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Wenn es bei dem geplanten Hausabriss um den Abriss eines verfallenen Nebengebäudes auf dem eigenen Grundstück geht, bei dem Sanierung weder lohnens- noch wünschenswert ist, können Sie ohne Umschweife die Tabelle nutzen und die unzutreffenden Punkte ignorieren.
Wenn es darum geht, einen Altbau abzureißen, um Platz für ein neu zu bauendes Haus zu schaffen, zunächst ein kurzes Wort zu einer anderen Bauherren-Aktivität. Nach Meinung vieler Experten die erste und wichtigste.
Werden Sie Mitglied in einem Bauherren-Schutzverband!
Die beiden großen Organisationen für private Bauherren sind der Verband Privater Bauherren (VPB, gegründet 1976 von Bauherren für Bauherren) und der Bauherren-Schutzbund (ging im Bau-Boom Anfang der 1990er wegen hoher Nachfrage aus dem VPB hervor). Beide Verbände bieten auch ohne Mitgliedschaft eine Fülle kostenloser Ratschläge, Checklisten usw. und Mitgliedern noch viel mehr Nützliches.
Die Mitgliedschaft lohnt sich jedoch auch aus weiteren Gründen unbedingt: Durch die gebündelte Macht vieler Bauherren konnten Leistungsvergünstigungen wie zum Beispiel bei Versicherungen oder Beraterhonoraren ausgehandelt werden (siehe Quellen). Die Verbände helfen bei der Durchsetzung von Rechten und setzen sich für die Schaffung neuer Rechte ein, bis vor dem Bundestag. Politisch ausgedrückt: Für diesen Bereich des privaten Lebens arbeiten die Verbände als leistungsfähige Lobby für den Bürger und verdienen schon im Eigeninteresse des Bauherren Unterstützung. – Hier verschiedene Stellungnahmen und Forderungen des BSB an die Politik. Hier Initiativen und Studien des VPB zur Förderung von Wohneigentum. – Wenn es schon eine Lobby gibt, sollte sie genutzt werden (in vielen anderen Bereichen ist noch nicht einmal die Aufgabe bewältigt, überhaupt eine Bürger-Lobby zu schaffen), und die Mitgliedsbeiträge um 10,- € im Monat überfordern auch keinen Bauherrn.
Praktisch können Bauherren gewaltig profitieren: Die Mitgliedsbeiträge zahlen sich meist ebenso geschwind und vielfach aus wie die Beratungskosten. Bei einem Neubau braucht es in der Regel höchstens 4 bis 5 Besichtigungstermine vor Ort, die aber Tausende von Euros sparen und gewöhnlich auch so manchen nicht wieder gut zu machenden Fehler verhindern. Hier ein Erfahrungsbericht.
Wenn es um einen Hausabriss geht, kann die unabhängige Beratung noch viel mehr sparen:
Heute kommen angehende Bauherren meist nur noch zu Grundstücken in günstiger Innenstadtlage, wenn sie diese mit vorhandener Bebauung erwerben. Die in den Grundstückskauf involvierten Kontaktpersonen sowie die bereits kontaktierten Neubaufirmen raten dann häufig ohne gründliche Prüfung zum Abriss des alten Hauses. Natürlich kann ein Hausabriss mit anschließendem Neubau seine Vorteile haben, das sollte aber gründlich geprüft werden, und den Vorteilen sollten auch die jeweiligen Nachteile gegenübergestellt werden. Hier die üblicherweise vorgebrachten Argumente für Hausabriss und Neubau (Kauf + Abriss von Alt-Immobilien auf zentral gelegenen Grundstücken) kurz durchgeprüft:
- Renovierung rechne sich oft nicht
- Ein Scheinargument, tatsächlich ist Abriss + Neubau nur bei ca. jedem achten Haus günstiger als Sanierung
