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Die ab April greifenden Änderungen betreffen dieses Mal etwa Lohn- bzw. Solderhöhungen bei Leih-/Zeitarbeiten und Beamten, Organspenden und Schwangere sowie des Deutschen liebste Urlaubsinsel Mallorca. Daneben heißt es Abschiednehmen von Google+ und der Plastikfolie für Gurken bei ALDI.
Bevor wir uns jedoch den Neuerungen widmen, erfolgt an dieser Stelle der gewohnte Überblick über wichtige und interessante Feier-, Gedenk- und Aktionstage im April:
- 1. April: April Fools‘ Day (international)
- 2. April: Internationaler Kinderbuchtag (international)
- 7. April: Weltgesundheitstag (international)
- 19. April: Karfreitag
- 21. April: Ostersonntag
- 22. April: Ostermontag / Tag der Erde (international)
- 23. April: Tag des Deutschen Bieres (Deutschland)
- 25. April: International Tag des Baumes (international)
- 30. April: Walpurgisnacht (europäisch)
Reifenwechsel
Im April steht für Autofahrer – wenn es das Wetter zulässt – der Reifenwechsel auf Sommerreifen bevor. Für Winterreifen gilt dabei die Faustregel von O bis O, also von Oktober bis Ostern. Wer den Reifenwechsel jedoch zu zeitig durchführt und von einem verspäteten Wintereinbruch überrascht wird, muss bei aktiver Verkehrsteilnahme mit mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister sowie einer Geldstrafe von 60 Euro aufwärts rechnen.
Tipp: Experten, etwa der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk, empfehlen den Reifenwechsel erst dann durchzuführen, wenn die Morgentemperaturen verlässlich 7 Grad Celsius überschreiten.
Organspende-Praktiken verbessern
Mit einer Änderung des Transplantationsgesetzes soll es April eine Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende geben. Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist die Zahl der Organspenden wieder steigen zu lassen. Die Gesetzesänderung sieht dazu unter anderem
- mehr Zeit und Befugnisse für die Transplationsbeauftragten
- eine angemessene Vergütung für Entnahmekrankenhäuser
- die Schaffung eines neurologischen/neurochirugischen Rufbereitschaftsdientes
vor.
Schwangere können sich leichter informieren
Für Schwangere in Konfliktlagen kommen jetzt einfacher an Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Dazu erfolgt eine entsprechende Änderung des Paragrafen 219a (StGB). Die dabei anstehenden, wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte
- Betroffene erhalten leichteren Zugang zu Informationen
- Pille bis zum 22. Lebensjahr kostenlos
Kernstück des Ganzen soll dabei die Zusammenstellung einer zentralen Liste sein, auf der alle Mediziner, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aufgeführt sind. Es ist vorgesehen, die Liste monatlich zu aktualisieren und für betroffene Frauen im Internet öffentlich einsehbar zu machen.
ALDI verzichtet auf Gurkenfolie
Ab April bietet der Discounter-Riese das beliebte Gemüse „nackt“, das heißt unverpackt, an. Ziel des Unternehmens ist damit die Verbesserung der eigenen Umweltbilanz, durch Einsparungen von über 100.000 Tonnen Plastikmüll.
Die Folie sollte ursprünglich die Frische der Gurken auf dem Transportweg nach Deutschland garantieren. Test haben aber gezeigt, dass die fehlende Verpackung die Qualität des Kürbisgewächses – auch nach Transport und Lagerung in der Filiale – nicht schmälert.
Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Zum 1. April gilt das Fahrverbot in der Stuttgarter Umweltzone auch für Anwohner. Bisher waren nur auswärtige Halter von Dieselfahrzeugen der Klassen 1-4 betroffen. Ende März endet damit auch die Übergangsfrist für Stuttgarter. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von 80 Euro plus Bearbeitungsgebühren.
Handwerker, Lieferverkehr und Polizei, Krankenwagen und Katastrophenschutz sind natürlich von der Regelung ausgeschlossen.
Eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist jedoch möglich, zum Beispiel für
- kurze Fahrten in seltenen Sonderfällen, z.B. Arztbesuche
- private und professionelle Pflegedienste
- Wohnmobile und Reisebusse
- Pendler im Schichtdienst, für die der ÖPNV keine Alternative darstellt
- den Transport von Kindern zu Schule oder Kindergarten
Die für Köln und Bonn angedachten Fahrverbote sind zunächst erst einmal vom Tisch, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung gegen das Verbot eingelegt hat.
Tipp: Bei Ablehnung eines Antrages, ist die Bitte um neuerliche Prüfung möglich. Auch bei Vorliegen eines negativen Bescheids kann Widerspruch eingelegt werden. In letzter Instanz bleibt dann der Gang zum Regierungspräsidium.
