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Ein Bausparvertrag wird abgeschlossen, weil Verbraucher damit größere Summen für den Bau eines Hauses oder anderer kostspieliger Ausgaben sparen können. Zur Sparsumme kommen zudem Zinsen und ein Darlehen hinzu. Vertraglich gesehen wird kein Ende der Laufzeit festgehalten. Aus unterschiedlichen Gründen laufen die Verträge daher über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte. Wer von einer Kündigung des Bausparvertrags spricht, meint daher eigentlich die (vorzeitige) Auflösung.
Wann ist die vorzeitige Auflösung möglich?
Einen Bausparvertrag können Sie jederzeit kündigen, also in der Ansparphase, der Darlehensphase oder der Zuteilungsphase. Dabei hat die Kündigung in jeder Phase andere Konsequenzen für Sie. Die Phase, in der Sie auflösen, entscheidet darüber, ob Sie auch finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen. Denn die Besonderheit an diesen Verträgen ist, dass kein festes Vertragsende in Form eines Datums definiert ist.
Wie lässt sich der Vertrag vorzeitig auflösen?
Beim Auflösen eines Bausparvertrags müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten. Diese wird in jedem Bausparvertrag individuell festgehalten. Prüfen Sie also zunächst Ihre Vertragsunterlagen, um zu ermitteln wie die Kündigung zeitlich ablaufen sollte. In den meisten Fällen beträgt die Frist drei Monate oder bis zum nächsten Quartalsende. Neben der Kündigungsfrist sollten Sie unbedingt darauf achten, in welcher Vertragsphase Sie sich zum Zeitpunkt der geplanten Vertragsauflösung befinden.
Gründe für Kunden Ihre Bausparverträge aufzulösen
Die Zinsen für Bausparverträge wurden in den letzten Jahren abgesenkt, daher lohnt sich der Neuabschluss eines Bausparvertrags kaum noch. Doch es gibt viele ältere Bausparkonten, in denen sich große Summen Eigenkapitals angesammelt haben. Verbraucher möchten diese aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig auflösen:
- Sie benötigen schnell eine Summe für besondere erwartete oder unerwartete Ausgaben.
- Sie möchten einen Kredit vorzeitig zurückzahlen.
- Der Vertrag oder das Sparziel haben sich verändert und entsprechen dadurch nicht mehr Ihren Vorstellungen.
- Andere Modelle zur Baufinanzierung bieten Ihnen deutlich günstigere Kreditzinsen oder höhere Sparzinsen.
- Sie möchten im Allgemeinen nicht mehr sparen.
Die Phasen des Bausparvertrags
Ein Bausparvertrag setzt sich aus drei Phasen zusammen.
- Ansparphase: Zu Beginn sparen Sie durch monatliche Einzahlungen ein Guthaben auf Ihrem Bausparkonto an. Dabei handelt es sich um Ihr Eigenkapital. Die Ansparphase dauert mehrere Jahre (oft sieben Jahre.
- Zuteilungsphase: In dieser Phase warten Sie auf die Freigabe der Auszahlung an Sie. Da Sie zunächst einige Bedingungen erfüllen müssen, zum Beispiel das Vorhandensein aller notwendigen Sicherheiten und ein bestimmtes angespartes Eigenkapital, müssen Sie eventuell noch warten. Sobald die Bausparkasse Ihnen das gewünschte Darlehen gewährt, endet die Zuteilungsphase in der Zuteilung.
- Darlehensphase: Im Bausparvertrag wird stets auch eine Bausparsumme festgehalten. Diese besteht aus dem eingezahlten Eigenkapital mit den Zinsen und dem Darlehen, das Ihnen von der Bausparkasse gewährt wird. In dieser Phase verfügen Sie über die volle Bausparsumme und zahlen das Darlehen der Bausparkasse ab.
Vertrag in der Ansparphase auflösen
Die Vertragsauflösung zu diesem Zeitpunkt ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen Sie einige Nachteile in Kauf nehmen. Aus Kostengründen ist es sinnvoll, die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten. Sie bekommen nach Auflösung des Vertrags die bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Summe zuzüglich der vereinbarten Zinsen ausbezahlt. Nach der Auflösung zahlen Sie keine weiteren Beiträge mehr ein. Auf das zum Bausparvertrag gehörende Darlehen haben Sie keine Ansprüche mehr. Beachten Sie auch, dass Sie mit der Kündigung innerhalb der sogenannten Sperrfrist (sieben Jahre) jegliche staatliche Förderung verlieren. Außerdem können Ihnen bestimmte für den Vertrag geleistete Gebühren nicht erstattet werden.