- Grundstückskosten würden explodieren, gerade in Ballungsräumen
- Argument für den Kauf eines günstigen Innenstadt-Grundstücks, aber nicht für den Abriss eines mitgekauften sanierungsfähigen Hauses
- Es seien keine Tiefbau-, Bagger-, Entwässerungsarbeiten nötig
- Richtig, und wenn das alte Haus saniert werden kann, sind auch keine Neubauarbeiten nötig
- Die Käufer würden in ihrem gewohnten sozialen Umfeld bleiben
- Betrifft wohl den Hausabriss des eigenen Altbaus – der ist aber wegen guter Kenntnis der Bausubstanz meist noch leichter zu sanieren als eine fremde Immobilie
- Was das Umfeld betrifft: Alte Immobilien passen meist vor und nach Sanierung gut rein, harmonische Anpassung von Neubauten schaffen nur sehr gute Architekten
- Neubau könne frei nach eigenen Wünschen/Bedürfnissen gestaltet werden
- Der Altbau auch; ein fähiger Bauunternehmer hat mit Teilentfernung tragender Wände kein Problem, er setzt einfach tragende Stürze
- Wie gesagt: Bei 7 von 8 Häusern ist die Sanierung preiswerter als Abriss und Neubau
- Mit dem nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass ein Haus in Sanierung früh teilbewohnbar gemacht werden kann
- Von Bestandsimmobilien könne man in jeder Hinsicht profitieren, auch in den Details
- Genau, am meisten, wenn man die Bestandsimmobilie saniert und nicht abreißt
Mit dieser Aufstellung soll ganz bestimmt nicht zugeredet werden, jede schwer schadstoffbelastete Bruchbude zu erhalten; aber vor Trends sollte wohl schon immer dann dringend gewarnt werden, wenn nicht die zahlenden Bürger vom Trend profitieren, sondern genau die Unternehmen, die auch noch die Entscheidung einseitig beeinflussen können. Alte Häuser bestehen oft aus einer Bausubstanz in einer Qualität, die heute auch in Luxus-Neubauten nicht eingebracht wird (siehe Quellen). Energiespargesichtspunkte und der Wunsch nach insgesamt mehr Raum stehen der Sanierung übrigens meist nicht entgegen (siehe Quellen).
Die Beratung über Bauherrenverbände kann Sie also bereits vor/beim Hauskauf retten. Vor dem Kauf eines nur angeblich sanierungsfähigen Hauses, das tatsächlich einfach nur abrissreif ist; aber auch vor dem Hausabriss eines Altbaus, der sich mit sehr erträglichem Aufwand sanieren lässt.
Nachdem Sie ausgeschlossen haben, dass nicht die gesamten Abrisskosten völlig unnötig sind, können Sie sich um deren Einzelheiten kümmern.
Tabelle: Kosten Hausabriss
In der folgenden Tabelle werden alle Arbeiten und Kosten aufgeführt, die im Zusammenhang mit einem Hausabriss auf Sie zukommen können. Wenn geprüft wurde, dass Abriss die empfehlenswerte Alternative und möglich ist, geht es los mit den ersten Kosten. Vorab aber noch eine kleine Warnung:
Gelegentlich tauchen in der Tabelle konkrete Preise auf, diese sollen aber nicht mehr als unverbindliche Hinweise darstellen. Denn die Ermittlung durchschnittlicher Bauleistungen mit seriöser Aussagekraft ist kompliziert und teuer: Ein Journalist könnte für Haus A hunderte Angebote quer durch Deutschland einholen, und die Preise sind dann für Haus B mit anderer Schadstoffbelastung doch ganz anders (und im Fall irgendeiner merkbaren Änderung in einem der unzähligen beteiligten Bereiche, die ständig erfolgt, ohnehin obsolet).
