Abfindung versteuern: Ablauf und Infos zu Steuerfreibetrag

Nach Arbeitsplatzverlust erhalten Sie unter Umständen eine finanzielle Abfindung von Ihrem Arbeitgeber. Eine Abfindung muss in Deutschland voll versteuert werden. Wir klären auf, in welcher Höhe Sie darauf Steuern zahlen und was sonst von Ihnen zu beachten ist.

Abfindung versteuern

Arbeitnehmer können eine einmalige Abfindung vom Arbeitgeber erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Es handelt sich um einen finanziellen Ausgleich, um mit der Kündigung verbundene finanzielle Nachteile auszugleichen. Kein Arbeitnehmer hat das gesetzlich definierte Recht auf eine Abfindung. Die Zahlung geht fast immer freiwillig vom Arbeitgeber aus, oder ist das Resultat langwieriger Verhandlungen. Um eine Klage des Arbeitnehmers zu umgehen zahlen viele Arbeitgeber daher lieber eine Abfindung. Auch Tarifverträge können eine Abfindung möglich machen. Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, warum Arbeitnehmer die Abfindung bei der Kündigung erhalten können. Auch die Höhe des Betrags unterscheidet sich deutlich. In vielen Fällen erhalten die Empfänger einen Betrag, der dem halben Brutto-Monatslohn multipliziert mit der Betriebszugehörigkeit in Jahren entspricht.

Video-Tipp

Mussten Abfindungen schon immer voll versteuert werden?

Nein, denn bis 2006 konnten Arbeitnehmer Steuerfreibeträge bis 7.200 Euro für Abfindungen in Anspruch nehmen. Seit dem 27.12.2005 stehen sie im  „Ge­setz zum Einstieg in ein steu­er­li­ches So­fort­pro­gramm“ unter der Pflicht zur vollständigen Lohnsteuerabgabe. Abfindungen galten ab diesem Zeitpunkt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Im Gegensatz zu anderen Einkünften aus Arbeitsverhältnissen ist die Steuerbelastung aber geringer.

Art und Höhe der zu zahlenden Steuern

Die Abfindung wird mit einer Einkommenssteuer, genauer gesagt mit der Lohnsteuer besteuert. Die Höhe ist bei jedem Arbeitnehmer unterschiedlich, da auch die Steuerklasse und andere Faktoren einberechnet werden. Zu den zu zahlenden Steuern auf eine Abfindung zählt auch die Kirchensteuer, sofern Sie Mitglied einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft sind.

Obwohl es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, erlässt Ihnen Ihre Kirche unter Umständen einen Teil des Betrags (bis zu 50 %). Dazu sollten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Landeskirche oder Ihrem Bistum einen Antrag stellen. Die Kirchensteuer wird ansonsten je nach Wohnort mit 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) oder mit 9 % (alle übrigen Bundesländer) besteuert. Der Arbeitgeber überweist die Steuerbeträge direkt an das Finanzamt.

Was ist die Fünftelregelung?

Mit der Regelung ermäßigt das deutsche Steuerrecht die Steuerlast auf außerordentliche Einnahmen, wozu auch jede Abfindung an ausgeschiedene Arbeitnehmer zählt. Es handelt sich um die einzige steuerliche Vergünstigung, die für Abfindungen in Deutschland noch vorgesehen ist. Die Regelung soll die steigende Steuerbelastung durch die vorhandene Steuerprogression ausgleichen. Eine Steuerprogression ist der Anstieg des Steuersatzes in Abhängigkeit vom versteuerbaren Einkommen

Wie funktioniert die Regelung?

Um selbst von der Fünftelregelung zu profitieren, muss Ihre Abfindung in voller Höhe innerhalb eines Kalenderjahres an Sie ausgezahlt werden. Durch die Regelung erhalten Sie eine Minderung des Steuersatzes im aktuellen Jahr. Durch diese Maßnahme fällt die Besteuerung etwas günstiger aus, als wenn die Steuern auf den vollen Betrag erhoben werden würden. Der Ablauf zur Berechnung erfolgt folgendermaßen:

  • Ihr Finanzbeamter verteilt die Abfindungssumme über fünf Jahre hinweg zu jeweils gleichen Teilen.
  • Zu Ihrem aktuellen Jahreseinkommen addiert er anschließend ein Fünftel des Betrags.
  • Es folgt die Berechnung der Steuerlast des Jahres jeweils mit und ohne das Fünftel.
  • Ermitteln und verfünffachen Sie anschließend die Differenz der beiden errechneten Steuersummen.

