.

Hinweis: Gänzlich kostenfrei wird die Kinderbetreuung in allen Bundesländern jedoch nicht. So können immer noch zusätzliche Kosten für Ganztagesbetreuung, Verpflegung oder Ausflüge anfallen.

Dennoch sollen die Eltern durch die Gesetzesänderung spürbar entlastet werden: In Hessen beispielsweise um ca. 5.000 Euro für den Zeitraum der Kindergartenbetreuung eines Kindes.

Familiennachzug für Flüchtlinge neu geregelt

Ab August wird der derzeit ausgesetzte Nachzug zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten wieder gewährt. Diese Gruppe besitzt nur ein eng befristetes Bleiberecht und umfasst vor allem Menschen, denen in der Heimat durch Krieg oder Folter ernsthafter Schaden droht. Nachgeholt werden dürfen nur Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, die Eltern minderjähriger, bereits in Deutschland lebender Kinder sowie ledige minderjährige Kinder. Das Kontingent ist auf 1.000 Personen pro Monat beschränkt. Explizit ausgenommen sind Gefährder und Straftäter.

Aldi kennzeichnet Fleisch

Verbraucher Änderungen ab August 2018 Kühe Aldi Nord und Süd kommen dem Wunsch der Verbraucher nach mehr Transparenz bei der Tierhaltung nach und beginnen ab August mit der Kennzeichnung des Fleisches in ihren Filialen. Nach Lidl, Kaufland, Netto und Penny gibt es jetzt also auch hier einen Haltungskompass für Frischfleischpackungen. Dabei wird es vier Stufen geben – von „Stallhaltung“ bis „Bio“ – um den Verbraucher über die Haltung des Tieres bis zur Schlachtung zu informieren.

Neue Berufsvoraussetzung für Immobilienverwalter und Makler von Wohneigentum

Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gelten neue Berufszulassungsregelungen. So müssen sie erstmals nach §34c der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnispflicht einholen. Für bereits tätige Makler gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019. Weiterhin sind sie gesetzlich verpflichtet ab August über eine Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen. Zu guter Letzt schreibt der Gesetzgeber nun die regelmäßige Weiterbildung vor. Mindestens 20 Stunden müssen in 3 Jahren nachgewiesen werden.

Hinweis: Die dabei erhaltenen Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate müssen für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Makler, die diese auf Nachfrage nicht vorlegen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Offener Anwendungsbereich für Elektro- und Elektronikgeräte

Zum 15. August gibt es signifikante Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). So fallen ab diesem Datum fast alle elektrisch beziehungsweise elektronisch betriebenen Geräte in dessen Anwendungsbereich, es sei denn, diese sind explizit davon ausgenommen. Für alle anderen gilt: sind die elektrischen Teile so verbaut, dass sie nicht ohne Zerstörung entfernt werden können, fallen sie unter die gesetzliche Neuregelung. So gelten beispielsweise blinkende Turnschuhe jetzt als Elektroschrott und sind als solcher gesondert zu entsorgen. Für Händler bedeutet das ein Umdenken in der Registrierungspflicht. Geräte, die unter das geänderte Gesetz fallen, erkennen Sie unverändert am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.

Baukindergeld ab August

Wohl ab Anfang August sollen Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen können, welches rückwirkend ab 1. Januar gezahlt wird. Hierbei handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss für den Ersterwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung durch Familien. Gefördert werden alle Immobilienerwerbe ab dem 1. Januar.

Hinweis: Bei Neubauten ist das Datum der Baugenehmigung entscheidend.

Es muss nicht zurückgezahlt werden. Für jedes Kind fließen über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren jährlich 1.200 Euro an die Eltern. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht volljährig sind. Das Baukindergeld ist abhängig vom Einkommen. So dürfen Familien maximal über ein zu versteuerndes Nettoeinkommen in Höhe von 75.000 Euro im Jahr verfügen. Dazu kommt noch ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro pro Kind.

Änderungen ab August Baukindergeld

Anzahl der Kinder Maximales Einkommen Höhe des Baukindergeldes
1 90.000 € 12.000 €
2 105.000 € 24.000 €
3 120.000 € 36.000 €

Der Super-Sparpreis kommt

Kunden der Bahn können sich über die Einführung des sogenannten „Super-Sparpreises“ freuen. Dieser kostet pauschal 19,90€ in der zweiten und 29,90€ in der ersten Klasse. Inhaber der BahnCard sparen hier noch einmal extra. Das Angebot gilt sowohl im Fern- und Nahverkehr. Allerdings besteht wie beim „Sparpreis“ Zugbindung. Auch Storno- sowie Umbuchungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen. Gleichzeitig soll ab August jedoch für Sparpreis- und Flexpreis-Ticketinhaber das City-Ticket inklusive sein. Damit können Bahnkunden beispielsweise Busse oder S- und U-Bahnen auf dem Weg zum Start- beziehungsweise vom Zielbahnhof weg kostenfrei nutzen. Voraussetzung dafür sind Fernverkehrsfahrten ab einer Streckenlänge von 100 km.

Hinweis: Das City-Ticket ist allerdings nicht beim neuen „Super-Sparpreis“ enthalten.

Tarifanpassung im ÖPNV

Im öffentlichen Personennahverkehr kommt es ab August deutschlandweit zu leichten Preiserhöhungen. Davon betroffen sind unter anderem das Gebiet des VMS im Erzgebirge und Mittelsachsen (durchschnittliche Preiserhöhung von 2,6%), des MDV in und um Magdeburg (2,4%), des VVO in Dresden und Umgebung (2,1%) sowie einige Regionen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (je 1,25%).

Hinweis: Für bereits gekaufte, aber noch nicht entwertete Tickets besteht meistens eine Übergangsfrist, in der Sie sie noch nutzen können. Um sich darüber zu informieren, wenden Sie sich an den jeweiligen Verkehrsverbund.

Quellen:
https://soziales.hessen.de/familie-soziales/familie/fruehkindliche-bildung-und-kinderbetreuung/ab-1-august-ist-der-besuch-des-kindergartens-vom-vollendeten-3-lebensjahr-bis-zum-schuleintritt-6
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/berlin-schafft-kita-gebuehren-als-erstes-bundesland-komplett-ab-15714561.html
https://www.spdnds.de/kita-gebuehren-abgeschafft/
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw24-de-familiennachzug/558880
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/makler-und-verwalter-gesetzentwurf-zur-zulassungsregelung_84342_312042.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/offener-anwendungsbereich-elektrog.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/super-sparpreis-wird-bei-der-bahn-normalzustand-15611279.html

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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