Oder er erstellt ausgehend vom Standardleistungsbuch für das Bauwesen (siehe Quellen) mit der darauf aufbauenden Datenbank „STLB-Bau Dynamische BauDaten“ (aufgestellt von Arbeitskreisen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen, datentechnisch umgesetzt durch die Dr. Schiller & Partner GmbH, herausgegeben durch das Deutsche Institut für Normung e.V.) ein Durchschnitts-Leistungsverzeichnis der Abbrucharbeiten mitsamt Durchschnitts-Preisen aus der zugehörigen Datenbank „DBD-BauPreise“ (alles mit heftigen Kosten verbunden). Das auch nur bis zur nächsten der ständig erfolgenden Änderungen der Preis- und Leistungsverzeichnisse und auch nur für Durchschnittshaus A gilt.
Deshalb verzichten Fachzeitschriften aus dem Bereich in der Regel auf die Angabe von Durchschnittspreisen, die nicht vom Statischen Bundesamt erhoben werden. Wenn in anderen Artikeln zum Thema Durchschnittskosten für einen Hausabrisse angegeben werden, müssen die jeweiligen Redaktionen/Journalisten die auf andere Art und Weise ermittelt haben. Um herauskriegen, ob Ihnen diese Preisangaben etwas nützen, müssten Sie also erst erforschen, wie, oder gar verschiedene Veröffentlichungen analysieren und vergleichen … wozu?
Sie haben mehr davon, wenn Sie sich in dieser Zeit um Ihren konkreten Abriss kümmern, zum Beispiel um eine möglichst genaue Kalkulation in einer individuell auf den Einzelfall zugeschnittenen, übersichtlichen Tabelle. Hier eine kleine Übersicht, in welchen Punkten die Kosten nach Objekt und Region in Deutschland variieren:
- Maße des Gebäudes
- Verbaute Materialien
- (zu vermutende) Schadstoffbelastung
- Konjunktur der Bauwirtschaft in der Region
- (Anzahl der) Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort/in der Region
- Recyclingmöglichkeiten bzw. Anzahl unterstützenswerter/abnahmewilliger Projekte in der Region
Die individuelle Maßarbeit (im übertragenen Sinne, Sie werden in der Tabelle sehen, dass mehr dazugehört) bleibt also Ihnen überlassen. Nachfolgend bekommen Sie lediglich die Vorlage für eine aussagekräftige Kosten- und Abrisskalkulation geliefert.
Prüfung Abriss/Sanierung
- Haus: Vor/bei Kauf Altbau: Professionelle Beratung durch unabhängige Experten schützt vor Fehlkauf abrissreifer Häuser, aber auch vor unnötigem Abriss sanierungsfähiger Gebäude – nur bei jedem 8. Haus ist Abriss + Neubau günstiger als Sanierung
- Garage: Kann vorhandene Garage bleiben? Anbindung ans Haus prüfen, Teil-Rückbau kann kompliziert werden
- Keller: Neubau auf vorhandenen Keller meist möglich + sinnvoll
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Haus | Verband Privater Bauherren, Bauherrenschutzbund, Dekra, freie Architekten, Ingenieure | Beratung + Vor-Ort-Termine, Abriss vermutlich 1 Termin | Verbandsberater Stundensätze ab 85 €. Ersparnis i.d.R vielfach höher als Beratungskosten |
Garage | Bauherr, Bauberater | Std.-Satz/Zeit | siehe oben |
Keller | Bauunternehmer Neubau, Bauberater | Std.-Satz/Zeit | siehe oben |
Befestigte Außenanlagen | Bauherr, Abrissfirma | wenn Abrissfirma: Teil Planungskosten | – |
Prüfung Abrissmöglichkeit
- Naturschutz: Bei Brutstätten seltener Tiere etc. eventuell Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde nach § 45 BNatSchG erforderlich
- Verfahrensfreier Abriss: Kleinere Gebäude, leicht unterschiedliche Regelung in den Landesbauordnungen, zum Beispiel Berlin: Beseitigung von Anlagen § 61 Abs. 3 BauO Bln ist verfahrensfrei
- Prüfung auf versteckte Schadstoffe: Je älter Wohngebäude, desto wahrscheinlicher Schadstoffbelastung: Asbest, Holzimprägnierung, Teer in Parkettkleber, PCB in Fugendichtungen, Mineralöle in Bodenplatte Garage, Einbau schadstoffhaltiger Recyclingmaterialien etc. Bei Verdacht gestuftes Vorgehen von Bestandsaufnahme inkl. Grobrecherche der Bau-Nutzungs-Geschichte bis zu (vertiefender) Bausubstanzuntersuchung
