Drohnenversicherung: Alles über die Drohnen-Haftpflichtversicherung

Im privaten und gewerblichen Bereich werden Drohnen zunehmend beliebter. Auch aus diesem Grund schreibt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Paragraph 43 eine Versicherungspflicht für Drohnen vor. Während bei Hobbypiloten für die Freizeit unter Umständen die private Haftpflichtversicherung ausreicht, ist für gewerblich genutzte Drohnen eine spezielle Drohnenversicherung erforderlich.

Drohnen-Haftplichtversicherung Drohne fliegend

In diesem Artikel

Der Halter einer Drohne ist für Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb der Drohne entstehen, verantwortlich. Es besteht also Haftungspflicht für Drohnenhalter. Der Gesetzgeber hat im April 2017 mit der Drohnenverordnung wesentliche Regelungen zum Betrieb der unbemannten Fluggeräte getroffen. Besitzer einer Drohne, die keine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorweisen können, handeln ordnungswidrig, Geldbußen bis zu 50.000 Euro sind möglich. Ein Nachweis über den Versicherungsschutz ist bei jedem Drohnenbetrieb mitzuführen.

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Welchen Haftpflichtschutz brauche ich?

Welchen Haftpflichtschutz Sie als privater Drohnenbesitzer benötigen, ist von der Drohne abhängig: Für privat genutzte Drohnen bis zu einer Startmasse von 5 kg reicht eine private Haftpflicht. Nutzen Sie eine Drohne bis zu 5 kg gewerblich, greift die Betriebs- und Berufshaftpflicht. Besonders gängig sind die Modelle DJI Spark und DJI Mavic, die beide unter einer Startmasse von 5 kg liegen.

Was Sie als privater Drohnenhalter beachten müssen

Wenn Sie in Ihrer Freizeit mit einem Fluggerät unterwegs sind, gilt es verschiedene Punkte zu beachten:

  • für Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungspflicht, das heißt: Name und Anschrift des Halters müssen auf der Drohne angegeben sein
  • bei einer Drohne mit einem Gewicht über 2 kg ist vor dem Betrieb eine Prüfung abzulegen
  • sind Sie mit einer Drohne über 5 kg Startmasse unterwegs, ist die Erlaubnis der Luftfahrbehörde erforderlich
  • als Hobbypilot dürfen Sie Ihre Drohne ohne eine behördliche Erlaubnis in maximal 100 Metern Höhe fliegen lassen, nur auf Modellflugplätzen gibt es Ausnahmen

Die Versicherungspflicht ist unabhängig vom Gewicht der Drohne. Wenn Ihre Drohne weniger als 5 kg wiegt, reicht Ihre Privathaftpflicht für den reinen Hobbybetrieb in der Regel aus. Bei neuen Verträgen ist die Absicherung der Fluggeräte üblicherweise enthalten. Idealerweise prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflicht einen entsprechenden Schutz bietet oder fragen sicherheitshalber beim Versicherer nach. Sollte Ihre Versicherung Drohnenschäden nicht abdecken, entscheiden Sie sich entweder für eine neue Privathaftpflicht oder eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Drohnen Haftpflichtversicherung Mann Hand

Achtung: Bedenken Sie, dass bei einer Absicherung über die Privathaftpflicht nur Sie und gegebenenfalls Familienmitglieder abgesichert sind. Sollte also ein Freund die Drohne fliegen, benötigt dieser einen eigenen Haftpflichtschutz.

Die Gefährdungshaftung nach dem Luftverkehrsgesetz

Ein wichtiger Aspekt ist die Gefährdungshaftung. Das Luftverkehrsgesetz schreibt vor, dass ein Drohnenhalter für alle Schäden im Zusammenhang mit der Drohne verantwortlich ist. Kommt es durch äußere Einflüsse wie einen Vogel oder eine Windböe zu einem Schaden, könnte die Privathaftpflicht die Schadenregulierung ablehnen. Die private Haftpflicht sollte daher die Gefährdungshaftung ausdrücklich mit einschließen. Alternativ gehen Sie als privater Drohnenhalter auf Nummer sicher und entscheiden sich für eine separate Drohnen-Haftpflichtversicherung, die die Gefährdungshaftung ausdrücklich mit einschließt.

