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Der Babybauch wird ausladend und beschwerlich. Aber dies ist auch ein Zeichen, dass sich das Baby gut entwickelt und auf die Geburt vorbereitet: Es legt sich nämlich dringend benötigte Fettreserven zu. Was sich bei Ihnen in SSW 33 noch alles tut, erfahren Sie hier.
Schwangerschaftswoche 33
Die Beine der werdenden Mutter sind in dieser Phase eine besondere Problemzone. Außerdem wird um SSW 33 herum das Thema Mutterschutz brandaktuell.
Körperliche Veränderungen
Leiden Sie unter Besenreisern oder Krampfadern (Varizen) an den Beinen? Gerade in der Schwangerschaft ist die Entstehung dieser Besonderheiten möglich. Durch den verminderten Blutrückfluss aus der unteren Körperregion staut sich das Blut in den Gefäßen. Doch das ist nicht nur ein kosmetisches Problem, sondern birgt auch die Gefahr einer Erkrankung: der Thrombose. Pflegen Sie deshalb auch Ihre Beine und achten Sie auf Schmerzen oder Verdickungen. Fördern Sie den Rückfluss des Blutes aus den Beinen durch:
- Hochlegen der Beine
- Fußgymnastik
- Wechselduschen an den Beinen
- Tragen von Stützstrümpfen bei bereits bestehenden Krampfadern (Varizen)
Bauchumfang: Meistens ist auch in der 33. Schwangerschaftswoche eine starke Zunahme des Bauchumfanges zu verzeichnen.
Gebärmuttergröße: Die Oberkante der Gebärmutter befindet sich 2 Querfinger unter dem Rippenbogen.
Seelischer Zustand
Schwangere haben in den letzten Wochen oft noch viele Erledigungen vor. Doch beachten Sie: Nicht alles dreht sich um das erwartete Baby. Treffen Sie sich ruhig mit Freunden oder feiern Sie eine „Wir sind bald Eltern“-Party. Denn am Anfang der Elternzeit werden Sie sich vermutlich erst einmal vorwiegend mit dem Baby beschäftigen und Freunde kommen vielleicht etwas zu kurz (vorübergehend).
Kindliche Entwicklung
Das Baby ist schon recht groß, allerdings noch sehr dünn. Ihm fehlt noch die notwendige Fettschicht unter der Haut. Fettgewebe dient in der Zeit nach der Geburt als Wärmespeicher und Energielieferant, denn bis das Baby ausreichend Milch trinkt, vergehen zwei bis drei Tage. Der Magen des Babys muss sich erst etwas dehnen, um eine Milchportion aufnehmen zu können. Und bei der Mutter dauert es auch zwei bis drei Tage, ehe Muttermilch in großer Menge zur Verfügung steht (Milcheinschuss). Deshalb gilt: „Babyspeck“ ist wichtig und gut! Zumindest am Anfang des Lebens.
Bei Jungen wandern jetzt die Hoden aus der Bauchhöhle entlang des Leistenkanals in den Hodensack. Dies ist ein sogenanntes „Reifezeichen“ – die Geschlechtsorgane sind vorläufig ausgereift, erst in der Pubertät erfolgt der nächste Entwicklungsschritt.
Größe: Das Baby ist 44cm lang.
Gewicht: Das Kleine wiegt mittlerweile um die 2000g.
Vorsorge
Vorsorgeuntersuchungen finden ab jetzt alle zwei Wochen statt, da die Schwangerschaft den Körper der Frau jetzt stärker belastet als jemals zuvor.
Viele Schwangere machen ab der 33. Schwangerschaftswoche die Erfahrung eines CTGs (Herzton-Wehen-Kurve). Eine CTG-Schreibung ist zwar nach Mutterschaftsrichtlinien nicht zwingend erforderlich, wenn die Schwangerschaft normal verläuft, allerdings wird diese Untersuchung in vielen Frauenarztpraxen routinemäßig angewendet. Beim CTG werden über eine halbe Stunde der Herzschlag des Babys und die Aktivität der Gebärmutter (Wehentätigkeit?) erfasst. Aus dem Muster der CTG-Kurve kann auf das aktuelle Befinden des Kindes geschlossen werden. Wenn nicht in der Schwangerschaft, aber zur Geburt findet diese Überwachung des kindlichen Zustandes auf jeden Fall statt, denn nicht nur die Mutter, auch das Baby unterliegt während der Wehen einem Geburtsstress.
Sonstiges
Der Mutterschutz ist eine gesetzlich festgelegte Schutzfrist für werdende und junge Mütter. Dies beinhaltet ein Beschäftigungsverbot im Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt (Abweichungen gibt es bei Frühgeborenen und Mehrlingen). In dieser Zeit benötigen Mutter und Kind besonderen Schutz.
Während des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld als Ersatz für Ihren Arbeitslohn. Dies wird von der Krankenkasse und anteilig dem Arbeitgeber gezahlt.
Dieses Mutterschaftsgeld beantragen Sie rund sieben Wochen vor der Geburt (also in der 33. Schwangerschaftswoche) bei Ihrer Krankenkasse. Selbstständige wenden sich an das Bundesversicherungsamt. Sie benötigen eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, welche vom Frauenarzt/In oder von der Hebamme ausgestellt wird.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und Alles Gute!
Quellen:
Ch. Mendle, S. Opitz-Kreuter; Das Hebammenbuch; 5.Auflage, Schattauer-Verlag.
https://flexikon.doccheck.com/de/Fundusstand
https://www.onmeda.de/schwangerschaft/33-ssw.html
https://www.onmeda.de/schwangerschaft/entwicklung_foetus.html
https://www.schwangerinmeinerstadt.de/dresden/behoerdengaenge-erledigungen/erledigungen/