- Sonstige Vorfragen: Falls es sich um ein Reihenhaus handelt, sind vor dem Abriss viele Einzelfragen zu klären
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Naturschutz | Bauherr, Verbotstatbestände siehe § 44 BNatSchG, ggf. iVm Landesnaturschutzgesetz | Gebühr | nach Gebühren Behörde |
Verfahrensfreier Abriss | Bauherr, im Zweifel zuständige Baubehörde | – | gebührenfrei |
Prüfung auf versteckte Schadstoffe | ggf. Fachgutachter, für (landwirtschaftliche) Gebäude bis 5 m + 300 cbm umbauter Raum, verfahrensfrei errichtete Anlagen, jüngere Wohngebäude nach ca. 1991 i.d.R. nicht erforderlich; bei Pauschalvertrag Abbruchfirma erhebt diese meist Risikozuschlag; bei Falscheinschätzung ggf. erhebliche Mehrkosten | Std.-Satz/Zeit | Gutachterkosten, vom Aufwand abhängig |
Sonstige Vorfragen | Bauherr, unabhängiger Berater, Abrissfirma | Std.-Satz/Zeit | siehe Zeile 2 |
Bauvoranfrage
- Unterlagen zusammenstellen, Antrag stellen: Ev. empfehlenswert: Bauvorbescheid, mit ihm lassen sich Fragen rund um Abrissgenehmigung und Baugenehmigung vorab klären, siehe auch zum Beispiel § 63b BauO Bln, § 5 Bauverfahrensverordnung Vorbescheid: Bauaufsichtsbehörde vorzulegen sind die Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Unterlagen zusammenstellen, Antrag stellen | Antragsberechtigt: Jeder Bürger mit berechtigtem Interesse (Nachweis z. B. durch Vollmacht Grundstückseigentümer) | Gebühr | Bsp. Berlin: 50 € bis 1.800 € (siehe Quellen), je nach Anzahl Fragen |
Kalkulation
- Messarbeiten: Ermittlung aller abrissrelevanten Maße und Daten
- Kalkulation erstellen:
- 1. Vergleichspreis Online-Kalkulator
- 2. Angebote möglichst nah gelegener (Anfahrtsweg) Abrissfirmen
- 3. ggf. Kostenminderungsmöglichkeiten durch eigene Mitarbeit klären
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Messarbeiten | Bauherr, Abrissfirma | siehe Planungskosten Abrissfirma | – |
Kalkulation erstellen | Bauherr | ∅-Kosten gesamte Abriss-Planung inkl. Bestandsaufnahme, Messen | 5 – 10 % Abbruchkosten |
Abrissgenehmigung
- Auftragsplanung: Bei größeren Abrissvorhaben gibt es gesetzliche Verpflichtungen, bestimmte Koordinations- und Planungsleistungen bereits in der Planungsphase an geeignete Dritte zu vergeben: Koordination nach Baustellenverordnung/ Berufsgenossenschaftlichen Regeln; Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Arbeits- und Sicherheitsplan (+ Fortschreibung in Bauphase)
- Zeitplanung: Bsp. Berlin: Beabsichtigte Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen ist mit vorgesehenem Formular (inkl. aller benötigten Unterlagen) mindestens 1 Monat zuvor Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen, siehe zum Beispiel § 61 Abs. 3 + § 63b BauO Bln
- Unterlagen Abrissgenehmigung zusammenstellen: Bsp. Berlin: § 6 Bauverfahrensverordnung Beseitigung von Anlagen, Bauaufsichtsbehörde sind vorzulegen:
- 1. Auszug Flurkarte mit Lage beseitigender Anlage unter Bezeichnung Grundstück nach Straße + Grundstücksnummer + Nachbargebäude
- 2. Fragebogen Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für die Statistik des Bauabgangs gemäß dem Hochbaustatistikgesetz, Bsp. BW: § 12 LBOVVO Übersichtsplan mit Grundstückbezeichnung nach Straße und Hausnummer im Maßstab 1 : 500, Angabe Lage + Nutzung abzubrechender Anlage; Bestätigung Fachunternehmers, dass er a) über notwendige Befähigung Durchführung der Abbrucharbeiten verfügt, insbesondere ausreichende Kenntnisse in Standsicherheitsfragen, Arbeits- + Gesundheitsschutz + ausreichende praktische Erfahrung beim Abbruch baulicher Anlagen, b) über die für Abbruch notwendigen Einrichtungen + Geräte verfügt; Bestätigung Bauherr, dass er für Abbruch erforderlichen Genehmigungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere denkmalschutzrechtlichen Vorschriften, beantragt hat.