Haftpflichtschutz bei gewerblichen Drohnenhaltern

Sobald Sie mit Ihrer Drohne Geld verdienen, gilt der Betrieb als gewerblich und die private Haftpflicht als nicht mehr ausreichend. Bei einer gewerblichen Nutzung ist ab einem Gewicht von 5 kg eine zusätzliche spezielle Erlaubnis notwendig.  Prüfen Sie, ob die Drohne eventuell über eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht abgesichert ist. Bei vielen Anbietern ist eine Kombination der Drohnenversicherung mit der Betriebshaftpflicht möglich. Achten Sie bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung zudem auf die Anzahl der versicherten Copter. Bei einigen Versicherern ist der Versicherungsschutz auf eine Drohne begrenzt, betreiben Sie mehrere Drohnen, sollte die Versicherung Schutz für alle Geräte bieten. Alternativ ist für jede Drohne ein eigener Vertrag erforderlich.

In welchen Ländern gilt die Drohnenversicherung?

Üblicherweise bieten Drohnen-Haftpflichtversicherungen weltweiten Versicherungsschutz. Wenn Sie mit der Drohne im Ausland fliegen möchten, prüfen Sie am besten, ob der Schutz im Reiseland gilt. Trotz des weltweiten Schutzes gelten die Versicherungen bei vielen Anbietern nicht in den USA und Kanada. In diesen Ländern sind hohe Schadenersatzforderungen möglich, so dass die Versicherer Leistungen für die USA und Kanada ausschließen. Wenn Sie einen Aufenthalt in Nordamerika planen, achten Sie darauf, dass die Versicherung auch in diesen Ländern gilt.

Drohnen-Haftpflichtversicherung Pilot Festhalten

Kurzzeittarife in der Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie mit dem Haftpflichtschutz für Ihre Drohne besonders flexibel bleiben möchten, ist ein Kurzzeittarif eine gute Wahl. Laufzeiten zwischen einem und 30 Tagen sorgen dafür, dass Sie den Versicherungsschutz der Drohnen-Haftpflichtversicherung an Ihre Ansprüche anpassen. Die Versicherung mit einer kurzen Laufzeit bietet idealen Schutz während einer Urlaubsreise da Einsatzzweck und Einsatzdauer flexibel angepasst werden können. Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt, so dass keine separate Kündigung erforderlich ist.

Tipp: Wenn Sie sich eine Drohne von einem Freund ausleihen um das Gerät für einen Tag zu testen, schließen Sie einfach online einen Vertrag mit einer Gültigkeitsdauer von 24 Stunden ab. Auf diese Weise sind Sie bestens geschützt!

Die Leistungen der Drohnenversicherung

Die Leistungen der Drohen-Haftpflichtversicherung sind abhängig von Ihrer Anbieter- und Tarifwahl. In der Regel bieten die Versicherungen:

  • Haftpflichtschutz bis zu 50.000 Euro Deckungssumme
  • Versicherungsschutz beim freien Fliegen auch außerhalb von Modellflugplätzen
  • Schutz auch bei Indoor-Flügen
  • Versicherungsschutz bei Kameraflügen
  • Versicherungsschutz für mehrere Copter (unter Umständen beschränkt auf eine bestimmte Anzahl)
  • Schutz für den Versicherungsnehmer sowie die Familie

Achtung: Prinzipiell gilt natürlich: Erst versichern, dann abheben!

Quellen:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html
https://www.drohnen.de/17691/drohne-haftpflichtversicherung-kurzzeit/
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/BJNR189410015.html#BJNR189410015BJNG001200116
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/__19.html
https://haftpflichthelden.de/drohnen/
https://www.hdi.de/privatkunden/versicherungen/haftpflicht/ratgeber/drohnen-versicherung
https://www.tarife.de/themen/drohnenversicherung/

Über unseren Autor
Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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Mirko Kreißig ist Online-Redakteur bei Wiado. Als studierter Anglist hat er nicht nur ein Faible für Sprachen, sondern auch für Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz. Auch in schlechten Zeiten versucht er sich sein Credo „Always look on the bright side of life“ zu bewahren und die Leser mit einem Lächeln sicher durch die kleinen und großen Tücken des Alltags zu lotsen.
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