Vertrag in der Zuteilungsphase auflösen
Wer den Bausparvertrag in der Zuteilungsphase kündigt, möchte das Darlehen der Bausparkasse nicht mehr in Anspruch nehmen. Wenn das für Sie kein Problem darstellt, erhalten Sie nach Auflösung des Vertrags und bei Einbehaltung der Kündigungsfrist Ihren angesparten Vertrag inklusive der gewonnenen Zinsen ausbezahlt.
Vertrag in der Darlehensphase auflösen
Wer das Darlehen bereits erhalten hat, kann ebenfalls den Vertrag auflösen. Das bedeutet, dass Sie das Darlehen damit auch vollständig zurückzahlen müssen – inklusive aller vereinbarten Zinsen und sonstiger Kosten. Wenn das für Sie aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Sie den Vertrag noch behalten. Die Bausparkassen bieten Ihnen aber häufig die Möglichkeit zur Umschuldung an, zum Beispiel durch einen Kredit.
Tipp: Im Gegensatz zu anderen Darlehen sind bei der Ableistung eines Bauspardarlehens auch Sonderzahlungen möglich. Bei vorhandenen Geldmitteln lassen Sie die Zahlungen damit schnell hinter sich.
Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen
Auf Ihren besonderen Wunsch hin ist auch eine Auflösung ohne Beachtung der Kündigungsfrist möglich. Dann müssen Sie aber mit besonderen Kosten rechnen. Die Bausparkasse wird eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten, um den Nachteil auszugleichen. Die Entschädigung beträgt in einigen Fällen 1 % der Bausparsumme – angerechnet für jeden Monat der eigentlichen Kündigungsfrist. Wie hoch die Summe in Ihrem Fall ist, erfahren Sie bei Ihrer Bausparkasse.
Vor- und Nachteile beim Kündigen des Bausparvertrags
Wer seinen Bausparvertrag vorzeitig auflöst, genießt die folgenden Vorteile:
- Sinnvollere oder effizientere Anlage des Kapitals möglich
- Bessere Konditionen bei neuen Darlehen mit dem vorhandenen Kapital
Neben den Vorteilen müssen Sie einige Nachteile in Kauf nehmen, wenn Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig auflösen:
- Sie verlieren in Anspar- und Zuteilungsphase den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Bauspardarlehen.
- Sie verlieren die vorteilhaften staatlichen Förderungen wie die Wohnungsbauprämie.
- Die Auszahlung des Geldes kann sich aufgrund von Kündigungsfristen hinziehen.
- Gegebenenfalls kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu, zum Beispiel die Vorfälligkeitsentschädigung.
Alternativen zur Auflösung
Einige Verbraucher möchten den Bausparvertrag auflösen, weil Sie zu lange auf die Zuteilung des Darlehens warten müssen. Weichen Sie lieber auf Alternativen aus! Ob die Kasse Ihnen das Darlehen zuteilt, entscheidet die Höhe des bisher angesparten Kapitals (das Minimum liegt bei 40 % des vereinbarten Eigenkapitals) und Sie werden durch eine sogenannte Bewertungszahl bewertet. Deren Höhe entscheidet maßgeblich darüber, ob und wann Sie das Darlehen erhalten. Viele Verbraucher befürchten, dass die Zahl nicht in der gewünschten Zeit die nötige Höhe für eine Auszahlung des Darlehens erreicht. Doch anstatt den Vertrag deshalb aufzulösen, sollten Sie zunächst versuchen, Ihre Bewertungszahl gezielt zu verbessern.
So erhöhen Sie Ihre Bewertungszahl
Dazu stehen Ihnen unter anderem die folgenden Maßnahmen zur Verfügung:
Kann auch die Bausparkasse den Vertrag auflösen?
Ja, die Kassen nutzen diese Möglichkeit seit einigen Jahren auch rege. Die Medien sprechen gar von einer Kündigungswelle. Der Grund: Viele, vor allem ältere Verträge sind für die Bausparkassen aufgrund der besonders hohen Sparzinsen zu teuer und damit unwirtschaftlich geworden. Derzeit herrscht in der Wirtschaft eine Umgebung der Niedrigzinsen, sodass die Verträge für die Kassen häufig ein Minusgeschäft darstellen. Die Zinsen alter Verträge können nämlich bis zu 3 % betragen. Verbraucher sollten bei einer ungewollten Kündigung seitens der Bausparkasse sorgfältig prüfen, ob dies rechtens ist. Verbraucherzentralen warnen davor, dass es hierbei teilweise zu Unregelmäßigkeiten kommt.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bausparvertrag
https://www.kreditexperten.com/bausparvertrag-kuendigen-kluge-tipps/
https://www.kreditexperten.com/bausparvertrag-vorzeitig-zuteilungsreif-machen/