- Antrag stellen: Bsp. Berlin: § 61 Abs. 3 + § 63b BauO Bln
- Angebote, Nachweise, Auftrag: Endgültiges Angebot einholen, auch vom Rohbauunternehmer eines geplanten Neubaus (ev. günstiges Gesamtpaket verhandelbar); Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens drei Millionen Euro Deckungssumme nachweisen lassen; Auftrag erteilen
- Materialmanagement: Planen und besprechen, was entsorgt werden kann und was verschenkt oder verkauft werden kann
- Planung, Untersuchung Bau(-stoff): Bauherr sollte außer Angebotsdaten bereithalten: Abstände Nachbar- Nebengebäuden, ggf. Hinweise auf versteckte Zufahrtshindernisse + besondere Verkehrssicherungspflichten
- Baustelle: Baustelleneinrichtung- und Sicherung
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Auftragsplanung | Bauherr mit nötiger Sachkunde, Abrissfirma, Ingenieurbüro | Std.-Satz/Zeit | sehr unterschiedliche Std.-Sätze, vom Aufwand abhängig |
Zeitplanung | Bauherr | – | – |
Unterlagen Abrissgenehmigung zusammenstellen | Bauherr | für die Beschaffung von Behördenunterlagen sollte genug Zeit einkalkuliert werden | – |
Antrag stellen | Bauherr | – | – |
Angebote, Nachweise, Auftrag | Bauherr | – | – |
Materialmanagement | Bauherr, Abrissfirma, Händler für historische Baustoffe, Jugend-/Gemeinschaftsprojekte im Umfeld | – | – |
Planung, Untersuchung Bau(-stoff) | Abrissfirma | Pauschale (120 m² um 1000,- ), ∅-Std.-Lohn | 8 bis 9 € pro m² |
Baustelle | Abrissfirma | s. o. | 8 bis 9 € pro m² |
Abrissarbeiten
- Entkernung: Vor Einreißen Außenwände: Böden, Wände, Zwischendecken, Fenster, Türen, Rohre, Heizkörper, Tanks und alles weitere Material bis auf die Außenhülle entfernen (Rohre, Heizanlage können in der Regel im Haus bleiben, weil sie auch nach Hausabriss gut vom Bauschutt zu trennen sind)
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Entkernung | Bauherr (Motor-Hammer, Meißel, Kleinbagger mieten, sonst Frage der Abschätzung: Platz zum Zwischenlagern, Anzahl kräftiger Männer im Freundeskreis), Abrissfirma (meist erheblich schneller) | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Entkernung
- Schadstoffentsorgung Innenraum: Wenn bei der Entkernung bereits getrennt zu entsorgende Schadstoffe anfallen, sollten diese sofort separat entsorgt werden (Bauherr haftet möglicherweise für Handlungen Unbefugter)
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Schadstoffentsorgung Innenraum | Jeder gefährliche Abfall muss nach einschlägigem Abfallrecht ggf. mit Schutzkleidung + Nachweis entsorgt werden (siehe Quellen), zum Beispiel Überblick Asbestentsorgung – je nach Umfang + Vielfalt eher ein Job für die Abrissfirma als für den Bauherrn | ∅-Stundenlohn | 24 bis 27 € pro m² |
Abrissarbeiten
- Fassadenverkleidung entfernen: Außenwandverkleidung Holzvorschale, Faserzementplatten, etc.