Ein Beispiel

Frau Brink verdient im aktuellen Jahr 30.000 Euro brutto und erhält eine Abfindung von 15.000 Euro. Der zu versteuernde Betrag ohne die Regelung beträgt 30.000 Euro und die darauf zu zahlenden Steuern 4.068,96 Euro. Mit der Regelung liegt der Betrag bei 33.000 Euro (denn ein Fünftel von 15.000 sind 3.000) und die darauf zu zahlenden Steuern bei 4.893,96 Euro. Als Differenz der beiden Steuerbeträge ergibt sich:

4.893,96 Euro – 4.068,96 Euro = 825,00 Euro.

Verfünffacht beträgt der Steuerbetrag 4.125,00 Euro. Frau Brink zahlt daher 4.068,96 Euro Einkommenssteuer und 4.125,00 Euro als Steuern für die Abfindung. Insgesamt zahlt sie mit Anwendung der Fünftelregelung in diesem Jahr einen Steuerbetrag von 8.193,96 Euro. Ohne die Fünftelregelung beträgt die Steuersumme in diesem Jahr hingegen 8.963,92 Euro. Die Steuerersparnis mit der Regelung liegt in dem Fall bei rund 770 Euro.

Wann kommt die Regelung zum Einsatz?

Nicht immer. Wichtige Voraussetzungen, selbst davon zu profitieren, sind:

Einsatz Fünftel-Regelung

Nutzen Sie einen Online-Abfindungsrechner

Im Internet stehen Ihnen Webseiten zur Verfügung, auf denen Sie kostenlos berechnen können, wie hoch die Versteuerung Ihrer Abfindung ist. Ein Beispiel für einen solchen Rechner finden Sie hier.

Geben Sie nacheinander Ihre Daten ein und wählen Sie bei den Auswahlmöglichkeiten aus, welche Option für Sie persönlich gilt. Nach einem Klick auf „Berechnen“ erhalten Sie alle relevanten Daten, darunter die Information, wie viel Geld Sie sparen können, wenn Sie die Fünftelregelung anwenden.

Abfindung und Sozialversicherung

Neben Steuern müssen keine weiteren Beiträge zur Sozialversicherung vom Abfindungsbetrag gezahlt werden, denn Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Als Empfänger einer Abfindung müssen Sie von diesem Betrag daher weder Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherungsbeiträge abführen.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Wer seinen Job verliert, bezieht häufig erst einmal Arbeitslosengeld I oder II. Im Fall von ALG I wird die Abfindung nicht angerechnet, sofern die ordentliche Kündigungsfrist nicht verkürzt wird. Sonst erhielten Sie doppelte Einkünfte, was die Ämter durch das Verhängen einer Sperrzeit für die Dauer der eigentlichen Kündigungsfrist verhindern. Nehmen Sie also möglichst Abstand von einem Aufhebungsvertrag und halten Sie Kündigungsfristen ein. Bei ALG II hingegen findet eine Anrechnung der Einkünfte statt, da das Geld als Vermögen betrachtet wird.

Quellen:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html
https://www.berufsstrategie.de/nachrichten-jobwelt-bewerbung/WerhatAnspruchaufAbfindung.php
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung
https://kuendigungsanwalt.de/abfindung.html
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/sind-fuer-eine-abfindung-steuern-faellig.html

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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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Miriam Kirmse ist die Content-Managerin von Wiado. Dabei interagiert sie vor allem mit den verschiedenen Experten, die für unser Online-Magazin als Autoren tätig sind. In ihrem bisherigen Berufsleben hat sie bereits als Kamerafrau, Moderatorin und Redakteurin gearbeitet. Ihre Motivation ist es, die Leser mit einem Blick hinter die Kulissen des Alltäglichen zuverlässig zu informieren und auch Antworten auf unkonventionelle Fragen zu finden. Ihr Motto lautet: Man lernt nie aus!
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