Pauschbetrag für Umzüge steigt
Bei einem Wohnortwechsel aus beruflichen Gründen, können die anfallenden Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Summe beträgt nun 1622 statt wie bisher 1573 Euro für Verheiratete und 811 statt 787 für Ledige. Zu den absetzbaren Kosten zählen dabei unter anderem
- Speditionskosten/etwaige Mietwagenkosten
- Maklergebühren
- doppelte Mieten
- im Zusammenhang mit dem Umzug angefallene Reisekosten
PayPal ändert Käuferschutz
Der Internethandel boomt und damit auch Online-Bezahldienste wie PayPal, sind sie doch bequemer und dabei zugleich auch riskanter für beide Seiten. Der Marktführer ändert dazu ab 29. April seinen Käuferschutz.
Bisher hatten Kunden bei Inanspruchnahme des Käuferschutzes maximal 10 Tage Zeit auf Anfragen des PayPal-Käuferschutzes zu reagieren. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kam es auch zu Ablehnungen der Anträge auf Käuferschutz. Die Anpassung der AGB Ende April sieht einen deutlich flexibleren zeitlichen Rahmen vor.
Tipp: Kunden sollten in jedem Fall zeitnah auf Anfragen antworten. Eine Zustimmung zu den aktualisierten AGB ist nicht nötig. Wer diese Änderungen jedoch nicht akzeptiert, der kann sein Konto schließen.
Benimmregeln auf Mallorca
Die unbeschwerten Zeiten für Mallorca-Touristen könnten bald ein Ende finden. Die Regierung der Balearischen Inseln geht mit verschärften Regelungen gegen den Alkoholkonsum auf dem „Ballermann“ und angrenzenden Gebieten vor. Dazu gehört unter anderem
- das Verbot des Alkoholkonsums auf offener Straße
- das Einzäunen bzw. die räumliche Abtrennung von Biergärten
- das Verbot der Werbung für Alkohol
- ebenfalls Vergangenheit sind Happy Hours oder Sparangebote
Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldstrafen von bis zu 3000 Euro.
Mehr Sold für Beamte
Eine Solderhöhung steht den meisten Bundesbeamten ab April ins Haus. 3,09 Prozent beträgt die Steigerung. Das Ganze ist dabei Teil einer dreistufigen Anhebung. Bereits im März 2018 wurde der Sold um 2,99 Prozent erhöht. Die abschließende Erhöhung um dann 1,06 Prozent erfolgt im März des kommenden Jahres.
Congstar wird zu Telekom
Wer bei Congstar einen Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen hat, wird zum 1. April automatisch Telekom-Kunde. Diese Änderung betrifft über 4 Millionen Verbraucher. Congstar war schon immer Tochter des Magenta-Riesen. Nötig wurde diese Neuerung jedoch durch die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Marke, Produkte und Leistungen der Marke Congstar bleiben aber bestehen. Für Verbraucher gibt es keine Folgen für die angebotenen Leistungen und damit auch kein Sonder-Kündigungsrecht.
Tipp: Congstar-Produkte sind ab April also auch in Telekom-Filialen zu haben.
Kurz erwähnt
Zwar wurde der Mindestlohn deutschlandweit schon ab 1. Januar bzw. 1. März großflächig erhöht, Leiharbeiter in Westdeutschland kommen aber erst jetzt in diesen Genuss. Ab 1. April steigt der Mindestlohn für Zeitarbeiter um 30 Cent von 9,49€ auf 9,79€.
Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, können noch bis Ende April Mütterrente beantragen. Die Frist für Mütterrente endet also. Nur bei Einhaltung dieser erhalten Mütter rückwirkende Zahlungen ab Januar 2019.
Für Hundebesitzer heißt es seit 1. April wieder Leinenzwang in Niedersachsen. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gehören Hunde bis 15. Juli in Waldgebieten und in der freien Natur an die Leine. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.
Im restlichen Europa wird der wertvollste der Euro-Scheine schon seit Ende 2018 weder produziert noch ausgegeben. In Deutschland folgt am 26. April das Ende des 500-Euro-Scheins, denn dann gibt ihn die Bundesbank letztmals aus.
Am 2. April heißt es auch Abschiednehmen von Google+. Die geplante Alternative zu Facebook stieß auf wenig Gegenliebe. Daneben gab es im Oktober 2018 eine größere Datenpanne. Daraufhin fuhr das Unternehmen den Service schrittweise zurück, bevor am 2. April die Kompletteinstellung für private Nutzer folgt.
Quellen:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/975068/bundeskabinett-neuregelungen-organspende-besiegelt.html
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ab-montag-greifen-diesel-fahrverbote-in-stuttgart-auch-fuer-anwohner–169578477.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bessere-informationen-fuer-schwangere-1594600
https://www.focus.de/finanzen/recht/paypal-aendert-seinen-kaeuferschutz-wie-sie-als-kunde-jetzt-profitieren_id_10500683.html
https://support.google.com/plus/answer/9195133
https://www.sueddeutsche.de/reise/ballermann-alkoholverbot-schinkenstrasse-1.4348942
https://www.waz.de/wirtschaft/4-5-millionen-congstar-nutzer-werden-zu-telekom-kunden-id216605241.html