- Fassadendämmung entfernen: Mineralwolle-Dämmung, Polystyrol, Naturmaterial wie Hanf o. ä.
- Dach/Decke Abbrucharbeiten: Flachdach, Satteldach etc., Länge x Breite x Höhe = umbauter Raum, Material Ziegel, Blech, Teerpappe etc.
- Dach-Dämmung entfernen: Polystyrol, Mineralwolledämmung unter Gipskartonplatten, Naturmaterial wie Hanf o. ä.
- Schadstoffentsorgung: Wenn hier weitere getrennt zu entsorgende Schadstoffe anfallen, sollten diese ebenfalls sofort separat entsorgt werden
- Gebäude Außenhülle Abbrucharbeiten: Länge x Breite x Höhe = umbauter Raum; Baumaterial: Stein, Holz, Holz mit Fachwerk, Holzrahmenbau etc.
- Garage: Länge x Breite x Höhe = umbauter Raum, Baumaterial Stein etc.
- Keller: Länge x Breite x Höhe = umbauter Raum, Baumaterial Stein etc., Hausabriss inkl. Ausgraben + Entsorgung alter Fundamente, Auffüllen Baugrube + Nachweis fachgerechter Verdichtung
- Befestigte Außenanlagen: Länge x Breite = Fläche, Baumaterial Asphalt, Pflaster etc.
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Fassadenverkleidung entfernen | Bauherr, Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Fassadendämmung entfernen | Bauherr, Abrissfirma, Naturmaterial kann ev. weiterverwendet oder kompostiert werden | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Dach Decke Abbrucharbeiten | Bauherr kann selbst tätig werden, lohnt sich aber wegen der erforderlichen Sicherungen i.d.R. nicht | ∅-Stundenlohn | 50 bis 92 € pro m² |
Dach Dämmung entfernen | Bauherr (Dämmung von innen zugänglich?), Abrissfirma, Naturmaterial kann ev. weiterverwendet oder kompostiert werden | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Schadstoffentsorgung | Bauherr, Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 24 bis 27 € pro m² |
Gebäude Außenhülle Abbrucharbeiten | bei verfahrensfreien Abrissen ev. Bauherr; sonst Abrissfirma, bei der äußeren Hülle kommt schweres Gerät zum Einsatz | ∅-Stundenlohn | 50 bis 92 € pro m² |
Garage | wenn getrennter verfahrensfreier Abrissen möglich, ev. Bauherr; sonst Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 50 bis 92 € pro m² |
Keller | Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 32 bis 35 € pro m² |
Befestigte Außenanlagen | Wenn das Pflaster kleinteilig genug ist, kann Bauherr selbst tätig werden | – | ggf. nach Vereinbarung |
Sortieren
- Unbelastetes Entkernungsmaterial: Material aus dem Innenraum (möglichst gleich bei Entkernung) für die vorgeschriebene getrennte Entsorgung sortiert zwischenlagern: Böden, Wände, Zwischendecken nach Holz/mineralischer Bauschutt, Fenster und Türen, Rohre und Heizkörper + ggf. weiteres extra
- Baumaterial Außenhülle: Mineralische Bauabfälle an einem Platz sammeln, können möglicherweise vor Ort bleiben, weil das Abbruchmaterial als Aufschüttung weiter verwertet wird (i.d.R. Genehmigung erforderlich)
- Fassade, Dach, Garage, Keller, Wegbeläge, Heizung inkl. Tank: Materialien entsprechend sortieren/zusortieren
- Restliche Schadstoffe: Nicht in früheren Abrissstadien entsorgte Gefahrstoffe separat sammeln und entsorgen
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Unbelastetes Entkernungsmaterial | Bauherr, Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Baumaterial Außenhülle | Bauherr, Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Fassade, Dach, Garage, Keller, Wegbeläge, Heizung inkl. Tank | Bauherr, Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Restliche Schadstoffe | Bauherr, Abrissfirma | ∅-Stundenlohn | 21 bis 23 € pro m² |
Transport/Abholung, Entsorgung
- Unbelastetes Material: Gemeinwohl-Projekte nehmen zwar oft gerne jedes verwertbare Altmaterial, verfügen aber nicht immer über Transportmöglichkeiten – die Abrissunternehmen helfen aber meist gerne
