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„Öffentlicher Dienst“ ist die offizielle Bezeichnung für Menschen, die im Staatsdienst arbeiten. Die Verbeamtung kommt beispielsweise oftmals bei der Polizei, der Bundeswehr oder bei Lehrkräften an Schulen und Universitäten zum Einsatz. Die Kategorisierung nach unterschiedlichen Bereichen ist unter anderem wichtig für die spätere Besoldung sowie damit verbundene Anforderungen. Weitere Ressorts sind unter anderem:
- Feuerwehr
- Verwaltung der Bundesländer, Politiker
- beim Zoll
- bei der Justizverwaltung
- im Sozial- und Gesundheitswesen
Beamter werden – Vier Wege zur Verbeamtung
Differenziert wird zwischen vier Diensten bzw. Wegen, die zur Verbeamtung führen können und zugleich zu den Voraussetzungen zählen. Der „einfache“ und „mittlere“ Dienst macht eine vorherige Ausbildung erforderlich, im „gehobenen“ und „höheren“ Dienst wird ein erfolgreich abgeschlossenes Studium notwendig.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist zugleich ein Quereinstieg möglich. Insbesondere mit Hinblick auf die Tätigkeit als Lehrer und dem häufig erwähnten deutschlandweiten Mangel an selbigen wird dieser Karriereweg für viele Menschen zur attraktiven Option. Der Gesetzgeber arbeitet durch die Verbeamtung ebenfalls daran, den Beruf als Lehrer für solche Quereinsteiger vermehrt in den Fokus zu rücken – insbesondere in Bundesländern, wo diese keine Selbstverständlichkeit darstellt.
Zusammengefasst gelten damit die folgenden Voraussetzungen entsprechend der Qualifikation:
- Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss erforderlich
- Mittlerer Dienst: Real- oder Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung
- Gehobener Dienst: (Fach-)Abitur, oftmals ein abgeschlossenes Studium
- Höherer Dienst: abgeschlossenes Studium, Mastertitel von einer Fachhochschule
Weitere elementare Voraussetzungen
Neben der erfolgreich beendeten Ausbildung beziehungsweise dem Studium existieren noch Bedingungen, die ein öffentlicher Dienst ebenfalls seinen Kandidaten abverlangt. So setzt eine Anstellung im Staatsdienst in den meisten Fällen entweder eine deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Bürgerschaft in einem EU-Mitgliedstaat voraus.
Ebenso müssen Beamte für die demokratische und freiheitliche Grundordnung eintreten und diese repräsentieren, so wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehalten ist. Beamter werden kann dagegen nicht, wer in den letzten fünf Jahren eine Haftstrafe verbüßt hat. Generell können Vorstrafen, auch ohne eine damit verbundene Haftstrafe, zum Ausschlusskriterium für die Verbeamtung werden.
Tipp: Speziell bei Berufen wie etwa dem des Lehrers, spielt die Vorstrafen-Freiheit eine noch größere Rolle, da diese zugleich eine Vorbildfunktion einnehmen und mit Kindern arbeiten.
Bewerber müssen außerdem:
- eine uneingeschränkte körperliche Gesundheit vorweisen
- dürfen nicht drogenabhängig sein
- eine geistige Gesundheit vorweisen können, idealerweise ohne vormalige psychische Störungen wie beispielsweise Depressionen
Schwerbehinderte Bewerber können gemäß der Voraussetzungen ebenfalls in den Dienst eintreten. Bei diesen muss jedoch soweit das möglich ist sichergestellt sein, dass sie nicht innerhalb der nächsten fünf Dienstjahre eine Dienstunfähigkeit erlangen und damit in den vorzeitigen Ruhestand gehen müssen.
Die Beamtenlaufbahn einschlagen
Bei den Ausbildungen zum Beamten gelten sehr unterschiedliche Abläufe. Die eben genannten Anforderungen sind dafür zu erfüllen, wobei die erforderlichen Qualifikationen hinsichtlich einer Ausbildung oder eines Studiums im Zuge dessen erworben werden – bei Quereinsteigern müssen diese natürlich schon zuvor erreicht werden.
Im Regelfall fängt der Karriereweg zum Beamten mit einem Vorbereitungsdienst an, dessen Dauer sich je nach gewählter Laufbahn zwischen sechs Monaten und drei Jahren bewegt. Dieser dient der theoretischen und praktischen Ausbildung gleichermaßen.
Beim einfachen Dienst wird die Vorbereitungszeit nach sechs Monaten mit einer Verwendungsprüfung abgeschlossen, beim mittleren Dienst dauert diese 2 bis 2,5 Jahre, abgeschlossen wird diese mit einer Laufbahnprüfung. Zudem müssen mindestens sechs Monate an einer Verwaltungsfachschule absolviert werden.
Beim „gehobenen Dienst“ sieht der Karriereweg wie folgt aus:
- dreijährige Vorbereitungszeit
- 18 bis 21 Monate an einer Fachhochschule
- Abschluss mit akademischen Grad
- Ausnahme: Lehrer, die bereits ein abgeschlossenes Lehramtsstudium benötigen
Für einen Eintritt in den „höheren Dienst“ setzt sich der Weg folgendermaßen zusammen:
- Abschluss einer Hochschule
- zweijähriges Referendariat
- anschließende Examensprüfung
Nach erfolgreichem Leisten des Vorbereitungsdienstes erfolgt zuerst eine Ernennung zum „Beamten auf Probe“. Öffentlicher Dienst setzt voraus, dass dann eine Probezeit im jeweiligen Fachbereich absolviert wird. Weiß der Beamte auf Probe zu überzeugen und ist noch nicht 35 Jahre alt, kann eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erfolgen.
Das Eintrittsalter
Für einen Eintritt in den Vorbereitungsdienst darf der Bewerber nicht älter als 32 Jahre sein. Es ist möglich, dass sich Bewerber auf Ausnahmeregelungen berufen, wenn sie beispielsweise durch pflegebedürftige Angehörige oder durch eigene Kinder keinen vorzeitigen Eintritt absolvieren konnten. Für Personen mit der Klassifizierung als „schwerbehindert“ liegt die maximale Altersgrenze, um Beamter werden zu können bei 40 Jahren.
Es ist zudem möglich, dass individuelle Unterschiede je nach Bundesland bestehen. Diese sind immer wieder Grund für Rechtsstreitigkeiten, wobei sich Kritiker unter anderem auf verfassungswidrige Umstände berufen. Im Bundesbeamtengesetz (BBG) war festgehalten, dass für eine Verbeamtung auf Lebenszeit ein Mindestalter von 27 Jahren vorgesehen ist. Die Höchstgrenze bewegt sich nach dem BBG zwischen 30 bis 35 Jahre, abhängig von der gewählten Laufbahn. Das Mindestalter wurde mittlerweile revidiert und wird im Regelfall nicht länger angewandt.
Quellen:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/altershoechstgrenzen-fuer-die-einstellung-in-den-oeffentlichen-dienst-394608
https://www.plakos.de/beamter-werden/
https://www.ruv.de/ratgeber/ausbildung-studium/ausbildung/karriere-oeffentlicher-dienst
https://www.gew.de/beamte/altersgrenzen/
https://www.anwalt24.de/lexikon/beamte_-_hoechstaltersgrenzen_einstellung