betroffener Bereich | zuständig/Ansprechpartner | Kalkulationsbasis | Kosten |
Unbelastetes Entkernungsmaterial | Bauherr, bei Abrissvorbereitung/Materialmanagement kontaktierte Firmen | – | ggf. nach Vereinbarung |
Hinweise zur individuellen Anpassung der Tabelle
In der Tabelle wurden alle möglichen üblicherweise vorkommenden Varianten bedacht, d. h. sie ist für den Einzelfall in der Regel zu umfangreich. Das Schöne an Computer-Tabellen: Sie können löschen, was nicht passt. Aber bitte erst nach mindestens einem konzentrierten Durchlesen. Denn die Tücken stecken oft im Detail: Soll zum Beispiel ein Reihenhaus abgerissen werden, sind eine Fülle von Fragen zu klären, die sich in der Tabelle in einer einzigen Zeile verstecken. Diese Fragen sollten allerdings auch dringend geklärt werden.
Andersherum kann eine spezielle Konstellation auch dazu führen, dass Sie die Tabelle zu ihren Gunsten ergänzen können. Normalerweise wird das in einem Altbau verbaute Holz nach Altholzverordnung ohne Schadstoffprüfung pauschal in die Kategorie AIV (gefährlicher Abfall) eingestuft, vor allem Konstruktionsholz. Wenn Sie jedoch ein Haus von einem der ersten Öko-Freaks der Vor-68er-Jahre erworben haben, haben Sie unter Umständen das Glück, dass dieser Mensch bereits damals das Streichen mit Xylamon usw. ablehnte. Wenn Sie davon ausgehen können, dass ihr Holz nicht schadstoffbelastet ist, kann sich nämlich eine Voruntersuchung lohnen. Die Entsorgung von Holz mit Einstufung in die Kategorie AI oder AII Altholzverordnung ist wesentlich günstiger als gefährlicher Holzabfall.
Und das Verfahren mit der geringsten Behördenbeteiligung muss auch dann nicht immer das empfehlenswerteste sein, wenn es formal zulässig ist:
- Was in der Tabelle als „Abrissgenehmigung“ bezeichnet wird, ist immer ein behördliches Genehmigungsverfahren, wenn es um die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum geht
- Landesbauordnungen können zusätzliche Prüfungen vorsehen, z. B. Einhaltung der Vorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- sowie Einhaltung weiterer öffentlich-rechtlicher Anforderungen, wenn durch die Genehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird
- ist Beseitigung des Wohnhauses nur bei Schaffung von Ersatzwohnraum zulässig, wird Genehmigung erst erteilt, wenn Baugenehmigung für das Gebäude mit Ersatzwohnraum vorliegt
- hier empfiehlt sich, die Baubehörde mit einer Bauvoranfrage möglichst früh einzubeziehen
Handelt es sich um ein nicht bewohntes kleineres Gebäude, regeln die jeweiligen Landesbauordnungen den Hausabriss meist im Wege eines Kenntnisgabeverfahrens. In einem solchen Verfahren muss der Bauherr eigenverantwortlich prüfen, welche Rechtsbereiche von seinem Abbruch betroffen sind. Das ist vom Bauherrn nicht immer zu leisten, nicht immer gewünscht und nicht immer empfehlenswert. Meist eröffnen die Baubehörden bzw. Landesbauordnungen aber auch die Bearbeitung im Genehmigungsverfahren, wenn der Bauherr dies wünscht. Das kostet zwar Gebühren, für die es aber verglichen mit den Preisen in der privaten Wirtschaft u. U. viel qualifizierte Arbeit gibt. Die zuständige Behörde prüft im Genehmigungsverfahren nicht nur baurechtliche Fragen, sondern auch eine eventuell notwendige Einbindung anderer Behörden im Rahmen des Abbruchs. Bleibt es beim bloßen Kenntnisgabeverfahren, ist für den Bauherrn eventuell wichtig, dass mit dem Abbruch auch der Bestandsschutz erlischt. Ein nach Errichtung des Abrisshauses rechtskräftig gewordener Bebauungsplan enthält möglicherweise Festsetzungen, die dem Bauherren überhaupt nicht gefallen.
- Planung kann dann durch Teilabriss/Umbau gerettet werden, dessen Grenzen müssen sorgfältigst erkundet werden
- handelt es sich um ein Sanierungsgebiet, gelten besondere Regeln
- Grundstückseigentümer ist in der Regel verpflichtet, der Behörde jegliche Änderung vor Vertragsschluss/Durchführungsbeginn anzuzeigen (siehe Quellen)
Tipp: Ein bisschen wie der Tipp der Computer-Hotline, bei schwarzem Computer-Bildschirm doch erst einmal den Stromstecker zu kontrollieren. Aber die Hotline weiß schon, warum sie das als erstes vorschlägt: Wenn Sie eine riesige Tabelle mit individuellen Daten ausstatten, sollten Sie auf alle Eventualitäten bis hin zur schlechten Laune von Excel gefasst sein. Also: Vorher Sicherheitskopie machen, „Speichern von AutoWiederherstellungsinfo“ (unter Einstellungen, Laden/Speichern, Allgemein) auf wenige Minuten einstellen und sich am besten angewöhnen, bei jeder Denkpause per Tastenkombi zu sichern.
Quellen:
https://www.berliner-zeitung.de/bauherren-schutzbund-ueber-pfusch-und-unserioese-firmen—genaue-pruefung-von-vertraegen-erspart-aerger-bevor-aus-dem-traum-ein-alptraum-wird-16885410
https://www.bsb-ev.de/verbraucherservice/mitgliedschaft/honorarsaetze/
https://www.davinci-haus.de/2017/06/29/6-gruende-abriss-altes-fundament/
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0316/031614.htm
http://www.pb-schilling.de/architektur/kolumne-zum-okologischen-bauen/oekologisch-sanieren-oder-abriss-und-neubau/
https://de.wikipedia.org/wiki/Standardleistungsbuch
https://www.davinci-haus.de/2017/06/29/6-gruende-abriss-altes-fundament/#toc_2
https://www.gutachter-mit-sachverstand.de/gutachter-kosten/
https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E-1320353045/994110/2018_04_Artenschutzflyer.pdf
https://www.merkur.de/lokales/weilheim/weilheim-ort29677/mehlschwalben-verhindern-hausabriss-6618177.html
https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bauaufsicht-wohnungsaufsicht-denkmalschutz/artikel.187727.php
https://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19006/abbruchplanung.pdf?command=downloadContent&filename=abbruchplanung.pdf
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/BauGebO.pdf
https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/buergerservice/bauen/artikel.280020.php
https://www.my-hammer.de/preisradar/was-kosten-abbrucharbeiten/
https://www.talu.de/asbestentsorgung-kosten/
https://de.wikipedia.org/wiki/Lindan
https://de.wikipedia.org/wiki/Neubau_(Bauwesen)#Baurechtliche_Abgrenzung_zum_Bestandsschutz
https://dejure.org/gesetze/BauGB/144.html